I. So angespannt ist die Lage
Die SPD Hamburg hat am 2. März 2025 von den Hamburgerinnen und Hamburgern den Auftrag erhalten, als stärkste politische Kraft erneut die Regierung unserer Stadt anzuführen. Unser Versprechen und unser Anspruch lauten auch ein Jahr nach der Wahl: „Hamburg vereint“. Wir werden deshalb auch in finanzpolitisch herausfordernden Zeiten Hamburg so gestalten, dass es für alle bezahlbar bleibt, sicher ist, einfacher wird und wir durch kluge Investitionen und Veränderungsprozesse die Stadt in eine gute Zukunft führen für Arbeit und Wirtschaft, für Gesellschaft und Kultur.
Die finanzielle Lage ist in vielen deutschen Städten und Gemeinden dramatisch. Die 13 Landeshauptstädte warnen vor einem drohenden Finanznotstand. Der Deutsche Städtetag fordert insbesondere vom Bund eine finanzielle Soforthilfe für die Kommunen. Die Städte könnten sonst die vielen Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen haben, sowie die steigenden Sozialkosten nicht weiter stemmen. Die Schere zwischen kommunalen Einnahmen und Ausgaben geht immer weiter auseinander und erreichte im Jahr 2024 mit knapp 25 Milliarden Euro das höchste Defizit seit der Wiedervereinigung.
Hamburg kann sich – trotz großer eigener finanzieller und wirtschaftlicher Stärke – dieser Entwicklung nicht vollständig entziehen. Ein Grund: Die steuerlichen Maßnahmen auf Bundesebene führen zu erheblichen Mindereinnahmen für Länder und Kommunen, die nur teilweise kompensiert wurden. Das am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat bei Enthaltung Hamburgs beschlossene Steueränderungsgesetz enthält (neben begrüßenswerten Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts) leider keinerlei Kompensationen für Einnahmeausfälle und keine Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs. Die Einnahmeausfälle allein dieses Gesetzes für Hamburg dürften sich im Zeitraum 2026-2030 auf über 360 Mio. Euro belaufen. Die Hochrechnungen der Finanzbehörde für nicht kompensierte Steuermindereinnahmen für aktuell und in den letzten Jahren beschlossene Steuergesetze in den 2020er Jahren belaufen sich auf bis zu rd. 1,5 Mrd. Euro pro Jahr bzw. kumuliert bis 2030 auf über 10 Mrd. Euro. Das sind gewaltige Summen – ohne, dass diese steuerlichen Maßnahmen bislang einen signifikanten konjunkturellen Effekt gehabt haben. Hinzu kommt, dass der Bund sich aus der Finanzierungsverantwortung für Aufgaben wie z.B. der Unterbringung und Integration für Geflüchtete immer mehr zurückzieht.
Mit Verlässlichkeit und klugen Prioritäten gestalten wir unsere Stadt weiterhin aktiv
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokaten ist es uns wichtig, das Gemeinwesen in unserer Stadt aktiv zu gestalten. Wir wollen in Hamburg für eine zukunftsfähige Stadt investieren. Dazu gehören für uns gute Bildungsangebote, exzellente Wissenschaftseinrichtungen, eine moderne Infrastruktur, ein leistungsfähiger ÖPNV und eine vielfältige soziale Infrastruktur ebenso wie eine engagierte Wohnungsbaupolitik, wirksame Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden und eine bürgernahe Verwaltung. Um unserem Anspruch und den Anforderungen einer modernen Großstadt gerecht zu werden, kommt es auf Verlässlichkeit und eine kluge Prioritätensetzung an.
Aus der oben genannten Steuersenkungspolitik des Bundes und den vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit ergeben sich auch für Hamburg gewaltige Aufgaben: So haben wir es insgesamt mit nachlassenden Steuereinnahmen zu tun, mit steigenden Kosten bei den gesetzlichen Leistungen und staatlichen Aufgaben, mit anhaltenden großen weltwirtschaftlichen Unsicherheiten und einer deutschlandweit schwachen Konjunkturentwicklung. Es darf daher keine Steuerentlastungen im Bund geben, die ohne Kompensation zu Lasten der Länder gehen.
Gleichzeitig sind insbesondere für Investitionen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen worden: Im März 2025 wurden die grundgesetzlichen Regelungen zur Schuldenbremse im Bundestag und Bundesrat geändert. Dies ermöglicht insbesondere die Finanzierung notwendiger Verteidigungsausgaben und ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Darüber hinaus wurde den Ländern – neben der schon bestehenden Möglichkeit der Kreditaufnahme zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen und der Verschuldungsmöglichkeit in außergewöhnlichen Notsituationen – eine zulässige strukturelle Möglichkeit der Kreditaufnahme von bis zu 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts eingeräumt. Die Bürgerschaft hat die notwendigen Umsetzungen in Hamburg auf den Weg gebracht; Bundestag und Bundesrat haben zudem die Umsetzungsgesetze beschlossen, so dass die neuen Möglichkeiten jetzt genutzt werden können. Die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes werden unsere eigenen Hamburger Investitionen wirksam unterstützen. Je schneller wir diese Investitionen auf den Weg bringen können, umso stärker wird der Konjunkturimpuls auch bei uns in Hamburg sein– inklusive dann auch wieder steigender Steuereinnahmen. Hamburg hat sich immer für maßvolle Reformen der Schuldenbremse eingesetzt (siehe III. a)) und unterstützt die Arbeit der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission, die langfristigere Reformen für die Schuldenbremse prüfen und entsprechende Vorschläge machen soll.
Insgesamt sehen wir aber, dass knappe Kassen kein gesamtgesellschaftliches Phänomen sind. Die Vermögensungleichheit nimmt zu, die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich weiter, die Zahl der Superreichen in Deutschland, also derjenigen Menschen mit einem Finanzvermögen von über 100 Millionen Euro, wuchs 2025 um 500 Personen an. Auch in Hamburg steigt die Zahl der Einkommensmillionäre. Einzelne Milliardäre machen sich den Wirtschaftsstandort Deutschland zu Nutze, erhalten sehr hohe Dividenden und verlegen dann ihren steuerlichen Sitz ins Ausland. Ähnlich verfahren nicht wenige der Großaktionäre deutscher Firmen, die sich bei den anstehenden Hauptversammlungen nach Schätzungen der Deutschen Bank über Rekordausschüttungen – eine Steigerung von 5% gegenüber dem Vorjahr – freuen dürfen. Aus sozialdemokratischer Perspektive ist selbstkritisch anzumerken, dass diese Situation nicht allein durch Steuergesetze und Steuergestaltungen aus vorherigen schwarz-gelben Regierungen der Ära Kohl begünstigt wurde, sondern zu einem Teil auch unter sozialdemokratischer Verantwortung: Unter SPD-Führung hat die damalige Bundesregierung Steuersenkungen für „Familienholdings“ begünstigt, in der Rückschau falsche Regelungen beim Immobilienverkauf beschlossen und versäumt, eine Vermögenssteuer einzuführen. Die dem Gemeinwesen durch legale Steuerprivilegien entgangenen Einnahmen pro Jahr werden in Fachkreisen auf rund 80 Milliarden Euro geschätzt.
Die Folgen mancher – aus heutiger Sicht – Fehlentscheidungen sind in den öffentlichen Kassen zu besichtigen. Auch wenn Mehrheiten für eine grundsätzliche finanzpolitische Trendwende hin zu mehr Gerechtigkeit in Bundestag und Bundesrat aktuell schwer erreichbar erscheinen, muss es für uns als sozialdemokratische Partei mit über 160-jähriger Geschichte weiter Auftrag bleiben, hierzu hartnäckig Anstöße und Initiativen zu liefern – im Sinne der großen Mehrheit der Bevölkerung, die sich keinen armen Staat leisten kann.
II. Unsere Möglichkeiten auf der Einnahmeseite
a) Gerechtigkeitslücken schließen, Steuerbetrug bekämpfen
Um die Infrastruktur in Ländern und Gemeinden – etwa Krankenhäuser, den öffentlichen Personennahverkehr oder Straßen – zu erhalten und zu verbessern, muss die Einnahmebasis insbesondere der Kommunen, aber auch der Länder gestärkt werden. Neben den Anteilen an den Gemeinschaftssteuern bestehen auch bei den Gemeindesteuern und den Ländersteuern erhebliche Gerechtigkeitslücken, die dringend geschlossen werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Streichung missbrauchsanfälliger Gestaltungen bei der Erbschaftsteuer nach § 28a ErbStG, die weitgehende Abschaffung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und Steueroasen bei der Gewerbesteuer sowie die weitere Eingrenzung von Share Deals bei der Grunderwerbsteuer. Daneben bleibt es perspektivisch ein sozialdemokratisches Ziel, eine gerechte Vermögensbesteuerung zu erreichen.
Klar ist auch: Jede weitere Einkommensteuer-Reform muss so gestaltet werden, dass die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen nicht weiter eingeschränkt wird. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene notwendige Entlastung beim Grundfreibetrag sowie bei kleinen und mittleren Einkommen muss durch Anpassungen „am oberen Ende“ des Einkommensteuertarifs gegenfinanziert oder durch andere Einnahmen vollständig kompensiert werden. Für einen vollständigen Ausgleich der „kalten Progression“ sehen wir insbesondere in den oberen Einkommensbereichen keinerlei finanziellen Spielraum, zumal die bisher umgesetzten Schritte teuer und mit Blick auf die Konjunktur nahezu wirkungslos waren.
Für die Bekämpfung von Steuerbetrug und missbräuchlichen Steuergestaltungen brauchen wir weiterhin ein entschiedenes Vorgehen und zusätzliche Maßnahmen. Im Vollzug agiert Hamburg hier bereits konsequent und sachgerecht – gegen die „großen“ Missbräuche wie z.B. Cum-Cum- oder Cum-Ex-Geschäfte bis zu vermeintlichen „kleinen“ Betrügereien (etwa im Zuge von nicht erfassten Bareinnahmen, bei denen im Kassenrecht gegengesteuert werden muss). Die Bekämpfung von Steuerbetrug und missbräuchlichen Gestaltungen ist und wird immer ein Kernanliegen sozialdemokratischer Finanzpolitik sein und bleiben. Durch konsequentes Vorgehen können die Einnahmen gesteigert werden.
b) Die Erbschaftsteuer muss gerechter werden!
Bereits seit Jahren setzt sich Hamburg für eine Reform der Erbschaftsteuer ein (Bürgerschafts-Drucksache 22/12262), denn die ungleiche Verteilung von Vermögen in Deutschland wird durch das geltende Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht nicht wirksam reduziert, sondern teilweise sogar verstärkt. Zwar ist die Erbschaftsteuer formal progressiv ausgestaltet, das heißt, höhere Vermögen sollen mit höheren Steuersätzen belastet werden. Tatsächlich können jedoch sehr hohe Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro aufgrund verschiedener Ausnahmeregelungen häufig nahezu vollständig steuerfrei übertragen werden, während mittlere Erbschaften im Verhältnis stärker besteuert werden.
Kleinere Erbschaften – und dies ist der überwiegende Teil – sind aufgrund von Freibeträgen bereits heute von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Das befürworten wir und wollen diesen Mechanismus weiter stärken. Gleichzeitig ist wichtig, die bestehenden Steuerlücken am oberen Ende der Vermögensverteilung zu schließen. Die heute bestehenden faktischen Ausnahmen für sehr große Erbschaften untergraben das Prinzip der Chancengerechtigkeit und mindern die Einnahmen der Länder. Auf Bundesebene hat die SPD erste Vorschläge für eine gerechtere Lösung vorgelegt, die wir ausdrücklich unterstützen. Auch der Hamburger Senat soll sich auf Bundesebene weiterhin mit großem Nachdruck und unter Einbeziehung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts für eine Reform der sogenannten Verschonungsregelungen einsetzen. An die Stelle einer vollständigen Steuerbefreiung für Betriebsvermögen sollen weitreichende, mehrjährige Stundungsregelungen treten. Dies stellt Steuergerechtigkeit her, sichert gleichzeitig Arbeitsplätze und ermöglicht durch Steuermehreinnahmen außerdem nötige Investitionen.
Besonders ungerecht ist außerdem die unterschiedliche Behandlung von kleineren und sehr großen Immobilienvermögen: Wer heute Anteile an einem Wohnungsunternehmen mit einem Immobilienbestand von mindestens 300 Wohneinheiten erbt, muss darauf keine Erbschaftsteuer zahlen. Wer hingegen zwei oder drei Wohnungen erbt, zahlt – sobald die Freibeträge überschritten werden – Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Drei Wohnungen zu erben, darf jedoch nicht höher besteuert werden als 300 oder mehr Wohnungen. Diese Ausnahme für große Immobilienbestände im Erbschaftsteuerrecht ist offenkundig ungerecht und sollte – unter Wahrung von Mieterinteressen – modifiziert werden.
Eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, wie sie insbesondere von der CSU gefordert wird, lehnen wir ab. Ein solches Erbschaftsteuer-Dumping wäre absurd und unwürdig.
c) Schluss mit Steueroasen bei der Gewerbesteuer
Aktuelle Recherchen von FragDenStaat verdeutlichen ein seit Langem bekanntes Problem: Einige Unternehmen nutzen die kommunale Infrastruktur größerer Städte und Gemeinden, zahlen ihre Gewerbesteuer jedoch in Kommunen mit deutlich niedrigeren Hebesätzen. Dadurch entgehen den Kommunen in Deutschland insgesamt bis zu einer Milliarde Euro an Steuereinnahmen. Neben den betroffenen Städten und Gemeinden werden auch diejenigen Unternehmen benachteiligt, die auf solche Tricks und teils illegale Konstruktionen verzichten. Diese Form des Gewerbesteuerdumpings ist nicht nur unsolidarisch gegenüber den Nachbarkommunen, sie fördert zudem die Entstehung von Briefkastensitzen von Unternehmen.
Auf Bundesebene hat sich die Koalition auf den Weg gemacht, die Untergrenze des Gewerbesteuerhebesatzes von 200 auf 280 Prozent anzuheben. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, reicht jedoch nicht aus. Bund und Länder sollten den Mindesthebesatz auf 300 Prozent anheben und weitere Maßnahmen ergreifen, um Scheinsitzverlegungen in Steueroasen wirksam und zeitnah zu unterbinden.
d) Share-Deals bei der Grunderwerbsteuer weiter im Fokus
Bei der Grunderwerbsteuer setzt sich die Hamburger SPD weiterhin dafür ein (siehe Bü-Drs. 22/6847), Ländern Möglichkeiten zur Ermäßigung der Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums, beim Erwerb von Grundstücken für den geförderten Wohnungsbau bzw. Objekten des geförderten Wohnungsbaus und bei Erbbaurechten zu eröffnen. Mit dieser Gesetzgebungsmöglichkeit für die Länder können so zielgerichtet steuerliche Anreize dort gesetzt werden, wo sie besonders nötig sind: für junge Familien, bei geförderten Wohnungen und bei Erbbaurechten.
Im Hinblick auf die Einnahmeseite der öffentlichen Hand stehen unverändert auch sog. Share Deals im Fokus: Durch diese können große Immobilienunternehmen die Grunderwerbsteuer umgehen, indem nicht die Immobilien selbst, sondern Anteile an Immobiliengesellschaften übertragen werden. Eine im Jahr 2021 erfolgte Reform hat das Problem zwar adressiert, es bestehen aber weiterhin ungewollte Gestaltungsmöglichkeiten mit mutmaßlich erheblichen Steuerausfällen: So fällt z.B. weiterhin keine Grunderwerbsteuer an, wenn „nur“ bis zu 89,9 Prozent der Anteile an einer Immobiliengesellschaft übernommen werden. Dem Staat entgehen dadurch erhebliche Einnahmen. Schätzungen gehen von rund einer Milliarde Euro jährlich aus, die durch diese nach wie vor legalen Deals verloren geht. Die Praxis der Share Deals fördert zudem Preisspekulationen auf dem Immobilienmarkt und bevorzugt Großinvestoren gegenüber Einzelkäufer*innen. Denn während Privatpersonen bei einem Haus- oder Wohnungskauf Grunderwerbsteuer zahlen müssen, können große Unternehmen diese Steuer durch das beschriebene Vorgehen vermeiden.
e) Hamburg steigert seine Einnahmen
Der Bund hat mit seiner Steuergesetzgebung zuletzt immer wieder große Einnahmeausfälle bei Ländern und Kommunen verursacht. Daher war und ist es n für die kommenden Haushalte geboten, zu prüfen, welche Möglichkeiten in Hamburg bestehen, die Vorschriften des Kommunalabgabenrechts mit Wirkung vom 1.1.2027 maßvoll an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen. Auch im Gebührenwesen wird Hamburg weiter alle Möglichkeiten nutzen, um mit der Kostenentwicklung Schritt zu halten und etwaige noch verbliebene Gerechtigkeitslücken zu schließen.
Die Hamburger SPD hält Wort. Es war richtig, dass wir die erst kürzlich in Kraft gesetzte Grundsteuerreform aufkommensneutral umsetzen und angesichts der Wirtschaftslage auf Gewerbesteuererhöhungen verzichten. Auch die mit Blick auf energetische Sanierungen bereits erhöhte Grunderwerbsteuer soll nicht weiter steigen.
Die aktuelle Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie führt für die Branche zu Entlastungen, aber zu erneuten Einnahmeausfällen für den Hamburger Haushalt. Eine Erhöhung der Steuerpauschalsätze der Kultur- und Tourismustaxe zwischen 20 Cent und 1,20 Euro je Übernachtung ist daher vertretbar. Sie sorgt für Gestaltungsspielräume, die neben den Gästen unserer Stadt auch allen Hamburgerinnen und Hamburgern zugutekommen.
Finanz- und wohnungspolitisch überfällig ist die Erhöhung der seit 1993 in Hamburg unveränderten Zweitwohnungssteuer von 8 auf 12%. Viele andere Städte haben diese Steuer in den letzten Jahren bereits signifikant erhöht. Die Höhe der Hundesteuer ist ebenfalls seit mehr als 30 Jahren in Hamburg praktisch unverändert. Mit der für den 1. Januar 2027 geplanten Erhöhung auf 120 Euro liegt Hamburg im Mittelfeld der deutschen Großstädte. Gleichzeitig haben wir mit dem neuen Gesetz einen Hundesteuer-Erlass für Tierheim-Hunde für die ersten drei Jahre eingeführt.
Vor diesem Hintergrund fordert die SPD Hamburg, den SPD Bundesparteitag, die SPD Bundestagsfraktion sowie die SPD Mitglieder der Bundesregierung auf, sich auf Bundesebene für folgende Maßnahmen einzusetzen:
- Die Vermeidung weiterer Steuereinnahmeverluste für Länder und Gemeinden sowie eine Stärkung der kommunalen und landesbezogenen Steuereinnahmen. Dabei ist insbesondere auf gesetzliche Änderungen hinzuwirken, die bestehende Gerechtigkeitslücken im Bereich der Erbschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Grunderwerbsteuer schließen.
- Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Reform der sogenannten Verschonungsregelungen umsetzen, damit eine vollständige Steuerbefreiung bei der Vererbung sehr hoher Vermögen – insbesondere Betriebs- und Immobilienvermögen – nicht mehr möglich ist.
- An die Stelle vollständiger Steuerbefreiungen sollen weitreichende, mehrjährige Stundungsregelungen treten, die sowohl Steuergerechtigkeit verbessern als auch Arbeitsplätze sichern und Investitionen ermöglichen.
- Den Abbau von Ausnahmen, die dazu führen, dass der Erwerb sehr großer Immobilienvermögen – etwa durch Anteile an Wohnungsunternehmen mit umfangreichen Immobilienbeständen – steuerlich günstiger behandelt wird als der Erwerb weniger Einzelimmobilien. Insbesondere ist die bestehende Sonderregelung für Wohnungsunternehmen mit großen Beständen aufzuheben.
- Für die Gewerbesteuer den bundesgesetzlich festgelegten Mindesthebesatzes auf mindestens 300 Prozent festsetzen.
- Die Unterstützung weiterer Maßnahmen, die Scheinsitzverlegungen und andere Gestaltungen zur Verlagerung von Gewerbesteuereinnahmen in Gemeinden mit besonders niedrigen Hebesätzen wirksam unterbinden.
- Im Bereich der Grunderwerbsteuer die oben beschriebene Öffnungsklausel für die Länder einzuführen mit Möglichkeiten der Ermäßigung der Grunderwerbsteuer bei familiärem Ersterwerb zur Selbstnutzung, bei geförderten Wohnungen (Erwerb von Grundstücken für den geförderten Wohnungsbau und Objekte des geförderten Wohnungsbaus) und bei Erbbaurechten.
- Weitergehende einnahmesichernde Reformen der Regelungen zu sogenannten Share Deals. Dabei soll die Einführung eines Optionsmodells nach niederländischem Vorbild geprüft werden.
- Im Kassenrecht schnellstmöglich Kassenpflichten regeln u.a. mit der Möglichkeit die digitale Belegausgabe straf- und bußgeldbewehrt zu verschärfen sowie einer verbindlichen und flächendeckenden Möglichkeit mindestens einer digitalen Zahloption für die Kundinnen und Kunden.
III. Unsere Möglichkeiten auf der Ausgabenseite
Hamburg hat seit 2011 unter sozialdemokratischer Verantwortung gut gewirtschaftet und finanzpolitische Hinterlassenschaften CDU-geführter Senate Schritt für Schritt abgearbeitet. Zunächst musste der Haushalt in Ordnung und das CDU-Erbe der HSH Nordbank-Pleite bewältigt werden. Wo nötig wurde konsequent konsolidiert, wo möglich ambitioniert investiert. Wir haben die Maßgaben der Schuldenbremse vorfristig eingehalten und umgesetzt. Mit unserem vorbildlichen doppischen Haushalt machen wir den Wertverzehr sichtbar, berücksichtigen generationengerecht Zukunftsrisiken und Belastungen. Damit ist uns gelungen, 2024 den doppischen Budgetausgleich zu erreichen und den Wertverzehr beim öffentlichen Vermögen zu stoppen. Damit haben wir die Stadt finanziell handlungsfähig gemacht.
Hamburg ist in den vergangenen Jahren außerdem sehr sorgfältig mit den Kreditermächtigungen umgegangen. Die Corona-Notkredite wurden bereits vorzeitig getilgt und der Schuldenstand kontinuierlich reduziert. Bis Anfang 2025 konnten die Schulden der Freien und Hansestadt Hamburg nochmals um fast 650 Mio. Euro reduziert werden, nachdem im Vorjahr bereits eine Rekordtilgung in Höhe von fast 2,5 Milliarden Euro realisiert worden war. Der Schuldenstand des Hamburger Kernhaushaltes ist zum Jahreswechsel 2024/2025 auf 22,027 Mrd. Euro gesunken – und damit auf dem niedrigsten Niveau seit 15 Jahren.
Gleichwohl sind die finanzpolitischen Herausforderungen durch die Krisen der vergangenen Jahre gewachsen. Um Hamburgs Handlungsfähigkeit zu erhalten, benötigen wir finanzielle Spielräume. Daher wird sich der Schuldenstand wieder erhöhen – das ist unvermeidlich. Gleichzeitig werden wir den Weg der finanzpolitischen Solidität weitergehen und werden in wirtschaftlich guten Zeiten erneut Schulden tilgen. Dazu gehört auch die Arbeit der FinanzServiceAgentur FSA, die in 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat, um für Stadt und öffentliche Unternehmen Kredite und Finanzierungen günstiger und nachhaltiger zu gestalten sowie gleichzeitig strenge Wirtschaftlichkeitsvorgaben einzuhalten.
Der doppische Budgetausgleich und der Kurs stabiler und solider Finanzen, der in Hamburg den Vermögensverzehr gestoppt hat, wird auch im Rahmen der mittlerweile weiterentwickelten Schuldenbremse weiterverfolgt – und das trotz einer milliardenschweren, strukturellen Leistungsausweitung für die Menschen in unserer Stadt seit 2011 – von der 5-stündigen gebührenfreien Grundbetreuung in den Kitas, einer gebührenfreien Ganztagsbetreuung an Grundschulen bis zum gebührenfreien Erststudium an Hamburger Hochschulen, einem kostenlosen Schülerticket für den ÖPNV und einem Ausbau der sozialen Infrastruktur in den Stadtteilen, um nur einige wesentliche Punkte des Hamburger Erfolgskurses zu nennen.
a) Schuldenbremse erhalten und weiterentwickeln
Im März 2025 wurden die grundgesetzlichen Regelungen zur Schuldenbremse durch eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und Bundesrat geändert. Dies ermöglicht insbesondere die Finanzierung notwendiger Verteidigungsausgaben und ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Darüber hinaus wurde den Ländern eine zulässige strukturelle Möglichkeit der Kreditaufnahme von bis zu 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts eingeräumt. Die Bürgerschaft hat die notwendigen Umsetzungen in Hamburg auf den Weg gebracht (Drs. 23/788); Bundestag und Bundesrat haben zudem die Umsetzungsgesetze beschlossen, so dass die neuen Möglichkeiten jetzt genutzt werden können.
Hamburg hat sich immer klar und eindeutig für die Schuldenbremse stark gemacht, aber sich ebenso für maßvolle Reformen eingesetzt. Unser Fokus richtet sich darauf, wie wir Investitionen wirksam voranbringen: Die (durch die Reform der Schuldenbremse 2025 initiierten) Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes werden unseren eigenen Hamburger Investitionshochlauf wirksam unterstützen. So setzen wir bei uns im Hamburg einen Konjunkturimpuls.
Unsere Verantwortung gegenüber kommenden Generationen verlangt, dass wir der nächsten Generation kein überschuldetes Gemeinwesen übergeben. Jede Weiterentwicklung der Schuldenbremse muss daher zwingend auch eine angemessene gesamtstaatliche Schuldentragfähigkeit und die Fiskalregeln der EU beachten. Außerdem führt jede weitere Verschuldung auch zu höheren Zinsaufwendungen, die den Haushalt belasten und die finanziellen Spielräume einschränken.
Die von Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2025 in Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 des Grundgesetzes neu aufgenommene „Verteidigungsausnahme“ sollte dahingehend geändert werden, dass die Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie der Cyberabwehr auch in den Ländern von der Schuldenbremse ausgenommen werden können.
So richtig die Gleichbehandlung von Bund und Ländern bei der Verschuldungsmöglichkeit von bis zu 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts ist, so muss man angesichts enger werdender Haushalte auf allen Ebenen die Gefahr sehen, dass ihre Nutzung in vielen Ländern nicht ausreicht, um die häufig auch die laufenden Ausgaben erfassenden Herausforderungen bei Bildung und Wissenschaft, Forschung und Innovation kraftvoll genug anzunehmen. Insofern muss geprüft werden, ob und wie dieser Neuverschuldungsspielraum zweckgebunden und klar begrenzt noch einmal um jeweils 0,1 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Innovation erweitert werden kann. Der wichtigste „Rohstoff“ unseres Landes liegt in den Köpfen der nächsten Generation. Um diese Potentiale im Sinne der Zukunft unseres Landes zu heben, könnte eine solche maßvolle Weiterentwicklung der grundgesetzlichen Schuldenregelungen einen Beitrag leisten.
Vor diesem Hintergrund fordert die SPD Hamburg, dass sich der SPD Bundesparteitag, die SPD Bundestagsfraktion und die SPD Mitglieder der Bundesregierung auf Bundesebene für die Weiterentwicklung der Schuldenbremse einsetzen, die folgende Gesichtspunkte berücksichtigt:
- Verstetigung der Investitionsmöglichkeiten für Infrastruktur und Klimaneutralität: Spätestens 2030 muss es entweder eine Aufstockung der geschaffenen Sondervermögen oder eine verstetigte, beide Herausforderungen berücksichtigende Investitionsregel geben.
- Öffnung der Verteidigungsausnahme insbesondere für Zivilschutzbedarfe der Länder. Konkret: Streichung der Wörter „des Bundes“ in Artikel 109 bzw. 115 GG.
- Begrenzte und zweckgebundene Erweiterung des Verschuldungsspielraums von jeweils 0,35% Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts für Bund und Länder um jeweils 0,1% Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (d.h. im Ergebnis jeweils 0,45% als Obergrenze) explizit nur für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Innovation.
- Nachlauf nach Notlage: Die zulässige Nettokreditaufnahme nach einer Notlage muss nicht sofort auf Null, sondern z.B. in drei Schritten auf Null gesenkt werden.
b) Schluss mit den Angriffen auf den Länderfinanzausgleich!
Hamburg ist als einziges norddeutsches Bundesland nahezu durchgehend Geberland im Länderfinanzausgleich – zuletzt in dreistelligem Millionenumfang. Das ist Zeichen der finanziellen und wirtschaftlichen Stärke unserer Stadt. Der Länderfinanzausgleich ist ein zentraler Baustein des deutschen Finanzföderalismus, der den grundgesetzlichen Auftrag nach gleichwertigen Lebensverhältnissen überall im Bundesgebiet umsetzen soll. Für Hamburg ist die besondere Einwohnerwertung in den Stadtstaaten zentral, die berücksichtigt, dass wir als Stadtstaaten bekanntermaßen wichtige Funktionen der Daseinsvorsorge auch für das Umland übernehmen. Deshalb ist Hamburg unter sozialdemokratischer Verantwortung allen Angriffen auf den Länderfinanzausgleich aus dem Süden der Bundesrepublik energisch und erfolgreich entgegengetreten – und wird das auch in Zukunft tun. Gemeinsam mit anderen Bundesländern bilden wir eine Prozessgemeinschaft gegen die bayerische Klage gegen den Länderfinanzausgleich.
Für die Zukunft gilt: Wir stehen zum Länderfinanzausgleich und wir halten uns an getroffene Vereinbarungen. Wir sind und bleiben solidarisch im Länderverbund. In diesen bewegten Zeiten sind Verlässlichkeit und Solidarität unter den Ländern von besonderer Bedeutung – auch und gerade gegenüber der Bundesebene. Vor diesem Hintergrund sollte der Freistaat Bayern seine – vor der letzten Landtagswahl gestartete – Klage gegen den von ihm selbst mit beschlossenen Länderfinanzausgleich zurücknehmen und auch weitere politische Angriffe hierauf unterlassen.
c) Den Sozialstaat zukunftsfähig aufstellen
Hamburg hat an dem Bericht der Sozialstaatskommission maßgeblich mitgewirkt. Die Ergebnisse der Kommission zeigen auf, wie der Sozialstaat einfacher und digitaler gestaltet werden kann. Schon das wird ermöglichen, Verwaltungskosten perspektivisch zu reduzieren. Die Sozialstaatskommission hat dabei selbst die besonders angespannte Haushaltslage bei Bund, Ländern und Kommunen eingeräumt und auf die Ursachen insbesondere bei den seit Jahren steigenden Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe, den Hilfen zur Erziehung und der Hilfe zur Pflege hingewiesen. Hamburg wird sich konstruktiv einbringen unseren Sozialstaat zukunftsfähig, bürgerfreundlich und gerecht weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch angesichts der enormen Herausforderungen für unser Gemeinwesen, Leistungen und Hilfsangebote auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zu überprüfen. Wir haben in Hamburg gute Beispiele wirksamer und befähigender Unterstützungsangebote, die beispielhaft sind. Einrichtungen wie beispielsweise die Jugendberufsagentur oder das Hamburg Welcome Center zeigen, dass das passende Angebot zur richtigen Zeit entscheidend dafür ist, Hilfebedürftigkeit und damit Sozialleistungen zu überwinden.
Funktionierende Regelsysteme sind der Schlüssel: Wir in Hamburg haben es zum Beispiel mit dem flächendeckenden Angebotsausbau bei Kita, Grundschule und Ganztag geschafft, meist ganztägig viel Förderung, Hilfe und Orientierung auch bei erzieherischen Herausforderungen zu ermöglichen. Das wiederum erlaubt, den Anstieg bei den Einzelfallmaßnahmen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung einzudämmen. Viele Steuerungsmaßnahmen in Hamburg erfordern aber Rechtsänderungen im Bund. Deshalb sagen wir klar: Der Bund muss auf diesem Weg Länder und vor allem die Kommunen aktiv unterstützen.
Bei allen notwendigen Reformen gilt für uns allerdings: aktuelle Vorstöße von CDU Wirtschaftsrat und CDU Mittelstandsvereinigung, Zahnbehandlungen zukünftig selbst zu bezahlen oder die angebliche „Lifestyle-Teilzeit“ abzuschaffen, sind kein konstruktiver Beitrag zur Weiterentwicklung des Sozialstaats, sondern ein inakzeptabler Angriff auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem wir uns entschieden entgegenstellen. Nur mit einem breiten Konsens in Bund, Ländern und Gemeinden, unter Einbeziehung von Wirtschaft UND Gewerkschaften sowie Sozialverbänden kann es gelingen, den Sozialstaat nachhaltig zukunftsfähig und leistbar für alle Beteiligten weiterzuentwickeln. Nur so wird es auch die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung geben, die wir brauchen, um den Menschen in diesen herausfordernden Zeiten die nötige Sicherheit zu geben.
Jenseits der Reform des Sozialstaats muss für uns die Staatsmodernisierung oberste Priorität haben. Maßnahmen der Aufgabenkritik, des Bürokratieabbaus und der Standardisierung sind häufig Konjunktur- und Konsolidierungsprogramme zum Nulltarif, heben gekoppelt mit großen Fortschritten bei der Digitalisierung Effizienzen, machen den Staat einfacher und bürgernäher. Mit den bundesweit vorbildlichen Vereinfachungen beim Wohnungsbau, unseren regelmäßigen Bestplatzierungen im Smart-City-Index und dem Projekt Einfach.Hamburg machen wir vor, wie es gehen kann.
IV. Unsere Anforderungen an den Haushalt 2027/2028
Hamburg ist eines der wirtschaftsstärksten Länder Deutschlands, mit dem höchsten BIP pro Kopf. Mit einer konsequenten Haushaltskonsolidierung ist es seit 2011 gelungen, die Finanzen der Stadt in Ordnung zu bringen und krisenfest aufzustellen. Dadurch konnte Hamburg auch in der Corona-Pandemie Kurs halten und als eines der ersten Bundesländer die Corona-Schulden komplett zurückzahlen. Der finanzielle Handlungsspielraum der Stadt ist größer geworden: von 2019 bis 2024 stieg unser Haushalt um durchschnittlich 5,8% pro Jahr. Die Investitionen in die Infrastruktur und die Modernisierung der Stadt liegen mit rund 6 Mrd. Euro im aktuellen Doppelhaushalt auf Rekordniveau. Zugleich konnte Hamburg nennenswert Schulden tilgen und Zinskosten senken.
Auch wenn der Haushalt 2027/2028 insgesamt etwas über 2% wächst, führen die im vorigen genannten Entwicklungen – Rückgang der Steuereinnahmen, Einnahmeausfälle als Folge von Beschlüssen der Bundesebene, der deutliche Anstieg der Ausgaben für die (in der Regel bundes-)gesetzlichen Leistungen mit Rechtsanspruch, der schmerzliche Rückgang der Bundesbeteiligung an den Kosten für die Unterbringung und die Integration von Geflüchteten und die aktuellen Tarifabschlüsse zu einer sehr herausfordernden Haushaltsaufstellung, die wir nur solidarisch und gemeinsam bewältigen können: Senat und Fraktion, Partei in Land, Bezirken und Stadtteilen. Die in diesem Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen werden zudem nicht dazu führen, dass kurzfristig der Handlungsspielraum in Hamburg für die laufenden Ausgaben im Haushalt 2027/2028 deutlich größer wird. Gleichwohl gilt: Je schneller und umfangreicher die genannten Vorschläge aufgegriffen werden, umso mehr vergrößert sich auch wieder der politische Handlungsspielraum für Hamburg.
Getreu dem Satz von Kurt Schumacher: „Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit“, müssen wir mit der finanziellen Realität umgehen, die wir haben: Als SPD Hamburg wollen wir deshalb alle Hebel in Bewegung setzen, um dem Leitmotiv dieses Leitantrags „Heute investieren und konsolidieren, damit Hamburg auch morgen stark und solidarisch bleibt“ Rechnung zu tragen. Die Finanzbehörde soll dafür u.a. die konjunkturelle Risikovorsorge einsetzen, ihre Reserven zu Haushaltsrisiken und Zuwanderung in den Haushalt einbringen, die Möglichkeiten der Sondervermögen des Bundes und des Landes nutzen, die (zusätzlichen) Kreditaufnahmemöglichkeiten verantwortungsvoll umsetzen und Maßnahmen zur Erhöhung der Steuer- und Gebührenerträge ergreifen.
Die SPD Hamburg unterstützt Senat, und Regierungsfraktionen darin, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Gestaltungsanspruch der SPD Hamburg aus unserem Regierungsprogramm und dem aktuellen Koalitionsvertrag auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen umzusetzen. Dieser Konsolidierungsweg erfordert große Anstrengungen. Aber er ist notwendig, um auch in schwierigen Zeiten unseren Anspruch des guten Regierens einzulösen und Hamburg zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Konsolidierung heißt für uns auch: Wir werden alle Möglichkeiten der Umschichtung von Ausgaben ergreifen, um vorrangige Aufgabenbereiche zulasten weniger dringlicher Aufgabenbereiche besser zu berücksichtigen. Maßnahmen der Aufgabenkritik, des Bürokratieabbaus und der Standardisierung sind häufig Konsolidierungsprogramme zum Nulltarif, heben gekoppelt mit großen Fortschritten bei der Digitalisierung Effizienzen, machen den Staat einfacher, günstiger und bürgernäher. Eine Sozialraumplanung in den Bezirken und für Hamburg kann helfen, das breite Angebotsportfolio der sozialen Infrastruktur noch zielgerichteter weiterzuentwickeln.
Wir haben in den letzten Jahren enorme finanzielle Anstrengungen unternommen, um wichtige Projekte für ein soziales und gerechtes Hamburg umzusetzen, diese Stadt gut durch die verschiedenen Krisen zu führen und für die Stadt Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Auch im laufenden Haushaltsjahr 2025/2026 ist dieser Anspruch an den steigenden Ausgaben für die Bezirken, bei der Familienpolitik, in den Hochschulen, in der Justiz oder bei der Polizei ablesbar.
Dabei werden wir dafür Sorge tragen, dass zentrale sozialdemokratische Errungenschaften unserer Regierungszeit seit 2011 gewahrt bleiben:
- die kostenfreie Grundbetreuung in der Kita und die Sprachförderung in den Kitas, wo das regional erforderlich ist,
- der kostenfreie und pädagogisch gestaltete Ganztag an Schulen,
- die Abschaffung der Studiengebühren für das Erststudium,
- der Erhalt wichtiger sozialräumlicher Angebote – von Häusern der Jugend im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bis zu Seniorentreffs im Rahmen der Seniorenarbeit,
- Unterstützungssysteme wie die Jugendberufsagentur und das Welcome Center, die dafür sorgen, dass Menschen nicht von Transferleistungen abhängig werden,
- unsere gut ausgebaute und ausgestattete soziale und kulturelle Infrastruktur in den Stadtteilen,
- unsere hohe Investitionsquote bei Straßen, Schienen, Fernwärme u.a.m.,
- die Förderung sozialen Wohnungsbaus und die aktive Unterstützung bezahlbaren Wohnens,
- die Fortschritte bei der inneren Sicherheit in unserer Stadt: Hamburg ist und bleibt eine sichere Stadt.
Wir sind uns sicher: Gemeinsam finden wir ein gutes Maß zwischen dem, was die Stadt leisten muss, leisten möchte und leisten kann. Gemessen an der Haushaltsnotlage in vielen Städten und Ländern agieren wir in Hamburg zudem auf einer finanziell und wirtschaftlich starken Basis.
Bei den laufenden Ausgaben sind die Handlungsspielräume eng begrenzt, bei den Investitionen der Stadt in ihre Zukunft deutlich größer. Wir sind stolz, dass Hamburg in großem Umfang in seine Zukunft investiert, insbesondere in den Ausbau von Infrastruktur und in die Weiterentwicklung der Stadt: Wir haben die Investitionen pro Kopf planerisch in Hamburg von 2018 bis 2027 mehr als verdreifacht: Von 442 Euro/Kopf auf 1582 Euro/Kopf. Zusammen mit den Investitionen im Konzern Hamburg ist das einmalig in Deutschland und wirkt wie ein Konjunkturprogramm. Und das zahlt sich aus mit Wachstumsraten deutlich über dem Bundesdurchschnitt, sichtbaren Fortschritten bei Bildung und Infrastruktur, bei Wohnungsbau, Mobilitätswende und Klimaschutz.
Auch im kommenden Doppelhaushalt wollen wir diesen bundesweit einmaligen Kurs mit kraftvollen Investitionen aus Hamburger Mitteln und aus Bundesmitteln fortsetzen. Investitionen ermöglichen Wachstum, Modernisierung und eine positive Zukunft für die Hamburgerinnen und Hamburger. Dazu passt die Hamburger Bewerbung für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Sommerspiele.
Wird Hamburg olympischer Austragungsort, würde dies Gelder des Bundes und privater Investoren nach Hamburg lenken und hier die Fertigstellung bereits geplanter Investitionsvorhaben – wie beispielsweise im ÖPNV und im Wohnungsbau – beschleunigen und zugleich neue Investitionen anstoßen. Dies stärkt die Wirtschaft und sichert damit Steuereinnahmen und Arbeitsplätze von morgen.
Die Investitionen von heute sind die Steuereinnahmen von morgen. Mit Zusammenhalt und Zuversicht sagen wir als SPD Hamburg: Heute investieren und konsolidieren, damit Hamburg auch morgen stark und solidarisch bleibt!
Wir halten Kurs. Wir halten Wort und wir halten Maß. Die Hamburgerinnen und Hamburger können sich darauf verlassen, dass wir auch in Zeiten knapper Kassen das finanzieren, was dem sozialen Zusammenhalt, der ökonomischen Stärke und der Zukunftsfähigkeit unserer Stadt dient. „Hamburg vereint“ setzen wir auch dann um, wenn es schwierig wird.
I. So angespannt ist die Lage
Die SPD Hamburg hat am 2. März 2025 von den Hamburgerinnen und Hamburgern den Auftrag erhalten, als stärkste politische Kraft erneut die Regierung unserer Stadt anzuführen. Unser Versprechen und unser Anspruch lauten auch ein Jahr nach der Wahl: „Hamburg vereint“. Wir werden deshalb auch in finanzpolitisch herausfordernden Zeiten Hamburg so gestalten, dass es für alle bezahlbar bleibt, sicher ist, einfacher wird und wir durch kluge Investitionen und Veränderungsprozesse die Stadt in eine gute Zukunft führen für Arbeit und Wirtschaft, für Gesellschaft und Kultur.
Die finanzielle Lage ist in vielen deutschen Städten und Gemeinden dramatisch. Die 13 Landeshauptstädte warnen vor einem drohenden Finanznotstand. Der Deutsche Städtetag fordert insbesondere vom Bund eine finanzielle Soforthilfe für die Kommunen. Die Städte könnten sonst die vielen Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen haben, sowie die steigenden Sozialkosten nicht weiter stemmen. Die Schere zwischen kommunalen Einnahmen und Ausgaben geht immer weiter auseinander und erreichte im Jahr 2024 mit knapp 25 Milliarden Euro das höchste Defizit seit der Wiedervereinigung.
Hamburg kann sich – trotz großer eigener finanzieller und wirtschaftlicher Stärke – dieser Entwicklung nicht vollständig entziehen. Ein Grund: Die steuerlichen Maßnahmen auf Bundesebene führen zu erheblichen Mindereinnahmen für Länder und Kommunen, die nur teilweise kompensiert wurden. Das am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat bei Enthaltung Hamburgs beschlossene Steueränderungsgesetz enthält (neben begrüßenswerten Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts) leider keinerlei Kompensationen für Einnahmeausfälle und keine Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs. Die Einnahmeausfälle allein dieses Gesetzes für Hamburg dürften sich im Zeitraum 2026-2030 auf über 360 Mio. Euro belaufen. Die Hochrechnungen der Finanzbehörde für nicht kompensierte Steuermindereinnahmen für aktuell und in den letzten Jahren beschlossene Steuergesetze in den 2020er Jahren belaufen sich auf bis zu rd. 1,5 Mrd. Euro pro Jahr bzw. kumuliert bis 2030 auf über 10 Mrd. Euro. Das sind gewaltige Summen – ohne, dass diese steuerlichen Maßnahmen bislang einen signifikanten konjunkturellen Effekt gehabt haben. Hinzu kommt, dass der Bund sich aus der Finanzierungsverantwortung für Aufgaben wie z.B. der Unterbringung und Integration für Geflüchtete immer mehr zurückzieht.
Mit Verlässlichkeit und klugen Prioritäten gestalten wir unsere Stadt weiterhin aktiv
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokaten ist es uns wichtig, das Gemeinwesen in unserer Stadt aktiv zu gestalten. Wir wollen in Hamburg für eine zukunftsfähige Stadt investieren. Dazu gehören für uns gute Bildungsangebote, exzellente Wissenschaftseinrichtungen, eine moderne Infrastruktur, ein leistungsfähiger ÖPNV und eine vielfältige soziale Infrastruktur ebenso wie eine engagierte Wohnungsbaupolitik, wirksame Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden und eine bürgernahe Verwaltung. Um unserem Anspruch und den Anforderungen einer modernen Großstadt gerecht zu werden, kommt es auf Verlässlichkeit und eine kluge Prioritätensetzung an.
Aus der oben genannten Steuersenkungspolitik des Bundes und den vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit ergeben sich auch für Hamburg gewaltige Aufgaben: So haben wir es insgesamt mit nachlassenden Steuereinnahmen zu tun, mit steigenden Kosten bei den gesetzlichen Leistungen und staatlichen Aufgaben, mit anhaltenden großen weltwirtschaftlichen Unsicherheiten und einer deutschlandweit schwachen Konjunkturentwicklung. Es darf daher keine Steuerentlastungen im Bund geben, die ohne Kompensation zu Lasten der Länder gehen.
Gleichzeitig sind insbesondere für Investitionen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen worden: Im März 2025 wurden die grundgesetzlichen Regelungen zur Schuldenbremse im Bundestag und Bundesrat geändert. Dies ermöglicht insbesondere die Finanzierung notwendiger Verteidigungsausgaben und ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Darüber hinaus wurde den Ländern – neben der schon bestehenden Möglichkeit der Kreditaufnahme zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen und der Verschuldungsmöglichkeit in außergewöhnlichen Notsituationen – eine zulässige strukturelle Möglichkeit der Kreditaufnahme von bis zu 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts eingeräumt. Die Bürgerschaft hat die notwendigen Umsetzungen in Hamburg auf den Weg gebracht; Bundestag und Bundesrat haben zudem die Umsetzungsgesetze beschlossen, so dass die neuen Möglichkeiten jetzt genutzt werden können. Die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes werden unsere eigenen Hamburger Investitionen wirksam unterstützen. Je schneller wir diese Investitionen auf den Weg bringen können, umso stärker wird der Konjunkturimpuls auch bei uns in Hamburg sein– inklusive dann auch wieder steigender Steuereinnahmen. Hamburg hat sich immer für maßvolle Reformen der Schuldenbremse eingesetzt (siehe III. a)) und unterstützt die Arbeit der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission, die langfristigere Reformen für die Schuldenbremse prüfen und entsprechende Vorschläge machen soll.
Insgesamt sehen wir aber, dass knappe Kassen kein gesamtgesellschaftliches Phänomen sind. Die Vermögensungleichheit nimmt zu, die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich weiter, die Zahl der Superreichen in Deutschland, also derjenigen Menschen mit einem Finanzvermögen von über 100 Millionen Euro, wuchs 2025 um 500 Personen an. Auch in Hamburg steigt die Zahl der Einkommensmillionäre. Einzelne Milliardäre machen sich den Wirtschaftsstandort Deutschland zu Nutze, erhalten sehr hohe Dividenden und verlegen dann ihren steuerlichen Sitz ins Ausland. Ähnlich verfahren nicht wenige der Großaktionäre deutscher Firmen, die sich bei den anstehenden Hauptversammlungen nach Schätzungen der Deutschen Bank über Rekordausschüttungen – eine Steigerung von 5% gegenüber dem Vorjahr – freuen dürfen. Aus sozialdemokratischer Perspektive ist selbstkritisch anzumerken, dass diese Situation nicht allein durch Steuergesetze und Steuergestaltungen aus vorherigen schwarz-gelben Regierungen der Ära Kohl begünstigt wurde, sondern zu einem Teil auch unter sozialdemokratischer Verantwortung: Unter SPD-Führung hat die damalige Bundesregierung Steuersenkungen für „Familienholdings“ begünstigt, in der Rückschau falsche Regelungen beim Immobilienverkauf beschlossen und versäumt, eine Vermögenssteuer einzuführen. Die dem Gemeinwesen durch legale Steuerprivilegien entgangenen Einnahmen pro Jahr werden in Fachkreisen auf rund 80 Milliarden Euro geschätzt.
Die Folgen mancher – aus heutiger Sicht – Fehlentscheidungen sind in den öffentlichen Kassen zu besichtigen. Auch wenn Mehrheiten für eine grundsätzliche finanzpolitische Trendwende hin zu mehr Gerechtigkeit in Bundestag und Bundesrat aktuell schwer erreichbar erscheinen, muss es für uns als sozialdemokratische Partei mit über 160-jähriger Geschichte weiter Auftrag bleiben, hierzu hartnäckig Anstöße und Initiativen zu liefern – im Sinne der großen Mehrheit der Bevölkerung, die sich keinen armen Staat leisten kann.
II. Unsere Möglichkeiten auf der Einnahmeseite
a) Gerechtigkeitslücken schließen, Steuerbetrug bekämpfen
Um die Infrastruktur in Ländern und Gemeinden – etwa Krankenhäuser, den öffentlichen Personennahverkehr oder Straßen – zu erhalten und zu verbessern, muss die Einnahmebasis insbesondere der Kommunen, aber auch der Länder gestärkt werden. Neben den Anteilen an den Gemeinschaftssteuern bestehen auch bei den Gemeindesteuern und den Ländersteuern erhebliche Gerechtigkeitslücken, die dringend geschlossen werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Streichung missbrauchsanfälliger Gestaltungen bei der Erbschaftsteuer nach § 28a ErbStG, die weitgehende Abschaffung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und Steueroasen bei der Gewerbesteuer sowie die weitere Eingrenzung von Share Deals bei der Grunderwerbsteuer. Daneben bleibt es perspektivisch ein sozialdemokratisches Ziel, eine gerechte Vermögensbesteuerung zu erreichen. Diese Gerechtigkeitslücken bei der Besteuerung hoher Vermögen und großer Erbschaften untergraben nicht nur das Vertrauen in den Staat, sie verschieben auch politische und wirtschaftliche Gewichte nachteilig zulasten einer nachhaltig aufgestellten Wirtschaft und Gesellschaft. Superreiche können und müssen mehr beitragen, um Staat und Gesellschaft wieder mehr handlungsfähig zu machen.
Klar ist auch: Jede weitere Einkommensteuer-Reform muss so gestaltet werden, dass die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen nicht weiter eingeschränkt wird. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene notwendige Entlastung beim Grundfreibetrag sowie bei kleinen und mittleren Einkommen muss durch Anpassungen „am oberen Ende“ des Einkommensteuertarifs gegenfinanziert oder durch andere Einnahmen vollständig kompensiert werden. Für einen vollständigen Ausgleich der „kalten Progression“ sehen wir insbesondere in den oberen Einkommensbereichen keinerlei finanziellen Spielraum, zumal die bisher umgesetzten Schritte teuer und mit Blick auf die Konjunktur nahezu wirkungslos waren.
Für die Bekämpfung von Steuerbetrug und missbräuchlichen Steuergestaltungen brauchen wir weiterhin ein entschiedenes Vorgehen und zusätzliche Maßnahmen. Im Vollzug agiert Hamburg hier bereits konsequent und sachgerecht – gegen die „großen“ Missbräuche wie z.B. Cum-Cum- oder Cum-Ex-Geschäfte bis zu vermeintlichen „kleinen“ Betrügereien (etwa im Zuge von nicht erfassten Bareinnahmen, bei denen im Kassenrecht gegengesteuert werden muss). Die Bekämpfung von Steuerbetrug und missbräuchlichen Gestaltungen ist und wird immer ein Kernanliegen sozialdemokratischer Finanzpolitik sein und bleiben. Durch konsequentes Vorgehen können die Einnahmen gesteigert werden.
b) Die Erbschaftsteuer muss gerechter werden!
Bereits seit Jahren setzt sich Hamburg für eine Reform der Erbschaftsteuer ein (Bürgerschafts-Drucksache 22/12262), denn die ungleiche Verteilung von Vermögen in Deutschland wird durch das geltende Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht nicht wirksam reduziert, sondern teilweise sogar verstärkt. Zwar ist die Erbschaftsteuer formal progressiv ausgestaltet, das heißt, höhere Vermögen sollen mit höheren Steuersätzen belastet werden. Tatsächlich können jedoch sehr hohe Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro aufgrund verschiedener Ausnahmeregelungen häufig nahezu vollständig steuerfrei übertragen werden, während mittlere Erbschaften im Verhältnis stärker besteuert werden.
Kleinere Erbschaften – und dies ist der überwiegende Teil – sind aufgrund von Freibeträgen bereits heute von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Das befürworten wir und wollen diesen Mechanismus weiter stärken. Gleichzeitig ist wichtig, die bestehenden Steuerlücken am oberen Ende der Vermögensverteilung zu schließen. Die heute bestehenden faktischen Ausnahmen für sehr große Erbschaften untergraben das Prinzip der Chancengerechtigkeit und mindern die Einnahmen der Länder. Auf Bundesebene hat die SPD erste Vorschläge für eine gerechtere Lösung vorgelegt, die wir ausdrücklich unterstützen. Auch der Hamburger Senat soll sich auf Bundesebene weiterhin mit großem Nachdruck und unter Einbeziehung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts für eine Reform der sogenannten Verschonungsregelungen einsetzen. An die Stelle einer vollständigen Steuerbefreiung für Betriebsvermögen sollen weitreichende, mehrjährige Stundungsregelungen treten. Dies stellt Steuergerechtigkeit her, sichert gleichzeitig Arbeitsplätze und ermöglicht durch Steuermehreinnahmen außerdem nötige Investitionen.
Besonders ungerecht ist außerdem die unterschiedliche Behandlung von kleineren und sehr großen Immobilienvermögen: Wer heute Anteile an einem Wohnungsunternehmen mit einem Immobilienbestand von mindestens 300 Wohneinheiten erbt, muss darauf keine Erbschaftsteuer zahlen. Wer hingegen zwei oder drei Wohnungen erbt, zahlt – sobald die Freibeträge überschritten werden – Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Drei Wohnungen zu erben, darf jedoch nicht höher besteuert werden als 300 oder mehr Wohnungen. Diese Ausnahme für große Immobilienbestände im Erbschaftsteuerrecht ist offenkundig ungerecht und sollte – unter Wahrung von Mieterinteressen – modifiziert werden.
Eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, wie sie insbesondere von der CSU gefordert wird, lehnen wir ab. Ein solches Erbschaftsteuer-Dumping wäre absurd und unwürdig.
c) Schluss mit Steueroasen bei der Gewerbesteuer
Aktuelle Recherchen von FragDenStaat verdeutlichen ein seit Langem bekanntes Problem: Einige Unternehmen nutzen die kommunale Infrastruktur größerer Städte und Gemeinden, zahlen ihre Gewerbesteuer jedoch in Kommunen mit deutlich niedrigeren Hebesätzen. Dadurch entgehen den Kommunen in Deutschland insgesamt bis zu einer Milliarde Euro an Steuereinnahmen. Neben den betroffenen Städten und Gemeinden werden auch diejenigen Unternehmen benachteiligt, die auf solche Tricks und teils illegale Konstruktionen verzichten. Diese Form des Gewerbesteuerdumpings ist nicht nur unsolidarisch gegenüber den Nachbarkommunen, sie fördert zudem die Entstehung von Briefkastensitzen von Unternehmen.
Auf Bundesebene hat sich die Koalition auf den Weg gemacht, die Untergrenze des Gewerbesteuerhebesatzes von 200 auf 280 Prozent anzuheben. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, reicht jedoch nicht aus. Bund und Länder sollten den Mindesthebesatz auf 300 Prozent anheben und weitere Maßnahmen ergreifen, um Scheinsitzverlegungen in Steueroasen wirksam und zeitnah zu unterbinden.
d) Share-Deals bei der Grunderwerbsteuer weiter im Fokus
Bei der Grunderwerbsteuer setzt sich die Hamburger SPD weiterhin dafür ein (siehe Bü-Drs. 22/6847), Ländern Möglichkeiten zur Ermäßigung der Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums, beim Erwerb von Grundstücken für den geförderten Wohnungsbau bzw. Objekten des geförderten Wohnungsbaus und bei Erbbaurechten zu eröffnen. Mit dieser Gesetzgebungsmöglichkeit für die Länder können so zielgerichtet steuerliche Anreize dort gesetzt werden, wo sie besonders nötig sind: für junge Familien, bei geförderten Wohnungen und bei Erbbaurechten.
Im Hinblick auf die Einnahmeseite der öffentlichen Hand stehen unverändert auch sog. Share Deals im Fokus: Durch diese können große Immobilienunternehmen die Grunderwerbsteuer umgehen, indem nicht die Immobilien selbst, sondern Anteile an Immobiliengesellschaften übertragen werden. Eine im Jahr 2021 erfolgte Reform hat das Problem zwar adressiert, es bestehen aber weiterhin ungewollte Gestaltungsmöglichkeiten mit mutmaßlich erheblichen Steuerausfällen: So fällt z.B. weiterhin keine Grunderwerbsteuer an, wenn „nur“ bis zu 89,9 Prozent der Anteile an einer Immobiliengesellschaft übernommen werden. Dem Staat entgehen dadurch erhebliche Einnahmen. Schätzungen gehen von rund einer Milliarde Euro jährlich aus, die durch diese nach wie vor legalen Deals verloren geht. Die Praxis der Share Deals fördert zudem Preisspekulationen auf dem Immobilienmarkt und bevorzugt Großinvestoren gegenüber Einzelkäufer*innen. Denn während Privatpersonen bei einem Haus- oder Wohnungskauf Grunderwerbsteuer zahlen müssen, können große Unternehmen diese Steuer durch das beschriebene Vorgehen vermeiden.
e) Hamburg steigert seine Einnahmen
Der Bund hat mit seiner Steuergesetzgebung zuletzt immer wieder große Einnahmeausfälle bei Ländern und Kommunen verursacht. Daher war und ist es n für die kommenden Haushalte geboten, zu prüfen, welche Möglichkeiten in Hamburg bestehen, die Vorschriften des Kommunalabgabenrechts mit Wirkung vom 1.1.2027 maßvoll an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen. Auch im Gebührenwesen wird Hamburg weiter alle Möglichkeiten nutzen, um mit der Kostenentwicklung Schritt zu halten und etwaige noch verbliebene Gerechtigkeitslücken zu schließen.
Die Hamburger SPD hält Wort. Es war richtig, dass wir die erst kürzlich in Kraft gesetzte Grundsteuerreform aufkommensneutral umsetzen und angesichts der Wirtschaftslage auf Gewerbesteuererhöhungen verzichten. Auch die mit Blick auf energetische Sanierungen bereits erhöhte Grunderwerbsteuer soll nicht weiter steigen.
Die aktuelle Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie führt für die Branche zu Entlastungen, aber zu erneuten Einnahmeausfällen für den Hamburger Haushalt. Eine Erhöhung der Steuerpauschalsätze der Kultur- und Tourismustaxe zwischen 20 Cent und 1,20 Euro je Übernachtung ist daher vertretbar. Sie sorgt für Gestaltungsspielräume, die neben den Gästen unserer Stadt auch allen Hamburgerinnen und Hamburgern zugutekommen.
Finanz- und wohnungspolitisch überfällig ist die Erhöhung der seit 1993 in Hamburg unveränderten Zweitwohnungssteuer von 8 auf 12%. Viele andere Städte haben diese Steuer in den letzten Jahren bereits signifikant erhöht. Die Höhe der Hundesteuer ist ebenfalls seit mehr als 30 Jahren in Hamburg praktisch unverändert. Mit der für den 1. Januar 2027 geplanten Erhöhung auf 120 Euro liegt Hamburg im Mittelfeld der deutschen Großstädte. Gleichzeitig haben wir mit dem neuen Gesetz einen Hundesteuer-Erlass für Tierheim-Hunde für die ersten drei Jahre eingeführt.
Vor diesem Hintergrund fordert die SPD Hamburg, den SPD Bundesparteitag, die SPD Bundestagsfraktion sowie die SPD Mitglieder der Bundesregierung auf, sich auf Bundesebene für folgende Maßnahmen einzusetzen:
- Die Vermeidung weiterer Steuereinnahmeverluste für Länder und Gemeinden sowie eine Stärkung der kommunalen und landesbezogenen Steuereinnahmen. Dabei ist insbesondere auf gesetzliche Änderungen hinzuwirken, die bestehende Gerechtigkeitslücken im Bereich der Erbschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Grunderwerbsteuer schließen.
- Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Reform der sogenannten Verschonungsregelungen umsetzen, damit eine vollständige Steuerbefreiung bei der Vererbung sehr hoher Vermögen – insbesondere Betriebs- und Immobilienvermögen – nicht mehr möglich ist.
- An die Stelle vollständiger Steuerbefreiungen sollen weitreichende, mehrjährige Stundungsregelungen treten, die sowohl Steuergerechtigkeit verbessern als auch Arbeitsplätze sichern und Investitionen ermöglichen.
- Den Abbau von Ausnahmen, die dazu führen, dass der Erwerb sehr großer Immobilienvermögen – etwa durch Anteile an Wohnungsunternehmen mit umfangreichen Immobilienbeständen – steuerlich günstiger behandelt wird als der Erwerb weniger Einzelimmobilien. Insbesondere ist die bestehende Sonderregelung für Wohnungsunternehmen mit großen Beständen aufzuheben.
- Für die Gewerbesteuer den bundesgesetzlich festgelegten Mindesthebesatzes auf mindestens 300 Prozent festsetzen.
- Die Unterstützung weiterer Maßnahmen, die Scheinsitzverlegungen und andere Gestaltungen zur Verlagerung von Gewerbesteuereinnahmen in Gemeinden mit besonders niedrigen Hebesätzen wirksam unterbinden.
- Im Bereich der Grunderwerbsteuer die oben beschriebene Öffnungsklausel für die Länder einzuführen mit Möglichkeiten der Ermäßigung der Grunderwerbsteuer bei familiärem Ersterwerb zur Selbstnutzung, bei geförderten Wohnungen (Erwerb von Grundstücken für den geförderten Wohnungsbau und Objekte des geförderten Wohnungsbaus) und bei Erbbaurechten.
- Weitergehende einnahmesichernde Reformen der Regelungen zu sogenannten Share Deals. Dabei soll die Einführung eines Optionsmodells nach niederländischem Vorbild geprüft werden.
- Im Kassenrecht schnellstmöglich Kassenpflichten regeln u.a. mit der Möglichkeit die digitale Belegausgabe straf- und bußgeldbewehrt zu verschärfen sowie einer verbindlichen und flächendeckenden Möglichkeit mindestens einer digitalen Zahloption für die Kundinnen und Kunden.
- Die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer. Um hierfür parlamentarische Mehrheiten und bürokratiearme Umsetzungswege für Steuerverwaltung und Steuerpflichtige zu finden, wird man schrittweise und möglichst koordiniert vorgehen und sorgfältig auch mögliche Anpassungsreaktionen berücksichtigen müssen.
III. Unsere Möglichkeiten auf der Ausgabenseite
Hamburg hat seit 2011 unter sozialdemokratischer Verantwortung gut gewirtschaftet und finanzpolitische Hinterlassenschaften CDU-geführter Senate Schritt für Schritt abgearbeitet. Zunächst musste der Haushalt in Ordnung und das CDU-Erbe der HSH Nordbank-Pleite bewältigt werden. Wo nötig wurde konsequent konsolidiert, wo möglich ambitioniert investiert. Wir haben die Maßgaben der Schuldenbremse vorfristig eingehalten und umgesetzt. Mit unserem vorbildlichen doppischen Haushalt machen wir den Wertverzehr sichtbar, berücksichtigen generationengerecht Zukunftsrisiken und Belastungen. Damit ist uns gelungen, 2024 den doppischen Budgetausgleich zu erreichen und den Wertverzehr beim öffentlichen Vermögen zu stoppen. Damit haben wir die Stadt finanziell handlungsfähig gemacht.
Hamburg ist in den vergangenen Jahren außerdem sehr sorgfältig mit den Kreditermächtigungen umgegangen. Die Corona-Notkredite wurden bereits vorzeitig getilgt und der Schuldenstand kontinuierlich reduziert. Bis Anfang 2025 konnten die Schulden der Freien und Hansestadt Hamburg nochmals um fast 650 Mio. Euro reduziert werden, nachdem im Vorjahr bereits eine Rekordtilgung in Höhe von fast 2,5 Milliarden Euro realisiert worden war. Der Schuldenstand des Hamburger Kernhaushaltes ist zum Jahreswechsel 2024/2025 auf 22,027 Mrd. Euro gesunken – und damit auf dem niedrigsten Niveau seit 15 Jahren.
Gleichwohl sind die finanzpolitischen Herausforderungen durch die Krisen der vergangenen Jahre gewachsen. Um Hamburgs Handlungsfähigkeit zu erhalten, benötigen wir finanzielle Spielräume. Daher wird sich der Schuldenstand wieder erhöhen – das ist unvermeidlich. Gleichzeitig werden wir den Weg der finanzpolitischen Solidität weitergehen und werden in wirtschaftlich guten Zeiten erneut Schulden tilgen. Dazu gehört auch die Arbeit der FinanzServiceAgentur FSA, die in 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat, um für Stadt und öffentliche Unternehmen Kredite und Finanzierungen günstiger und nachhaltiger zu gestalten sowie gleichzeitig strenge Wirtschaftlichkeitsvorgaben einzuhalten.
Der doppische Budgetausgleich und der Kurs stabiler und solider Finanzen, der in Hamburg den Vermögensverzehr gestoppt hat, wird auch im Rahmen der mittlerweile weiterentwickelten Schuldenbremse weiterverfolgt – und das trotz einer milliardenschweren, strukturellen Leistungsausweitung für die Menschen in unserer Stadt seit 2011 – von der 5-stündigen gebührenfreien Grundbetreuung in den Kitas, einer gebührenfreien Ganztagsbetreuung an Grundschulen bis zum gebührenfreien Erststudium an Hamburger Hochschulen, einem kostenlosen Schülerticket für den ÖPNV und einem Ausbau der sozialen Infrastruktur in den Stadtteilen, um nur einige wesentliche Punkte des Hamburger Erfolgskurses zu nennen.
a) Schuldenbremse erhalten und weiterentwickeln
Im März 2025 wurden die grundgesetzlichen Regelungen zur Schuldenbremse durch eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und Bundesrat geändert. Dies ermöglicht insbesondere die Finanzierung notwendiger Verteidigungsausgaben und ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Darüber hinaus wurde den Ländern eine zulässige strukturelle Möglichkeit der Kreditaufnahme von bis zu 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts eingeräumt. Die Bürgerschaft hat die notwendigen Umsetzungen in Hamburg auf den Weg gebracht (Drs. 23/788); Bundestag und Bundesrat haben zudem die Umsetzungsgesetze beschlossen, so dass die neuen Möglichkeiten jetzt genutzt werden können.
Hamburg hat sich immer klar und eindeutig für die Schuldenbremse stark gemacht, aber sich ebenso für maßvolle Reformen eingesetzt. Unser Fokus richtet sich darauf, wie wir Investitionen wirksam voranbringen: Die (durch die Reform der Schuldenbremse 2025 initiierten) Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes werden unseren eigenen Hamburger Investitionshochlauf wirksam unterstützen. So setzen wir bei uns in Hamburg einen Konjunkturimpuls.
Unsere Verantwortung gegenüber kommenden Generationen verlangt, dass wir der nächsten Generation kein überschuldetes Gemeinwesen übergeben. Jede Weiterentwicklung der Schuldenbremse muss daher zwingend auch eine angemessene gesamtstaatliche Schuldentragfähigkeit und die Fiskalregeln der EU beachten. Außerdem führt jede weitere Verschuldung auch zu höheren Zinsaufwendungen, die den Haushalt belasten und die finanziellen Spielräume einschränken. Gleichzeitig dürfen wir der nächsten Generation auch keinen kaputtgesparten Staat übergeben: weder mit maroder Infrastruktur noch mit unterfinanzierten Kitas, Schulen oder Hochschulen. Sozialdemokratische Verantwortung bedeutet für uns, diese berechtigten Belange gut auszutarieren. Die Weiterentwicklung der Schuldenbremse muss dazu einen Beitrag leisten.
Die von Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2025 in Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 des Grundgesetzes neu aufgenommene „Verteidigungsausnahme“ sollte dahingehend geändert werden, dass die Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie der Cyberabwehr auch in den Ländern von der Schuldenbremse ausgenommen werden können.
So richtig die Gleichbehandlung von Bund und Ländern bei der Verschuldungsmöglichkeit von bis zu 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts ist, so muss man angesichts enger werdender Haushalte auf allen Ebenen die Gefahr sehen, dass ihre Nutzung in vielen Ländern nicht ausreicht, um die häufig auch die laufenden Ausgaben erfassenden Herausforderungen bei Bildung und Wissenschaft, Forschung und Innovation kraftvoll genug anzunehmen. Insofern muss geprüft werden, ob und wie dieser Neuverschuldungsspielraum zweckgebunden und klar begrenzt noch einmal um jeweils 0,1 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Innovation erweitert werden kann. Der wichtigste „Rohstoff“ unseres Landes liegt in den Köpfen der nächsten Generation. Um diese Potentiale im Sinne der Zukunft unseres Landes zu heben, könnte eine solche maßvolle Weiterentwicklung der grundgesetzlichen Schuldenregelungen einen Beitrag leisten.
Vor diesem Hintergrund fordert die SPD Hamburg, dass sich der SPD Bundesparteitag, die SPD Bundestagsfraktion und die SPD Mitglieder der Bundesregierung auf Bundesebene für die Weiterentwicklung der Schuldenbremse einsetzen, die folgende Gesichtspunkte berücksichtigt:
- Verstetigung der Investitionsmöglichkeiten für Infrastruktur und Klimaneutralität: Spätestens 2030 muss es entweder eine Aufstockung der geschaffenen Sondervermögen oder eine verstetigte, beide Herausforderungen berücksichtigende Investitionsregel geben.
- Öffnung der Verteidigungsausnahme insbesondere für Zivilschutzbedarfe der Länder. Konkret: Streichung der Wörter „des Bundes“ in Artikel 109 bzw. 115 GG.
- Begrenzte und zweckgebundene Erweiterung des Verschuldungsspielraums von jeweils 0,35% Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts für Bund und Länder um jeweils 0,1% Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (d.h. im Ergebnis jeweils 0,45% als Obergrenze) explizit nur für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Innovation.
- Nachlauf nach Notlage: Die zulässige Nettokreditaufnahme nach einer Notlage muss nicht sofort auf Null, sondern z.B. in drei Schritten auf Null gesenkt werden.
b) Schluss mit den Angriffen auf den Länderfinanzausgleich!
Hamburg ist als einziges norddeutsches Bundesland nahezu durchgehend Geberland im Länderfinanzausgleich – zuletzt in dreistelligem Millionenumfang. Das ist Zeichen der finanziellen und wirtschaftlichen Stärke unserer Stadt. Der Länderfinanzausgleich ist ein zentraler Baustein des deutschen Finanzföderalismus, der den grundgesetzlichen Auftrag nach gleichwertigen Lebensverhältnissen überall im Bundesgebiet umsetzen soll. Für Hamburg ist die besondere Einwohnerwertung in den Stadtstaaten zentral, die berücksichtigt, dass wir als Stadtstaaten bekanntermaßen wichtige Funktionen der Daseinsvorsorge auch für das Umland übernehmen. Deshalb ist Hamburg unter sozialdemokratischer Verantwortung allen Angriffen auf den Länderfinanzausgleich aus dem Süden der Bundesrepublik energisch und erfolgreich entgegengetreten – und wird das auch in Zukunft tun. Gemeinsam mit anderen Bundesländern bilden wir eine Prozessgemeinschaft gegen die bayerische Klage gegen den Länderfinanzausgleich.
Für die Zukunft gilt: Wir stehen zum Länderfinanzausgleich und wir halten uns an getroffene Vereinbarungen. Wir sind und bleiben solidarisch im Länderverbund. In diesen bewegten Zeiten sind Verlässlichkeit und Solidarität unter den Ländern von besonderer Bedeutung – auch und gerade gegenüber der Bundesebene. Vor diesem Hintergrund sollte der Freistaat Bayern seine – vor der letzten Landtagswahl gestartete – Klage gegen den von ihm selbst mit beschlossenen Länderfinanzausgleich zurücknehmen und auch weitere politische Angriffe hierauf unterlassen.
c) Den Sozialstaat zukunftsfähig aufstellen
Hamburg hat an dem Bericht der Sozialstaatskommission maßgeblich mitgewirkt. Die Ergebnisse der Kommission zeigen auf, wie der Sozialstaat einfacher und digitaler gestaltet werden kann. Schon das wird ermöglichen, Verwaltungskosten perspektivisch zu reduzieren. Die Sozialstaatskommission hat dabei selbst die besonders angespannte Haushaltslage bei Bund, Ländern und Kommunen eingeräumt und auf die Ursachen insbesondere bei den seit Jahren steigenden Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe, den Hilfen zur Erziehung und der Hilfe zur Pflege hingewiesen. Hamburg wird sich konstruktiv einbringen unseren Sozialstaat zukunftsfähig, bürgerfreundlich und gerecht weiterzuentwickeln. Dabei ist unsere sozialdemokratische Leitlinie: Wirksame Angebote werden weiter bedarfsgerecht ausgestaltet, eine fundierte Sozialraumplanung wird uns dabei unterstützen – die von vielen CDU/CSU- und Wirtschaftsvertretern geforderten Einsparungen auf Kosten der Schwächsten lehnen wir ab. Dazu gehört allerdings angesichts der enormen Herausforderungen für unser Gemeinwesen auch, Leistungen und Hilfsangebote immer wieder auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zu überprüfen. Wir haben in Hamburg gute Beispiele wirksamer und befähigender Unterstützungsangebote. Einrichtungen wie beispielsweise die Jugendberufsagentur oder das Hamburg Welcome Center zeigen, dass das passende Angebot zur richtigen Zeit entscheidend dafür ist, Hilfebedürftigkeit und damit Sozialleistungen zu überwinden. Unser Ziel ist, Menschen aus prekären Lebenslagen herauszuholen, sie vor Armut schützen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben mit starken sozialen Rechten, guter Arbeit und verlässlicher Absicherung ermöglichen – ohne sie zu stigmatisieren.
Funktionierende Regelsysteme sind der Schlüssel: Wir in Hamburg haben es zum Beispiel mit dem flächendeckenden Angebotsausbau bei Kita, Grundschule und Ganztag geschafft, meist ganztägig viel Förderung, Hilfe und Orientierung auch bei erzieherischen Herausforderungen zu ermöglichen. Das wiederum erlaubt, den Anstieg bei den Einzelfallmaßnahmen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung einzudämmen. Viele Steuerungsmaßnahmen in Hamburg erfordern aber Rechtsänderungen im Bund. Deshalb sagen wir klar: Der Bund muss auf diesem Weg Länder und vor allem die Kommunen aktiv unterstützen.
Bei allen notwendigen Reformen gilt für uns allerdings: aktuelle Vorstöße von CDU Wirtschaftsrat und CDU Mittelstandsvereinigung, Zahnbehandlungen zukünftig selbst zu bezahlen oder die angebliche „Lifestyle-Teilzeit“ abzuschaffen, sind kein konstruktiver Beitrag zur Weiterentwicklung des Sozialstaats, sondern ein inakzeptabler Angriff auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem wir uns entschieden entgegenstellen. Nur mit einem breiten Konsens in Bund, Ländern und Gemeinden, unter Einbeziehung von Wirtschaft UND Gewerkschaften sowie Sozialverbänden kann es gelingen, den Sozialstaat nachhaltig zukunftsfähig und leistbar für alle Beteiligten weiterzuentwickeln. Nur so wird es auch die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung geben, die wir brauchen, um den Menschen in diesen herausfordernden Zeiten die nötige Sicherheit zu geben.
Jenseits der Reform des Sozialstaats muss für uns die Staatsmodernisierung oberste Priorität haben. Maßnahmen der Aufgabenkritik, des Bürokratieabbaus und der Standardisierung sind häufig Konjunktur- und Konsolidierungsprogramme zum Nulltarif, heben gekoppelt mit großen Fortschritten bei der Digitalisierung Effizienzen, machen den Staat einfacher und bürgernäher. Mit den bundesweit vorbildlichen Vereinfachungen beim Wohnungsbau, unseren regelmäßigen Bestplatzierungen im Smart-City-Index und dem Projekt Einfach.Hamburg machen wir vor, wie es gehen kann.
IV. Unsere Anforderungen an den Haushalt 2027/2028
Hamburg ist eines der wirtschaftsstärksten Länder Deutschlands, mit dem höchsten BIP pro Kopf. Dieses ist insbesondere den knapp 1,1 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in unserer Stadt zu verdanken, die mit Ihrer Wertschöpfung den Wohlstand dieser Stadt Schaffen. Eine sehr hohe Zahl, die unterstreicht, dass gute Arbeit (mit hoher Tarifbindung und Mitbestimmung) und gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft bei uns Hand in Hand gehen.
Mit einer konsequenten Haushaltskonsolidierung ist es seit 2011 gelungen, die Finanzen der Stadt in Ordnung zu bringen und krisenfest aufzustellen. Dadurch konnte Hamburg auch in der Corona-Pandemie Kurs halten und als eines der ersten Bundesländer die Corona-Schulden komplett zurückzahlen. Der finanzielle Handlungsspielraum der Stadt ist größer geworden: von 2019 bis 2024 stieg unser Haushalt um durchschnittlich 5,8% pro Jahr. Die Investitionen in die Infrastruktur und die Modernisierung der Stadt liegen mit rund 6 Mrd. Euro im aktuellen Doppelhaushalt auf Rekordniveau. Zugleich konnte Hamburg nennenswert Schulden tilgen und Zinskosten senken.
Auch wenn der Haushalt 2027/2028 insgesamt etwas über 2% wächst, führen die im vorigen genannten Entwicklungen – Rückgang der Steuereinnahmen, Einnahmeausfälle als Folge von Beschlüssen der Bundesebene, der deutliche Anstieg der Ausgaben für die (in der Regel bundes-)gesetzlichen Leistungen mit Rechtsanspruch, der schmerzliche Rückgang der Bundesbeteiligung an den Kosten für die Unterbringung und die Integration von Geflüchteten und die aktuellen Tarifabschlüsse zu einer sehr herausfordernden Haushaltsaufstellung, die wir nur solidarisch und gemeinsam bewältigen können: Senat und Fraktion, Partei in Land, Bezirken und Stadtteilen – immer im Austausch mit den Menschen in den Stadtteilen, den Gewerkschaften, mit Verbänden und Kammern. Wo mächtige Einzelinteressen sozialen Zusammenhalt bedrohen, haben wir die ganze Stadt im Blick. Die in diesem Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen werden zudem nicht dazu führen, dass kurzfristig der Handlungsspielraum in Hamburg für die laufenden Ausgaben im Haushalt 2027/2028 deutlich größer wird. Gleichwohl gilt: Je schneller und umfangreicher die genannten Vorschläge aufgegriffen werden, umso mehr vergrößert sich auch wieder der politische Handlungsspielraum für Hamburg.
Getreu dem Satz von Kurt Schumacher: „Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit“, müssen wir mit der finanziellen Realität umgehen, die wir haben: Als SPD Hamburg wollen wir deshalb alle Hebel in Bewegung setzen, um dem Leitmotiv dieses Leitantrags „Heute investieren und konsolidieren, damit Hamburg auch morgen stark und solidarisch bleibt“ Rechnung zu tragen. Die Finanzbehörde soll dafür u.a. die konjunkturelle Risikovorsorge einsetzen, ihre Reserven zu Haushaltsrisiken und Zuwanderung in den Haushalt einbringen, die Möglichkeiten der Sondervermögen des Bundes und des Landes nutzen, die (zusätzlichen) Kreditaufnahmemöglichkeiten verantwortungsvoll umsetzen und Maßnahmen zur Erhöhung der Steuer- und Gebührenerträge ergreifen.
Die SPD Hamburg unterstützt Senat, und Regierungsfraktionen darin, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Gestaltungsanspruch der SPD Hamburg aus unserem Regierungsprogramm und dem aktuellen Koalitionsvertrag auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen umzusetzen. Dieser Konsolidierungsweg erfordert große Anstrengungen. Aber er ist notwendig, um auch in schwierigen Zeiten unseren Anspruch des guten Regierens einzulösen und Hamburg zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Konsolidierung heißt für uns auch: Wir werden alle Möglichkeiten der Umschichtung von Ausgaben ergreifen, um vorrangige Aufgabenbereiche zulasten weniger dringlicher Aufgabenbereiche besser zu berücksichtigen. Maßnahmen der Aufgabenkritik, des Bürokratieabbaus und der Standardisierung sind häufig Konsolidierungsprogramme zum Nulltarif, heben gekoppelt mit großen Fortschritten bei der Digitalisierung Effizienzen, machen den Staat einfacher, günstiger und bürgernäher. Eine Sozialraumplanung in den Bezirken und für Hamburg kann helfen, das breite Angebotsportfolio der sozialen Infrastruktur noch zielgerichteter weiterzuentwickeln.
Wir haben in den letzten Jahren enorme finanzielle Anstrengungen unternommen, um wichtige Projekte für ein soziales und gerechtes Hamburg umzusetzen, diese Stadt gut durch die verschiedenen Krisen zu führen und für die Stadt Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Auch im laufenden Haushaltsjahr 2025/2026 ist dieser Anspruch an den steigenden Ausgaben für die Bezirken, bei der Familienpolitik, in den Hochschulen, in der Justiz oder bei der Polizei ablesbar.
Dabei werden wir dafür Sorge tragen, dass zentrale sozialdemokratische Errungenschaften unserer Regierungszeit seit 2011 gewahrt bleiben:
- die kostenfreie Grundbetreuung in der Kita und die Sprachförderung in den Kitas, wo das regional erforderlich ist,
- der kostenfreie und pädagogisch gestaltete Ganztag an Schulen,
- die Abschaffung der Studiengebühren,
- der Erhalt wichtiger sozialräumlicher Angebote – von Häusern der Jugend im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bis zu Seniorentreffs im Rahmen der Seniorenarbeit,
- Unterstützungssysteme wie die Jugendberufsagentur und das Welcome Center, die dafür sorgen, dass Menschen nicht von Transferleistungen abhängig werden,
- unsere gut ausgebaute und ausgestattete soziale und kulturelle Infrastruktur in den Stadtteilen,
- unsere hohe Investitionsquote bei Straßen, Schienen, Fernwärme u.a.m.,
- die Förderung sozialen Wohnungsbaus und die aktive Unterstützung bezahlbaren Wohnens,
- die Fortschritte bei der inneren Sicherheit in unserer Stadt: Hamburg ist und bleibt eine sichere Stadt.
Wir sind uns sicher: Gemeinsam finden wir ein gutes Maß zwischen dem, was die Stadt leisten muss, leisten möchte und leisten kann. Gemessen an der Haushaltsnotlage in vielen Städten und Ländern agieren wir in Hamburg zudem auf einer finanziell und wirtschaftlich starken Basis.
Bei den laufenden Ausgaben sind die Handlungsspielräume eng begrenzt, bei den Investitionen der Stadt in ihre Zukunft deutlich größer. Wir sind stolz, dass Hamburg in großem Umfang in seine Zukunft investiert, insbesondere in den Ausbau von Infrastruktur und in die Weiterentwicklung der Stadt: Wir haben die Investitionen pro Kopf planerisch in Hamburg von 2018 bis 2027 mehr als verdreifacht: Von 442 Euro/Kopf auf 1582 Euro/Kopf. Zusammen mit den Investitionen im Konzern Hamburg ist das einmalig in Deutschland und wirkt wie ein Konjunkturprogramm. Und das zahlt sich aus mit Wachstumsraten deutlich über dem Bundesdurchschnitt, sichtbaren Fortschritten bei Bildung und Infrastruktur, bei Wohnungsbau, Mobilitätswende und Klimaschutz. Unser Anspruch gilt einem nachhaltigen Wachstum, das die Klima- und digitale Transformation der Wirtschaft sozial ausgewogen gestaltet, gute Arbeit schafft und die öffentliche Daseinsvorsorge stärkt.
Auch im kommenden Doppelhaushalt wollen wir diesen bundesweit einmaligen Kurs mit kraftvollen Investitionen aus Hamburger Mitteln und aus Bundesmitteln fortsetzen. Investitionen ermöglichen Wachstum, Modernisierung und eine positive Zukunft für die Hamburgerinnen und Hamburger. Dazu passt die Hamburger Bewerbung für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Sommerspiele, wenn klar ist: Es darf weder zur Verdrängung einkommensschwächerer Mieterinnen und Mieter noch zur Privatisierung von Gewinnen bei Sozialisierung der Kosten kommen. Olympia muss – wenn Hamburg den Zuschlag erhält – streng gemeinwohlorientiert, sozial abgesichert und mit echter klimapositiver Auswirkung organisiert werden. Wird Hamburg olympischer Austragungsort, würde dies Gelder des Bundes und privater Investoren nach Hamburg lenken und hier die Fertigstellung bereits geplanter Investitionsvorhaben – wie beispielsweise im ÖPNV und im Wohnungsbau – beschleunigen und zugleich neue Investitionen anstoßen. Dies stärkt die Wirtschaft und sichert damit Steuereinnahmen und Arbeitsplätze von morgen.
Die Investitionen von heute sind die Steuereinnahmen von morgen. Mit Zusammenhalt und Zuversicht sagen wir als SPD Hamburg: Heute investieren und konsolidieren, damit Hamburg auch morgen stark und solidarisch bleibt!
Wir halten Kurs. Wir halten Wort und wir halten Maß. Die Hamburgerinnen und Hamburger können sich darauf verlassen, dass wir auch in Zeiten knapper Kassen das finanzieren, was dem sozialen Zusammenhalt, der ökonomischen Stärke und der Zukunftsfähigkeit unserer Stadt dient. „Hamburg vereint“ setzen wir auch dann um, wenn es schwierig wird.