2019/II/Wahl/5 Trendwende bei Sozialwohnungen beschleunigen

Status:
Erledigt

Der Landesparteitag möge zur Berücksichtigung im Wahlprogramm für die

Bürgerschaftswahl 2020 beschließen:

 

 

Forderung

 

1.Die Förderung von jährlich mindestens 3.000 Neubauwohnungen im 1. und 2. Förderweg wird über die Dauer des aktuellen bis 2020 laufenden Wohnungsbauprogramms fortgesetzt. Die sozialdemokratischen Senatsmitglieder werden aufgefordert, eine weitere Aufstockung dieser Neubauwohnungen auf bis zu 4.000 Wohneinheiten (davon 500 WA-Bindungen für Wohnungsnotfälle) pro Jahr anzustreben.

 

2.Die Sozialbindung bei Neubauten soll in der Regel 30 Jahre betragen. Dies ist im Vertrag für Hamburg festzuschreiben.

 

3.Das Konzept des Drittelmixes wird konsequent angewendet. Insbesondere bei kleineren, innerstädtischen Neubauprojekten wird aber angestrebt, den Anteil an öffentlich-geförderten Wohnungen auf bis zu 50% zu erhöhen. Davon sollen 50% im ersten Förderweg vergeben werden.

 

4.Bei großen Bauvorhaben, wie z.B. Oberbillwerder, ist hingegen auf eine sozialausgewogene Mischung zu achten. Dies impliziert, hier in der Regel nicht über einen Sozialwohnungsanteil von einem Drittel hinaus zu gehen. Die Entscheidungsspielräume der Bezirksversammlungen im Einzelfall sollen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

 

5.Der Drittelmix soll zukünftig bereits bei Bauvorhaben ab 20 Wohneinheiten, tendenziell bereits sogar schon ab 10 Wohneinheiten, Anwendung finden.

Begründung:

Hamburg profitiert im Vergleich zu einigen anderen Großstädten davon, dass es vergleichsweise frühzeitig, nämlich bereits zum Regierungswechsel 2011, begonnen hat, den Wohnungsbau massiv anzukurbeln. Die Hamburgerinnen und Hamburger profitieren zudem davon, dass Hamburg – ebenfalls anders als einige andere Großstädte – davon abgesehen hat, seine städtischen Wohnungsbestände bzw. die städtischen Wohnungsunternehmen zu verkaufen. SAGA/GWG mit ihren über 130.000 Wohnungen gehören unverändert der Stadt und bieten ein breites Angebot bezahlbarer Wohnungen. Das gilt außerdem für die ebenfalls gut 130.000 Wohnungen der zahlreichen Wohnungsgenossenschaften. Auch der im CDU-Regierungsjahrzehnt weitgehend brachliegende Bau von Sozialwohnungen wurde wieder aufgenommen und zuletzt weiter intensiviert. Zunächst ab 2011 wurden 2.000 Sozialwohnungen jährlich gebaut, das aktuelle Wohnungsbauprogramm des Senats sieht nun sogar 3.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr vor. Der größte Teil davon im 1. Förderweg (6,50 Euro/m² Anfangsmiete), ca. 500 Wohnungen aber auch im 2. Förderweg (8,60 Euro/m²). Neu im aktuellen Wohnungsbauprogramm des Senats ist zudem, dass die Bindungsfrist von 15 auf 20 Jahre verlängert wird und dass nach Auslaufen von Sozialbindungen diese um 10 Jahre verlängert werden können. All dies sind große und wichtige Schritte in die richtige Richtung. Sie reichen aber noch nicht aus! So ist die Anzahl preisgebundener Wohnungen in Hamburg seit Beginn des Jahrtausends von 150.000 auf heute ca. 80.000 Sozialwohnungen gesunken. Mit den bereits beschlossenen Maßnahmen kann ein weiteres Absinken voraussichtlich verhindert werden, aber für eine signifikante Erhöhung des Sozialwohnungsbestands reicht dies nicht.

Wird der öffentlich-geförderte Wohnungsbau intensiviert, ist darüber hinaus darauf zu achten, dass Fehler aus der Vergangenheit möglichst nicht wiederholt werden. Reine „Sozialwohnungs-Siedlungen“ sind zu vermeiden. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, an geeigneter Stelle auch über den Drittelmix hinauszugehen. Auf der anderen Seite müssen öffentlich-geförderte Wohnungen verstärkt bei Nachverdichtungen in innerstädtischen Lagen berücksichtigt werden, um auch in den Innenstadt-Quartieren preiswerten Wohnraum anzubieten und auch hier eine soziale Durchmischung zu ermöglichen.