Der Landesparteitag möge beschließen, den Senat aufzufordern, Angebote zur Inklusion, insbesondere Teilhabe und Betreutes Wohnen für Menschen mit FASD (Fetales Alkoholsyndrom) zu schaffen und in den aktuellen Landesaktionsplan (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufzunehmen.
FASD ist die häufigste, bei Geburt bestehende chronische, nicht heilbare Erkrankung. Durch zahlreiche Aufklärungsinitiativen zu FASD ist zwar die allgemeine Wahrnehmung in der Gesellschaft gestiegen, aber das Bemühen um entsprechende Angebote zur Inklusion ist stark ausbaufähig. Vor diesem Hintergrund hat die SPD Hamburg in ihrem Regierungsprogramm 2025-2030 die Einsetzung eines FASD-Kompetenzzentrums aufgenommen, um insbesondere die Kindergesundheit in den Blick zu nehmen. Allerdings dürfen auch erwachsene Menschen mit FASD nicht aus den Augen verloren gehen. Viele Familien und soziale Träger stehen vor der Frage, wo Menschen mit FASD wohnen können, wenn sie erwachsen sind. Deshalb ist es wichtig – neben Wohngruppen für Jugendliche mit FASD – auch betreute Wohnformen für erwachsene Menschen mit FASD zu schaffen.
Die Aufnahme in den LAP ist zielführend, weil die Ausgestaltung der konkreten Ziele und Maßnahmen des LAP immer durch Einbeziehung zahlreicher Fachgruppen und Fachkräfte entstehen.
Der Landesparteitag möge beschließen,
den Senat aufzufordern, Angebote zur Inklusion, insbesondere Teilhabe und Wohnen für Menschen mit FASD (Fetales Alkoholsyndrom) im Rahmen der Fortschreibung des Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK (LAP) zu überprüfen und ggf. bei der Fortschreibung des Landesaktionsplan (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu berücksichtigen.