2023/II/Recht/1 Zusatz § 6 Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Status:
Ablehnung

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an die Hamburger- und Bundestagsabgeordneten und die SPD-Bundestagsfraktion und den Bundesparteitag der SPD beschließen:

(1)         Bewerbungen mit Foto sind verboten.

Begründung:

In Kanada ist es verboten, Bewerbungen mit Foto abzusenden – das Land nimmt Antidiskriminierung sehr ernst. In den USA ist es seit über 40 Jahren üblich, dass Bewerber*innen ihre Unterlagen ohne persönlichen Angaben versenden. Ebenso bei vielen europäischen Nachbarn wie Großbritannien, Frankreich, Spanien sowie in den Benelux-Ländern haben sich die anonymisierten Anschreiben bereits weitgehend etabliert. Studien belegen, dass eine Bewerbung ohne Foto zum Beispiel gerade für Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund tatsächlich Vorteile verschafft, weil der Fokus mehr auf die fachlichen Qualifikationen gelenkt wird.  Möglichen Diskriminierungen aller Art vonseiten des Arbeitgebers während des Bewerbungsprozesses werden mit der Bewerbung ohne Foto entgegengewirkt, die Chance auf echte Gleichbehandlung wird durch Ziehen eines Vorhangs für alle Geschlechter ermöglicht.

„Als junges Mädchen habe ich nie eine Frau in einem Symphonieorchester spielen gesehen. Das änderte sich erst, als schließlich irgendjemand auf die geniale Idee kam, zwischen Bewerbern und Auswahlgremium einen Vorhang zu ziehen.“

Ruth Bader Ginsburg

Rathbun Lecture on a Meaningful Life an der Stanford University, 6. Februar 2017

 

 

Beschluss: Ablehnung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an die Hamburger- und Bundestagsabgeordneten und die SPD-Bundestagsfraktion und den Bundesparteitag der SPD beschließen:

(1)         Bewerbungen mit Foto sind verboten.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: