2026/I/Recht/10 Veröffentlichung aller Sitzungstermine von Hamburger Gerichten!

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Mitglieder der
SPD-Bürgerschaftsfraktion werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg (BJV) folgende Maßnahmen umsetzt:

1. Veröffentlichung aller Sitzungstermine von Hamburger Gerichten in einer Online-Datenbank. Die Veröffentlichung erfolgt mit Uhrzeit, Terminart, Verfahrensart, Raumnummer, Aktenzeichen und Hinweis (z. B. Termin aufgehoben oder Ausschluss der Öffentlichkeit). Die Bereitstellung der Termine erfolgt tagesaktuell und erstreckt sich auf einen Zeitraum von sechs weiteren Kalendertagen in der Zukunft.

2. Veröffentlichung aller Sitzungstermine von Hamburger Gerichten in einem öffentlich einsehbaren Aushang. Dieser kann auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Passieren der Personenkontrolle eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt mit Uhrzeit, Terminart, Verfahrensart, Raumnummer, Aktenzeichen und Hinweis (z.B. Termin aufgehoben oder Ausschluss der Öffentlichkeit). Die Bereitstellung der Termine erfolgt tagesaktuell und erstreckt sich auf einen Zeitraum von sechs weiteren Kalendertagen in der Zukunft. Der Aushang kann in digitaler Form oder auf Papier erfolgen.

Begründung:

Gerichtliche Urteile werden „im Namen des Volkes“ verkündet. Aus diesem Grund sind
Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt, jede*r Bürger*in hat die Möglichkeit, als Zuschauer*in an einem öffentlichen Gerichtstermin teilzunehmen. Die Information der Öffentlichkeit über das Stattfinden von Gerichtsverhandlungen ist ein wesentlicher Bestandteil des rechtsstaatlichen Verfahrens. Sie gewährleistet Transparenz und ermöglicht der Allgemeinheit die Kontrolle staatlichen Handelns, wodurch willkürliche Entscheidungen verhindert werden. Zugleich trägt sie zur Vertrauensbildung in die Justiz bei, da nachvollziehbar wird, dass Verfahren fair und nach Recht und Gesetz geführt werden. Die
Verfahrensöffentlichkeit ist zudem in Art. 6 Abs. 1 EMRK verankert und stellt damit ein
fundamentales Verfahrensgrundrecht dar.

Bisher müssen interessierte Bürger*innen ohne vorherige Gewissheit über das Stattfinden
einer Gerichtsverhandlung ein Gericht aufsuchen und die Sitzungstermine bei der
Wachtmeisterei erfragen oder erst nach Passieren der Personenkontrolle vor den Aushängen vor den Türen des Sitzungssaals entnehmen.

Dieser Zustand wurde bisher durch die BJV nicht geändert. Dass es anders geht, zeigt
Nordrhein-Westfalen. Hier werden alle Sitzungstermine für jedes Gericht in NRW, wie oben
gefordert, öffentlich ausgeschrieben. Als Beispiel ist die Ausschreibung des Landgerichts Bonn unter https://www.lg-bonn.nrw.de/behoerde/sitzungstermine/index.php anzusehen. Eine Regelung, dass der Aushang vor dem jeweiligen Sitzungssaal maßgeblich ist, kann getroffen und entsprechend kommuniziert werden.

Überweisungs-PDF: