2021/II/Dig/2 Zugang zu Geodaten/Liegenschaftsdaten für Wasser- und Bodenverbände Hamburgs

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesparteitag fordert die Hamburger SPD-Bürgerschaftsfraktion und den Senat auf, darauf hinzuwirken, dass die Wasser- und Bodenverbände zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben gemäß § 2 WVG (Wasserverbandsgesetz) einen kostenlosen Online-Zugang zu behördlichen GEO-Daten erhalten.

Begründung:

Die Wasser- und Bodenverbände, in der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts, erfüllen wichtige hoheitliche Aufgaben nach dem Wasserverbandsgesetz. Zur Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen sie dringend GEO-Daten, insbesondere Liegenschafts- bzw. Eigentümerdaten, die beispielsweise in der ALKIS-Datenbank hinterlegt sind. Um ihrem gesetzlichen Auftrag adäquat nachkommen zu können, benötigen die Wasser- und Bodenverbände, wie auch die unteren Wasserbehörden, den Zugang zu den Eigentümerdaten der betreuten Liegenschaften, also ihrer Mitglieder. Dies ist in Hamburg, im Gegensatz zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen kostenfrei nicht gegeben.

Tatsächlich werden für den Zugriff auf die behördlichen Datenbanken jährliche Beiträge von mindestens 1.200,00 € erhoben. Hamburg verstößt damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und erschwert die Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben, die regelhaft im Ehrenamt durchgeführt wird.

Beschluss: Annahme als Prüfantrag
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesparteitag fordert die Hamburger SPD-Bürgerschaftsfraktion und den Senat auf, darauf hinzuwirken, dass die Wasser- und Bodenverbände zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben gemäß § 2 WVG (Wasserverbandsgesetz) einen kostenlosen Online-Zugang zu behördlichen GEO-Daten erhalten.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: