Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge, mit anschließender Weiterleitung an den SPD Landesvorstand beschließen:
Die SPD Hamburg als Landesorganisation und die SPD – Bürgerschaftsfraktion Hamburg werden darum gebeten:
1. Sich als Arbeitgeber*in einer Vielfaltsklausel zu verpflichten, Menschen zu stärken, die diskriminierten Gruppen angehören. Vergütete Stellen der Partei/Fraktion sollen die gesellschaftliche Vielfalt Hamburgs widerspiegeln, damit einhergehen:
a) Eine gezielte positive Ansprache in Stellenausschreibungen mit der Vielfaltsklausel: „Die SPD Hamburg setzt sich für eine vielfältige, inklusive und diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung ein. Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen unabhängig von deren ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Besonders ermutigen wir Menschen mit Diskriminierungserfahrungen und Angehörige unterrepräsentierter Gruppen, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerber*innen aus diesen Gruppen bevorzugt berücksichtigt.“
b) Eine bevorzugte Einstellung unterrepräsentierter Gruppen bei gleicher Qualifikation.
c) Verpflichtende jährliche Schulung für Mitarbeiter*innen der Landesorganisation und der Fraktion zu den Themen: Diversity, Interkulturelles, Antidiskriminierung
2. Ein verpflichtendes, jährliches Monitoring zur Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung der Vielfaltsklausel. Der Landesvorstand wird in einem jährlichen Bericht darüber informiert. Der Bericht beinhaltet die ausgeschriebenen Stelle(n), die Anzahl der Bewerber*innen und ob Bewerber*innen dabei waren, die die Kriterien der Vielfaltsklausel sowie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der ausgeschriebenen Stelle erfüllen.
Die Hansestadt Hamburg ist eine vielfältige Metropole, über ein Drittel der Bevölkerung hat eine Migrationsgeschichte, Menschen mit unterschiedlichen Lebensrealitäten, Perspektiven und Erfahrungen prägen das gesellschaftliche Leben der Stadt. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Strukturen der SPD Hamburg widerspiegeln, insbesondere dort, wo politische Arbeit organisiert, gestaltet und umgesetzt wird.
Ein Blick auf die personelle Zusammensetzung der Landesorganisation und der Mitarbeiter*innen der SPD-Fraktion zeigen, dass es in Bezug auf die Repräsentation von Mitarbeiter*innen mit Migrationsbiografie noch Entwicklungspotenzial gibt, insbesondere im Vergleich zur gesellschaftlichen Vielfalt Hamburgs. Diese Beobachtung kann als wertvoller Impuls dienen, um bewährte Strukturen weiterzuentwickeln und gezielt Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer noch inklusiveren und vielfältigeren Organisation beitragen.
Eine Vielfaltsklausel ist dabei ein wirksames Instrument, um gezielt Menschen aus unterrepräsentierten und diskriminierten Gruppen zu erreichen, ihnen den Zugang zur Parteiarbeit zu erleichtern und ihre Perspektiven sichtbar zu machen. Dies umfasst nicht nur die Formulierung von Stellenausschreibungen, sondern auch konkrete Maßnahmen bei der Auswahl von Bewerber*innen. Das vorgeschlagene verpflichtende Monitoring gewährleistet, dass die Umsetzung der Vielfaltsklausel nicht symbolisch bleibt, sondern systematisch überprüft und weiterentwickelt wird. Durch einen jährlichen Bericht an den Landesvorstand kann transparent nachvollzogen werden, ob und wie die Ziele erreicht wurden und wo gegebenenfalls weiterer Handlungsbedarf besteht.
Vielfalt in der Mitarbeiterschaft bedeutet nicht nur gerechtere Teilhabe, sondern auch eine inhaltliche Bereicherung für die politische Arbeit. Unterschiedliche Lebenswirklichkeiten führen zu neuen Sichtweisen und stärken die Fähigkeit der Partei, auf die Bedürfnisse aller Hamburger*innen einzugehen.