Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die SPD Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden dazu aufgefordert die Beschwerdemöglichkeiten an Privatschulen für Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern und Personal zu vereinfachen. Dazu sind folgende Punkte umzusetzen:
Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern an Privatschulen müssen eine Möglichkeit haben, Vorfälle und Probleme anonym an eine unabhängige Stelle zu melden.
1. Die Schulbehörde soll eine anonyme, unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden einrichten, welche sich mit Vorfällen in Schulen privater Trägerschaft auseinandersetzt.
2. Die Schulbehörde wirkt darauf hin, dass die Informationen über die Anlaufstelle allen Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern zugänglich sind. Die Anlaufstelle soll später durch Aushänge und Informationsveranstaltungen aktiv beworben werden.
3. Die Anlaufstelle soll bei schwerwiegenden Beschwerden auch zur Weitergabe relevanter Informationen an die Schulbehörde berechtigt sein, sodass die Schulbehörde die ihr im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion gegenüber Privatschulen (§ 2 Abs. 2 HmbSfTG) zustehenden Maßnahmen ausüben kann.
Schulen in freier Trägerschaft eröffnen einen wichtigen Raum für die Vielfalt von Bildungs- und Erziehungsansätzen und können das Angebot staatlicher Schulen positiv ergänzen. In Hamburg besuchen etwa 11% der Schüler*innen eine private Schule; diese Schulen erhalten dafür zu großen Teilen finanzielle Unterstützung von der Stadt.
Dies ändert jedoch nichts daran, dass auch private Schulen die schulische Integrationsaufgabe wahrnehmen müssen und der Besuch einer Privatschule – so das Bundesverwaltungsgericht – „ohne Einbuße […] in Bezug auf Lehrerausbildung, Einrichtungen und Lehrziele“ stattfinden muss.
Leider kommt es – nach unserer Erfahrung – in verschiedenen Schulen privater Trägerschaft regelmäßig zu Vorfällen, die Zweifel an der Einhaltung der oben genannten Standards begründen. Um Missstände exemplarisch darzustellen und aufzuzeigen, dass es sich hierbei nicht nur um unglückliche Missverständnisse handelt, sei im Folgenden aufgezählt, was aus unseren Reihen persönlich erlebt oder wahrgenommen wurde:
• Rassistische Äußerungen und Verhalten von Lehrer*innen
(Einschließlich der Nutzung des N-Wortes)
• Schwarze Pädagogik (Steine im Rucksack als Bestrafung)
• Verbreitung von Verschwörungsmythen (z.B. im Kontext der Corona-Pandemie)
• Mangelnde fachliche Eignung (“Atlantis” als ernstgemeinter Teil des Geschichtsunterrichts)
In diesen Fällen stand keine adäquate Anlaufstelle zur Verfügung. Innerhalb der betroffenen Schulen wird nach unserer Erfahrung in den seltensten Fällen Anonymität gewahrt, was die Bereitschaft zur Meldung entsprechender Probleme aus Angst vor persönlichen Konsequenzen verringert. Dazu ist das Aufklärungsinteresse der Schulleitungen im eigenen, geschlossenen Kosmos oft gering.
Anders als bei staatlichen Schulen sind die Möglichkeiten, etwaige Vorfälle extern bei einer behördlichen Anlaufstelle zu melden und Verstöße zu sanktionieren, sehr begrenzt.
Eine staatliche Anlaufstelle gibt Betroffenen nicht nur eine Beschwerdemöglichkeit. Ebenso hilft sie der Schulbehörde ihrem gesetzlichen Auftrag zur Aufsicht privater Schulen nachzukommen und etwaigem Fehlverhalten nachzugehen.