2024/II/Wahl/26 Zuwendungsfinanzierung neu denken: Geschlechtergerechtigkeit fördern!

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag möge zur Berücksichtigung im Wahlprogramm für die Bürgerschaftswahl 2025 beschließen:
Die SPD Bürgerschaftsfraktion und der Hamburger Senat setzen sich dafür ein, die Praxis der Zuwendungsfinanzierung zu reformieren und soziale Projekte und Dienstleistungen, die mit einem Rechtsanspruch der Bürger*innen hinterlegt sind, zur sozialen Daseinsvorsorge zählen oder deren Laufzeit mehr als fünf Jahre beträgt, in eine geschlechtergerechte Vollfinanzierung zu überführen. Zudem ist eine Vereinfachung bzw. bezirkliche Vereinheitlichung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens einzuleiten, um Zuwendungsgeber*innen sowie -empfänger*innen zu entlasten.

Begründung:

In allen sieben Bezirken der Stadt leisten soziale Projekte und Dienstleistungen einen wesentlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge in Hamburg und tragen durch ihr vielfältiges Angebot im Sozialraum zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.
Erbrachte Leistungen werden dabei im hohen Maße über Zuwendungen des Landes bzw. der Bezirke finanziert. Gemäß § 46 der Landeshaushaltsordnung sowie den entsprechenden Verwaltungsvorschriften (VV) und Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P) werden soziale Dienstleistungen in der Regel fehlbedarfsfinanziert, d.h. sind mit einem finanziellen Eigenanteil der Zuwendungsempfänger*innen sowie eng definierten Sach- und Personalmitteln verbunden. Flexible Anpassungen entlang der Bedarfe sind nicht vorgesehen. Zudem werden Zuwendungen im Regelfall für ein Haushaltsjahr (Kalenderjahr) bewilligt, in Ausnahmefällen erfolgt eine zweijährige Bewilligung. Dies gilt selbst für Projekte der Daseinsvorsorge, die bereits seit Jahrzehnten existieren und für die es gesetzliche Vorgaben gibt (z.B. §§ 20 und 28 SGB VIII).
Das derzeitige System der Zuwendungsfinanzierung ist in der Folge für Träger und Beschäftigte gleichermaßen von Unsicherheiten geprägt. Die Fehlbedarfsfinanzierung und entsprechende Eigenanteile bzw. kurze Projektlaufzeiten gehen mit Planungsunsicherheiten der Einrichtungen vor Ort einher und führen zu prekären Arbeitslagen, die sich in befristeten Arbeitsverträgen der Mitarbeiter*innen sowie einem hohen Anteil an Teilzeitstellen ausdrückt. Befristungen und Teilzeitverträge sind auf dem angespannten Fachkräftemarkt generell keine attraktiven Angebote, was die Suche nach qualifiziertem Personal für die überwiegend herausfordernde pädagogische Arbeit und komplexe Beratungsanforderungen im Bereich der offenen Arbeit erheblich erschwert.
Besonders betroffen von dieser Unsicherheit sind Frauen. Da in der sozialen Projektarbeit zum überwiegenden Teil Frauen beschäftigt sind, entfaltet die Finanzierungspraxis an dieser Stelle eine stark diskriminierende Wirkung und verstärkt die ökonomische Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Es gilt, Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und diesem Missstand gesellschaftlich als auch politisch entgegenzuwirken.

Überweisungs-PDF: