2023/I/Org/2 Transparenz und Partizipation in den Gliederungen

Status:
Zurückgezogen

Der Landesparteitag möge beschließen, dass Sitzungen der Kreise und Distrikte (Unterbezirke und Ortsvereine) im Regelfall mitgliederöffentlich stattfinden. Für einzelne Tagesordnungspunkte kann die Öffentlichkeit auf Beschluss ausgeschlossen werden. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist jeweils zu begründen.

Begründung:

Auf allen Gliederungsebenen werden regelmäßig Entscheidungen getroffen, die alle Gliederungsmitglieder betreffen. Es ist wünschenswert, dass sie sich daher auch über die Themen umfassend informieren und wenn möglich auch inhaltlich an der Entscheidungsfindung beteiligen können. Daher sollen Sitzungen grundsätzlich mitgliederöffentlich stattfinden und Teilnehmende auch Rederecht erhalten. In begründeten Fällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Gründe sind jeweils offenzulegen.

Überweisungs-PDF: