2019/II/Woh/4 Verlängerung der Bindung von Sozialwohnungen als Parallel-Maßnahme zum Bauprogramm

Status:
Erledigt

Die Bindung für den sozialen Wohnungsbau soll immerzu mindestens 30 Jahre betragen. Die Bindung schon bestehender Sozialwohnungen soll neu verhandelt werden, mit der Zielsetzung einer deutlichen Erhöhung der Sozialbindung. Es ist zu prüfen, wie dies gerade in Anbetracht der jüngsten Rechtsprechung erfolgen kann.

Begründung:

Sozialbindung von Wohnungen ist unter der schon bestehen Gesetzgebung ein wirkungsvolles Mittel um auf die Mietpreise von Immobilien Einfluss zu nehmen. Dieser Einfluss ist in Zeiten, in denen Mietpreise in den Großstädten exorbitant steigen, besonders wichtig.

Auch der Neubau von Wohnimmobilien jedweder Art beeinflusst die Mietpreisentwicklung. Die vom Hamburger Senat voran getriebene Wohnungsbauoffensive ist ein richtiger und guter Schritt. Aus der Erfahrung der letzten Jahre lässt sich allerdings erkennen, dass der Immobilienneubau, auch wenn er mit größten Anstrengungen betrieben wird, lediglich ein leichte Einschränkung der Mietpreiserhöhung zur Folge hat und weiterhin mehr Wohnungen aus der Sozialbindung fallen als neue gebaut werden.

Demzufolge muss darauf hingewirkt werden die Sozialbindung von schon bestehenden Wohnungen deutlich zu verlängern. Damit Engpässe in der Zukunft vermieden werden, müssen die Sozialbindungen von neu gebauten Wohnungen auf einem hohen Niveau angesetzt werden.

Heutzutage stecken wir in einem schwerwiegenden Engpass. Dieses Problem kann nicht durch ein leichtes Verstellen einer Stellschraube hier oder da behoben werden. Mietpreisentwicklung im Rahmen von Stadtplanung und Stadtentwicklung kann nicht von Jahr zu Jahr gedacht werden. Genau wie bei anderen Elementen der Stadtentwicklung, wie zum Bespiel dem Bau von Straßen, Bauwerken und Infrastruktur im Allgemeinen, ist hier nur eine ganzheitliche, auf viele Jahre angelegte und nachhaltige Denkweise zielführend. Stadtplanung und Stadtentwicklung ist ein Prozess der auf Jahrhunderte gedacht werden muss.