2025/II/Recht/6 Verbot der Verteilung von Werbematerial an Kraftfahrzeugen gemäß § 23 Absatz 3 Nummer 1 HWG

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und der SPD geführte Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die illegale Verteilung von Werbematerialien an Kraftfahrzeugen – insbesondere durch das Anbringen von Werbekärtchen an Windschutzscheiben oder Türgriffen – wirksam unterbunden wird.

Begründung:

Gemäß § 23 Absatz 3 Nummer 1 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) ist das Verteilen von Handzetteln zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Wegen untersagt. Das unerlaubte Anbringen von Werbekärtchen an Windschutzscheiben oder Türgriffen von Fahrzeugen stellt nicht nur einen Verstoß gegen die vorgenannte Vorschrift dar, sondern führt darüber hinaus zu einer erheblichen Umweltbelastung. Die verwendeten Materialien – zumeist Plastik oder beschichtetes Papier – sind nicht umweltgerecht entsorgbar und gelangen häufig in den öffentlichen Raum, etwa auf Fahrbahnen, in Grünanlagen oder Gewässer. Dies trägt in erheblichem Maße zur Umweltverschmutzung bei. Viele engagierte Bürgerinnen und Bürger sammeln diese Kärtchen Jahr für Jahr im Rahmen der Aktion „Harburg räumt auf“ ein. Zudem empfinden zahlreiche Fahrzeughalterinnen und -halter diese Art der Werbung als aufdringlich und störend.
Zur wirksamen Eindämmung dieser Problematik bedarf es gezielter und nachhaltiger Maßnahmen. Ziel muss es sein, die unerlaubte Verteilung von Werbematerialien im öffentlichen Raum konsequent zu unterbinden, die Umweltbelastung durch Plastikabfälle zu reduzieren und ein gepflegtes Stadtbild sicherzustellen.

Dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
1. Bei Meldung einer widerrechtlichen Verteilung von Werbekärtchen sollen die Bezirksämter die betreffenden Unternehmen anschreiben und unmissverständlich darauf hinweisen, dass das Anbringen von Werbematerialien an Kraftfahrzeugen gegen geltendes Recht verstößt und umgehend zu unterlassen ist.
2. Bei wiederholten Verstößen sollen ordnungsrechtliche Maßnahmen in Form von Bußgeldern ergriffen werden. Dabei ist die Höhe der Bußgelder regelmäßig zu überprüfen, um eine wirksame und abschreckende Wirkung sicherzustellen.

Überweisungs-PDF: