Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD Bürgerschaftsfraktion, die Hamburger sozialdemokratischen Senator*innen sowie die Hamburger SPD Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich gegen eine Beschränkung des Zugangs zu Integrationskursen für Personen einzusetzen, die unter § 44 Abs. 4 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) fallen, und eine schnellstmögliche Teilnahme an Integrationskursen zu ermöglichen.
Darüber hinaus werden sie aufgefordert, sich für eine finanzielle Ausstattung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzusetzen, die Integrationskurse für Personen nach § 44 Abs. 4 AufenthG weiterhin vollumfänglich gewährleistet.
Die SPD Bürgerschaftsfraktion, die Hamburger sozialdemokratischen Senator*innen sowie die Hamburger SPD Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich gegen eine Beschränkung des Zugangs zu Integrationskursen für Personen einzusetzen, die unter § 44 Abs. 4 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) fallen, und eine schnellstmögliche Teilnahme an Integrationskursen zu ermöglichen.
Darüber hinaus werden sie aufgefordert, sich für eine finanzielle Ausstattung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzusetzen, die Integrationskurse für Personen nach § 44 Abs. 4 AufenthG weiterhin vollumfänglich gewährleistet und langfristig sicherstellt.
Ferner sollen sie dafür Sorge tragen, dass
- angesichts der angekündigten Umbaupläne des BAMF in der Integrationspolitik das Sprachniveau B1 als Lernziel für IK nicht aufgegeben wird, um das Risiko prekärer Beschäftigung der Migrant:innen nicht zu erhöhen.
- das Curriculum „Leben in Deutschland“ in Integrationskursen nicht aufgegeben wird, da dieses für das Verständnis von Gesellschaft, Kultur und Demokratie für die Zuwandernde wichtig ist.
- die Kostenerstattung für die Träger nicht verschlechtert sowie unnötige Bürokratie abgebaut werden wird.
- die Hamburger Ausländerbehörde ihren Ermessensspielraum bei der Ausstellung von Verpflichtungen auf der Grundlage von § 44a AufenthG nutzt, um die Teilnahme an Integrationskursen für möglichst viele Bedürftige zu ermöglichen.