2024/II/Wahl/14 Zwei Wege zum Abitur ohne Diskreditierung

Status:
Nicht Abgestimmt

Der SPD Landesparteitag möge beschließen Die SPD wird den Übergang in weiterführende Schulen mit dem Schulgesetz in Einklang bringen. Sowohl die Gymnasien als auch die Stadtteilschulen führen zum Abitur. Die jetzige Praxis der Schulformempfehlung degradiert die Stadtteilschulen als Schulen zweiter Klasse; sie wird durch eine Schullaufbahnempfehlung ersetzt.

Begründung:

Bereits im Regierungsprogramm der SPD 2020 – 2025 stand auf S. 70: „Die SPD wird statt einer Schulformempfehlung eine Schullaufbahnempfehlung auf den Weg bringen.“
Dieses Wahlversprechen wurde nicht einmal in die Koalitionsverhandlungen mit den Grünen eingebracht. Es geht darum, die Auswirkungen der sog. „Gymnasialempfehlung“ abzuschaffen. Kinder bekommen bereits in der 2. Klasse Nachhilfeunterricht und Eltern stehen unter einem beispiellosen Vergleichsdruck. Dabei können Jugendliche sowohl in der Stadtteilschule als auch im Gymnasium das Abitur ablegen. Von allen Schüler*innen, die das Abitur ablegen, tun das inzwischen fast 40 Prozent auf Stadtteilschulen. Insofern stellt die jetzige Praxis eine Diskreditierung für die Stadtteilschulen dar. Und die Arbeit der Stadtteilschulen wird dadurch erheblich erschwert: an Gymnasien haben über 78,3 Prozent der Schüler*innen in Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2023/24 eine Gymnasialempfehlung; an den Stadtteilschulen sind es 8,2 Prozent.
Hinzu kommt, dass zum Schuljahr 2023/24 allein am Ende der Jahrgangsstufe 6 rund 780 Wechsel vom Gymnasium an die Stadtteilschule erfolgten. Damit wechselten 9,8 Prozent aller Sechstklässler*innen, die im vergangenen Schuljahr ein Gymnasium besucht haben, an die Stadtteilschule. Insgesamt wechselten von der 5. bis zur 12. Klasse 1385 Schüler*innen die Schulform: Vom Gymnasium zur Stadtteilschule. (Quelle: UDIS, BSB, Referat V 12 Schuljahresstatistik 2023). Damit bestätigt sich eine längst erwiesene Erfahrung: die Gymnasialempfehlung ist hoch fehlerbehaftet und häufig abhängig vom Sozialstandard der Eltern.
Für die betroffenen Jugendlichen ist ein Schulformwechsel ein Negativerlebnis, dass starke Beeinträchtigungen im Selbstwertgefühl nach sich zieht.
Es besteht Handlungsbedarf, das Schulgesetz muss angewendet werden, eine Schullaufbahnempfehlung hilft den Kindern und Eltern bei der Orientierung und setzt sie nicht unter Druck.

Überweisungs-PDF: