2022/I/Verk/1 Verkehrssicherheit von E-Scooter

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD-Hamburg möge beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion möge sich dafür einsetzen, dass

  1. Die Adressat:innen mögen prüfen, mit welcher wirksamen Maßnahme sichergestellt werden kann, dass ungenutzte E-Scooter für alle Verkehrsteilnehmer:innen verträglich abgestellt werden (z.B. Rechtslage anpassen, Anbieter:innen zur Sperrung von Nutzer:innen verpflichten, die hiergegen verstoßen usw.)
  2. E-Scooter dürfen nur mit Helm genutzt werden.

 

Begründung:

Die zunehmende Menge von Anbietern und E-Scooter ergeben diverse Verkehrshindernisse auf den Bürgersteigen und auch Fahrradwegen. Die Nutzer:innen stellen die E-Scooter nach Ende der Fahrt einfach irgendwo ab und generieren so Verkehrshindernisse für Fußgänger:innen, Radfahrende und sehbehinderte Menschen. Aufgrund der hohen Anzahl von schweren Unfällen mit E-Scooter sollen die Nutzer:innen durch die Helmpflicht geschützt werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD-Hamburg möge beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion möge sich dafür einsetzen, dass

  1. Die Adressat:innen mögen prüfen, mit welcher wirksamen Maßnahme sichergestellt werden kann, dass ungenutzte E-Scooter für alle Verkehrsteilnehmer:innen verträglich abgestellt werden (z.B. Rechtslage anpassen, Anbieter:innen zur Sperrung von Nutzer:innen verpflichten, die hiergegen verstoßen usw.).
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: