2024/I/Umw/2 Unsere Zukunft: sozial gerecht und dekarbonisiert

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen und an den SPD-Bundesparteitag weiterleiten:

Die globale Klimaerhitzung, der damit verbundene Rückgang an Biodiversität und die schrittweise Vergiftung der Umwelt sind die größte Gefahr für das menschliche Überleben auf unserem Planeten. Sie aufzuhalten ist die größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Wir fordern, dass diese Herausforderung endlich entsprechend angegangen wird.

Dafür braucht es, in unserer Art uns fortzubewegen, zu wirtschaften und zu konsumieren eine Kehrtwende. Mit dieser werden weitreichende Konsequenzen für unser aller Leben und Arbeiten einhergehen. Wo Individuen dadurch Härten ausgesetzt sind, muss der Staat unterstützend eingreifen und die Härten abfedern. Die soziale Komponente muss bei jeder politischen Entscheidung konsequent mitgedacht werden.

Wir fordern eine sozial-ökologische Transformation, der politisch höchste Priorität eingeräumt wird. Dazu gehört auch, dass diejenigen zur Finanzierung der Transformation herangezogen werden, die vom vorherrschenden System der Ausbeutung von Natur und Mensch über die Maßen profitiert und immense Vermögen angehäuft haben.

Das für Deutschland vorgesehene Emissions-Budget im Pariser Klimaabkommen darf nicht überschritten werden. Nach diesem obersten Ziel ist alle Gesetzgebung und auch deren Umsetzung auszurichten. Das bedeutet auch, dass ambitionierte Regelungen, wie das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz, nicht rückgängig gemacht bzw. entschärft werden, sobald sich herausstellt, dass die implementierten Mechanismen funktionieren.

Von politisch fehlgeleiteten Ambitionen, wie der Schuldenbremse muss Abstand genommen werden. Sie ist ein selbstgezogener Fallstrick, der, uns daran hindert, real existierende, existenzielle Herausforderungen zu lösen.

Intergenerationelle Gerechtigkeit heißt nicht sparen in der Gegenwart, um kommenden Generationen keine Schulden zu hinterlassen, sondern Investitionen in der Gegenwart für die Zukunft tätigen, um für kommenden Generationen funktionierende Infrastruktur, gute Bildung und soziale Absicherung zu ermöglichen!

Wir fordern alle Entscheidungsträger*innen zur Solidarität nicht nur mit den zukünftigen, sondern auch mit unserer Generation auf.

Denn auch unsere Generation hat, unabhängig davon, wo auf der Erde wir leben, das Recht, in den nächsten Jahrzehnten sozial abgesichert, nicht durch immer heftigere Naturkatastrophen bedroht und frei von Versorgungsnot zu leben.

Um dies sicherzustellen, haben wir uns der Verwirklichung der Sustainable Developement Goals (SDG) verschrieben. Wir sind davon überzeugt: Sozialpolitik ist Klimaschutz und Klimaschutz ist Sozialpolitik. Alle SDG setzen immanent einen effektiven Klimaschutz voraus und können deshalb nicht davon losgelöst betrachtet oder verwirklicht werden.
Vor allem darf der Klimaschutz aber auch nicht nur national, innerhalb der Grenzen des eigenen Landes betrachtet werden. Die Klimakatastrophe ist eine globale Katastrophe und muss als eine solche bekämpft werden. Insbesondere die Menschen im globalen Süden leiden unter den Folgen dieser Katastrophe. Wir als Menschen, die im globalen Norden leben und die Hauptverantwortlichen dieser Krise sind, müssen Verantwortung übernehmen und den globalen Süden vor den Folgen der Klimakrise schützen. Das heißt, dass Entwicklungshilfen nicht gekürzt, sondern ausgeweitet werden sollten und wissenschaftliches Know-How weitergegeben wird.

Wir fordern folgende konkrete Maßnahmen:

Energiewende und Dekarbonisierung der Wirtschaft

  1. Der Strommengenpfad in §4a EEG zur Erzeugung erneuerbarer Energien wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
    Der Ausbau von Windenergie-Anlagen an Land und auf See sowie der Photovoltaik-Anlagen wird massiv vorangetrieben, um die gesetzten Erzeugungsziele für die jeweiligen Erzeugungsarten einzuhalten
    – Die Forschung an und Entwicklung von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen wird intensiviert. Dabei wird der Fokus auf der Ertragmaximierung zukünftiger Anlagen und der Entwicklung neuer, möglichst umweltschonender Anlagen zur Vermeidung nachbarschaftlicher Interessenkonflikte liegen.
    – Die Forschung an Stromspeichertechnologien wird intensiviert. Dabei werden nicht nur in Kooperation mit internationalen Partnern, die auf geographisch dafür prädestiniert sind (Schweden, Österreich, Norwegen etc.) konkrete Pläne für den Bau von Pumpspeicherkraftwerken gefasst. Andere Arten der Stromspeicherung, die auch in Deutschland möglich sind, werden erforscht und Pilotprojekte vorangetrieben.
    – Planungs- und Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung von Genehmigungsfristen und die Beschränkung von Rechtsschutzmöglichkeiten innerhalb des verfassungs- und europarechtlich Zulässigen beschleunigt.
    2. Die Energiewende wird partizipativ gestaltet, indem:
    – die Gründung von Energiegenossenschaften durch finanzielle Förderung und Absicherung intensiviert wird
    – der konsequente Ausbau von Produktionsstätten für grünen Wasserstoff sowie ein entsprechendes Verteilungsnetz – zunächst für die Industrie, mittel und langfristig auch für Privathaushalte – vorangetrieben wird, denn dies ist für die Transformation der Wirtschaft und das Gelingen der Wärmewende essentiell.
    3. Der Netzausbau wird der Umstrukturierung der Energiegewinnung und des Verbrauchs entsprechend ausgebaut:
    – Insbesondere alle in Planung befindlichen Nord-Süd-Trassen werden bis 2030 fertiggestellt.
    – Weiterhin wird das Netz zügig so umgebaut, dass leistungsstarke Trassen Verbrauchszentren (Industriestandorten, urbanen Ballungsräumen) und Erzeugungsorte verbinden.
    – Die Verteilnetze werden so verstärkt und ausgebaut, dass sie nicht durch eine kontinuierlich steigende Einspeisung von Strom aus Photovoltaikdachanlagen überfordert werden.
    4. Eine erschwingliche Energieversorgung für Industrie und Private wird gesichert, indem
    – der Preisbildungsmechanismus an den Strombörsen dahingehend geändert wird, das nicht mehr der Markträumungspreis (Merit-Order) bestimmt ist, jedoch weiterhin Anreize bestehen, Strom aus erneuerbaren Energien anzubieten und dieses Angebot auszubauen,
    – die Stromsteuer für Privathaushalte und Unternehmen abgeschafft wird,
    – ein Brückenstrompreis für energieintensive Industrie- und Handwerksbetriebe eingeführt wird. Dieser dient dazu, die Wirkung des kurzfristig zu erwartendem Anstieg des Strompreises, abzufedern und setzt zugleich Anreize, den Energieverbrauch zu reduzieren.
    5. Die Vermeidung ungewollter internationaler Abhängigkeiten im Bereich der Energieversorgung stellen wir sicher, in dem
    – durch gezielte Förderpolitik die Produktion der nötigen Bauteile und Entwicklung der Technologien nach Möglichkeit in Deutschland bzw. in die Europäische Union stattfindet.
    – Die Netze auch über nationale Grenzen hinweg ausgebaut werden, sodass ein europäisches Stromnetz entsteht, welches durch Produktions- und Speicherkapazitäten unterschiedlicher Art überall auf dem europäischen Kontinent europaweit die Stromversorgung gesichert ist.

Finanzierung

6.  Um die angestrebten Maßnahmen zu finanzieren, werden folgende Maßnahmen ergriffen
– Der Finanzierung der Energiewende wird im Haushalt herausragende Bedeutung beigemessen.
– Die Schuldenbremse wird abgeschafft, um den Weg für die erforderlichen Investitionen freizumachen.
– Klimaschädliche Subventionen werden ausnahmslos abgeschafft.
– Für den Erneuerbaren-Energien-Sektor wird vom grundsätzlichen Verbot staatlicher Beihilfen (Art. 107 I AEUV) wird unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme vorgesehen.
– Wirksame einmalige und dauerhafte Vermögensabgaben mit und ohne Emissionsbezug, um eine gerechte Verteilung der Kosten für die Transformation unserer Gesellschaft und Wirtschaft zur Nachhaltigkeit zu erreichen.

Soziale und partizipative Gestaltung

7. Zur Abfederung der sozialen Härten der Transformation werden wird darüber hinaus:
– Das bereits beschlossene Klimageld bereits 2024 und danach jährlich auszahlen. Dafür sind die Einnahmen aus dem staatlichen CO2-Preis vollständig umzulegen.
– Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Umqualifizierungsmaßnahmen für Menschen schaffen, die vorher in Sektor gearbeitet haben, der durch die Dekarbonisierung der Wirtschaft wegfällt.
– Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen schaffen, die von der Transformation betroffen sind
– Wege schaffen, die es Mitarbeitenden ermöglichen, Transformationsentscheidungen in ihren Unternehmen zu beeinflussen.

Hohes Ambitionsniveau aufrecht erhalten

Das im 2019 beschlossenen KSG vorgesehene Modell der Ressortverantwortlichkeiten wird beibehalten.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Wir fordern folgende konkrete Maßnahmen:

Energiewende und Dekarbonisierung der Wirtschaft

  1. Der Strommengenpfad in §4a EEG zur Erzeugung erneuerbarer Energien wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:

Der Ausbau von Windenergie-Anlagen an Land und auf See sowie der Photovoltaik-Anlagen wird massiv vorangetrieben, um die gesetzten Erzeugungsziele für die jeweiligen Erzeugungsarten einzuhalten

– Die Forschung an und Entwicklung von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen wird intensiviert. Dabei wird der Fokus auf der Ertragmaximierung zukünftiger Anlagen und der Entwicklung neuer, möglichst umweltschonender Anlagen zur Vermeidung nachbarschaftlicher Interessenkonflikte liegen.

– Die Forschung an Stromspeichertechnologien wird intensiviert. Technologien zur Stromspeicherung in Deutschland werden erforscht und Pilotprojekte vorangetrieben. In Kooperation mit internationalen Partnern, die geographisch dafür prädestiniert sind (Schweden, Österreich, Norwegen etc.) werden Pläne für den Bau von Pumpspeicherkraftwerken geprüft.

– Planungs- und Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung von Genehmigungsfristen und die Beschränkung von Rechtsschutzmöglichkeiten innerhalb des verfassungs- und europarechtlich Zulässigen beschleunigt.

  1. Die Energiewende wird partizipativ gestaltet, indem:

– die Gründung von Energiegenossenschaften durch finanzielle Förderung und Absicherung intensiviert wird

– der konsequente Ausbau von Produktionsstätten für grünen Wasserstoff sowie ein entsprechendes Verteilungsnetz – zunächst für die Industrie, mittel und langfristig auch für Privathaushalte – vorangetrieben wird, denn dies ist für die Transformation der Wirtschaft und das Gelingen der Wärmewende essentiell.

  1. Der Netzausbau wird der Umstrukturierung der Energiegewinnung und des Verbrauchs entsprechend ausgebaut:

– Insbesondere alle in Planung befindlichen Nord-Süd-Trassen werden bis 2030 fertiggestellt.

– Weiterhin wird das Netz zügig so umgebaut, dass leistungsstarke Trassen Verbrauchszentren (Industriestandorten, urbanen Ballungsräumen) und Erzeugungsorte verbinden.

– Die Verteilnetze werden so verstärkt und ausgebaut, dass sie nicht durch eine kontinuierlich steigende Einspeisung von Strom aus Photovoltaikdachanlagen überfordert werden.

  1. Eine erschwingliche Energieversorgung für Industrie und Private wird gesichert, indem

– der Preisbildungsmechanismus an den Strombörsen dahingehend geändert wird, das nicht mehr der Markträumungspreis (Merit-Order) bestimmt ist, jedoch weiterhin Anreize bestehen, Strom aus erneuerbaren Energien anzubieten und dieses Angebot auszubauen,

– ein Brückenstrompreis für energieintensive Industrie- und Handwerksbetriebe eingeführt wird. Dieser dient dazu, die Wirkung des kurzfristig zu erwartendem Anstieg des Strompreises, abzufedern und setzt zugleich Anreize, den Energieverbrauch zu reduzieren.

  1. Die Vermeidung ungewollter internationaler Abhängigkeiten im Bereich der Energieversorgung stellen wir sicher, in dem

– durch gezielte Förderpolitik die Produktion der nötigen Bauteile und Entwicklung der Technologien nach Möglichkeit in Deutschland bzw. in die Europäische Union stattfindet.

– Die Netze auch über nationale Grenzen hinweg ausgebaut werden, sodass ein europäisches Stromnetz entsteht, welches durch Produktions- und Speicherkapazitäten unterschiedlicher Art überall auf dem europäischen Kontinent europaweit die Stromversorgung gesichert ist.

Finanzierung

  1. Um die angestrebten Maßnahmen zu finanzieren, werden folgende Maßnahmen ergriffen

– Der Finanzierung der Energiewende wird im Haushalt herausragende Bedeutung beigemessen.

– Die Schuldenbremse wird reformiert, um den Weg für die erforderlichen Investitionen freizumachen.

– Klimaschädliche Subventionen werden ausnahmslos abgeschafft.

– Wirksame einmalige und dauerhafte Vermögensabgaben mit und ohne Emissionsbezug, um eine gerechte Verteilung der Kosten für die Transformation unserer Gesellschaft und Wirtschaft zur Nachhaltigkeit zu erreichen.

Soziale und partizipative Gestaltung

  1. Zur Abfederung der sozialen Härten der Transformation werden wird darüber hinaus:

– Das bereits beschlossene Klimageld bereits 2024 und danach jährlich auszahlen. Dafür sind die Einnahmen aus dem staatlichen CO2-Preis vollständig umzulegen.

– Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Umqualifizierungsmaßnahmen für Menschen schaffen, die vorher in Sektor gearbeitet haben, der durch die Dekarbonisierung der Wirtschaft wegfällt.

– Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen schaffen, die von der Transformation betroffen sind

– Wege schaffen, die es Mitarbeitenden ermöglichen, Transformationsentscheidungen in ihren Unternehmen zu beeinflussen.

Hohes Ambitionsniveau aufrechterhalten

Das im 2019 beschlossenen KSG (Klimaschutzgesetz) vorgesehene Modell der verbindlichen Sektorenziele für die Reduzierung von CO2-Emissionen wird wiedereingeführt.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: