2019/II/Innen/4 Wahlrecht für Alle, deren Heimathafen Hamburg ist

Status:
Zurückgezogen

Die SPD Hamburg setzt dafür ein, dass auf kommunaler Ebene alle Menschen wählen dürfen, die die Kriterien nach §6 (1) Punkt 1, Punkt 2 und Punkt 3 des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen erfüllen.

Hierfür ist in BezVWG §6 (1) das Wort „Unionsbürger“ durch „Einwohner“ zu ersetzen und, wenn nötig, GG §28 (1) Satz 3 sinngemäß anzupassen.

Begründung:

Hamburg ist als Tor zur Welt von Weltoffenheit und Internationalität geprägt, die sich auch in der Stadtbevölkerung niederschlägt. Zum 31.12.2018 lebten 205.733 Menschen mit einer Nicht-EU-Staatsangehörigkeit in Hamburg. Diesen Menschen, die teilweise in Hamburg geboren wurden, ist an ihrem Lebensmittelpunkt das grundlegendste demokratische Recht verwehrt: Die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen.

Bereits heute dürfen Unionsbürger*innen aufgrund europäischer Gesetzgebung an den Bezirkswahlen teilnehmen, jedoch sind Nicht-Unionsbürger*innen bislang ausgeschlossen. Das mag zwar aus einer juristischen Perspektive stringent erscheinen, jedoch sollte für das kommunale Mitspracherecht nicht die Farbe des Reisepasses ausschlaggebend, sondern die Verwurzelung vor Ort entscheidend sein. Aus diesem Grund fordern wir eine Anpassung des Kommunalwahlrechts und, wenn nötig, des entsprechenden Passus des Grundgesetzes.