2024/I/Ges/5 Zuckersteuer auf Softdrinks und weiteren Lebensmitteln

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD und anschließender Weiterleitung an die SPD Bundestagsfraktion beschließen:
1. Einführung einer Zuckersteuer auf Softdrinks. Diese soll in Anlehnung an den „Part 2 Finance Act 2017“ des Vereinigten Königreichs als Verbrauchssteuer gestaltet sein.
2. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Steuer auf weitere Lebensmittelprodukte umgesetzt werden kann, die für ihre Produktart einen unnötig hohen Zuckeranteil aufweisen.

Begründung:

Die Einführung einer Zuckersteuer hat in Großbritannien nachweislich positive Auswirkungen auf die Gesundheit gezeigt. Eine Studie der Cambridge University legt nahe, dass die Zuckersteuer in Höhe eines niedrigen zweistelligen Centbetrages pro Getränk die Fettleibigkeit bei zehn- und ellfjährigen Mädchen um beachtliche 8 Prozent verringert hat. Dies verdeutlicht den Nutzen der Zuckersteuer für die Gesundheit von Kindern.
Darüber hinaus haben die Erfahrungen in Großbritannien gezeigt, dass eine Zuckersteuer Hersteller dazu motiviert, ihre Produkte zu reformulieren und den Zuckergehalt zu reduzieren. Vor der Einführung der Zuckersteuer lag der Anteil von Limonaden mit mehr als 5 g Zucker pro 100 ml auf dem britischen Markt im September 2015 bei 49 Prozent. Im Februar 2019, nach Einführung der Steuer, sank dieser Anteil auf nur noch 15 Prozent. Dies verdeutlicht den positiven Einfluss einer Zuckersteuer auf das Angebot an gesünderen Produkten.  In Deutschland gibt es derzeit keine konkreten Pläne für die Einführung einer Zuckersteuer. Trotz Gerüchten während der Ampel-Koalitionsverhandlungen taucht die Zuckersteuer im Koalitionsvertrag nicht auf.
Neben den gesundheitlichen Vorteilen entlastet eine solche Forderung den Gesundheitshaushalt nicht nur durch die direkten Steuereinnahmen, sondern auch durch eine Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen. Schließlich ist es wichtig zu beachten, dass u.a. Diabetes Typ 2 – eine der Erkrankungen, die oft mit übermäßigem Zuckerkonsum in Verbindung gebracht wird – erhebliche Kosten im Gesundheitssystem verursacht. Im Jahr 2009 und 2010 wurden für die Versorgung von Menschen mit Typ-2-Diabetes in der gesetzlichen Krankenversicherung rund 16,1 Milliarden Euro pro Jahr aufgewendet – das macht 10 % der Gesamtausgaben aus. Eine Zuckersteuer kann dazu beitragen, diese Kosten zu senken und dadurch zusätzliche Mittel für das derzeit finanziell ausgelastete Gesundheitssystems zu schaffen.
Dabei soll in Erweiterung zum britischen Ansatz auch eine Ausweitung auf weitere Lebensmittel geprüft werden. So finden sich selbst in vermeintlich herzhaften Produkten wie beispielsweise Tiefkühlpizza, Schinken und selbst Krautsalat eine erhebliche Menge Zucker, die nicht notwendig ist und vielmehr der Gesundheit schadet. Die Einführung einer Zuckersteuer ist somit nicht nur ein Schritt in Richtung gesünderer Lebensmittel und besserer Gesundheit für unsere Bevölkerung, sondern sie kann auch erhebliche finanzielle Vorteile für unser Gesundheitssystem bringen. Es ist daher dringend geboten, die Einführung einer solchen Steuer zu unterstützen und voranzutreiben.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD und anschließender Weiterleitung an die SPD Bundestagsfraktion beschließen:
1. Einführung einer Zuckersteuer auf Softdrinks. Diese soll in Anlehnung an den „Part 2 Finance Act 2017“ des Vereinigten Königreichs als Verbrauchssteuer gestaltet sein.
2. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Steuer auf weitere Lebensmittelprodukte umgesetzt werden kann, die für ihre Produktart einen unnötig hohen Zuckeranteil aufweisen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: