2022/II/Recht/6 Verbraucher:innenrechte durch Rechtssicherheit stärken - Quartalsmäßige Schufa-Auskunft einführen

Status:
Zurückgezogen

Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene ein gesetzliches Auskunftsrecht für Verbraucher:innen bei der Schufa AG grundsätzlich jährlich und auf individuellen Wunsch auch in kürzeren Abständen geschaffen wird. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Wahrnehmung des Auskunftsrechts nicht zu einer Abwertung des Scorings führt.

Begründung:

Im Zuge der Digitalisierung werden die Bonitätsauskünfte über Verbraucher:innen eine standardmäßige Grundlage zum Abschluss von Verträgen, Einkäufen, Krediten jeder Art, welche mittlerweile über den Standard eines Bankkredits hinaus gehen. Die Unternehmen nutzen die Auskünfte dabei nicht nur bei Vertragsabschlüssen im Internet, sondern auch analog. Damit gewinnt der Score-Wert, welcher insbesondere durch den größten Anbieter von Bonitätsauskünften, die Schufa Holding AG, ermittelt wird, eine elementare Bedeutung für die Verbraucher:innen.

Da bekanntermaßen die Transparenz der Score-Formel, als auch die einzelne Gewichtung der maßgeblichen Kriterien für die individuelle Entscheidung stand heute nicht einsehbar ist, bedarf es zumindest der Transparenz des Score-Wertes in einer Regelmäßigkeit, welche die Rechte der Verbraucher:innen halbwegs gleichauf stellt mit dem Kenntnisstand der Unternehmen.

Mit der DS-GVO wurde der rechtliche Rahmen dafür geschaffen Verbraucher:innen nicht mehr nur jährlich eine „Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 III DS-GVO)“ ermöglichen zu können, sondern entsprechend der Veränderung des Score-Wertes. Allerdings ist die Bezeichnung äußerst unkonkret was die tatsächliche Anzahl der möglichen Schufa-Auskünfte anbelangt. Die Grenzen sollen in „offenbar unbegründeten“ oder „exzessiven Anträgen“ zu finden sein. Diese undurchsichtigen Formulierungen führen dazu, dass sich Verbraucher:innen oftmals nicht trauen ihr Recht auf Information über die von ihnen verwendeten Daten einzuholen.

Dabei ist es elementar, dass Verbraucher:innen nicht nur über ihre eigene Bonität, sondern auch die Art der genutzten Daten informiert sind, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Die Schufa sammelt unübersichtlich viele Daten, stellt die tatsächliche Gewichtung dieser nicht vernünftig heraus und ist darüber hinaus mittlerweile in allerlei Sphären relevant.

Deshalb muss zumindest dafür gesorgt werden, dass Verbraucher:innen auf demselben Kenntnisstand sind wie die Konzerne, die auf Basis des Schufa-Scores lebensverändernde Entscheidungen für sie treffen. Entsprechend der Schnelligkeit, mit welcher neue Daten in den Score mit eingeflochten werden, fordern wir eine gesetzliche Regelung zur quartalsmäßigen Schufa- Auskunft.

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