2023/I/Ges/2 Weiterentwicklung des städtischen Gesellschaftsanteils an der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH

Status:
Zurückgezogen

Der Landesparteitag möge beschließen und dem Senat weiterleiten:

Hamburg hat seit der Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser, die vom CDU-Senat 2004 gegen einen Volksentscheid der Hamburger Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt wurde, noch einen Anteil von 25,1 % am Gesellschaftskapital der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH. Diese „Sperrminorität“ wird für die Stadt vom Hamburgischen Versorgungsfonds (HVF) gehalten. Wir werden diesen Gesellschaftsanteil zu einem wirksamen Instrument ausbauen, um konsequent auf die Sicherung eines hohen Niveaus der Versorgung der Hamburger Bevölkerung mit Krankenhausleistungen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge hinzuwirken.

Dazu fordern wir den Senat auf, in einem ersten Schritt alle Bestimmungen in der Gesellschaftervereinbarung aufzukündigen, die den städtischen Einfluss auf die Unternehmenspolitik einschränken oder unterbinden sollen. Dies betrifft insbesondere die Regelung für das Abstimmungsverhalten der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat für die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern: „Sofern der Aufsichtsrat mit den Stimmen der städtischen Vertreter gegen die Bestellung oder Abberufung der von Asklepios vorgeschlagenen Geschäftsführer votiert, ist der HVF grundsätzlich verpflichtet, die von ihm entsandten Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen und die Personen in den Aufsichtsrat zu entsenden, die ihm von Asklepios benannt werden (§ 13 GesV).“ Diese Form der kalten Entmachtung des Minderheitsgesellschafters wäre wohl in jeder normalen deutschen Kapitalgesellschaft unvorstellbar. Wir gehen davon aus, dass Asklepios derartige Klauseln im Interesse einer ordentlichen Zusammenarbeit mit der Stadt nicht aufrechterhalten wird. Sollte es in dem gesamten Vertragswerk weitere Regelungen zur Unterbindung städtischer Beteiligungsrechte geben, sind diese ebenfalls aufzukündigen. Dazu soll der Senat vollständige Transparenz über die Vertragsgestaltung mit der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH herstellen. Gestützt auf die normalen und uneingeschränkten Mitwirkungsmöglichkeiten eines Minderheitsgesellschafters mit Sperrminorität werden die städtischen Vertreter*innen in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung verstärkt Einfluss auf beispielsweise folgende Bereiche der Unternehmenspolitik nehmen:

  • Wirtschaftsplan, Gewinn- und Renditeziele, Bilanzierung
  • Tarifbindung aller Betriebe in der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH
  • Aktualisierung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
  • Ausgliederung von Leistungen oder Betriebsteilen aus der Asklepios Hamburg GmbH
  • Personalvorgaben für die Pflege und ihre Einhaltung
  • Personalplanung und -entwicklung, insbesondere Aus- und Weiterbildung

 

 

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