2022/II/Wi/Steu/2 Transparenz im Versandhandel

Der SPD-Landesparteitag Hamburg möge beschließen und über den Bundesparteitag an die SPD-Bundestagsfraktion weiterleiten:

Die SPD- Bundestagsfraktion wird aufgefordert ein Gesetz einzubringen, das den Verkäufer verpflichtet, die Lieferkosten (inkl. Retouren) für Waren aus dem Versandhandel auszuweisen und dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Begründung:

Wir leben in einer Zeit, in der das Erfüllen von Bedürfnissen immer schneller, am besten sofort, geschehen muss und wir mit dem Prozess der Beschaffung immer weniger zu tun haben wollen. Dieser Drang nach zeitnaher und aufwandsarmer Beschaffung geschieht allerdings oftmals auf Kosten anderer Menschen. Der Onlineversandhandel nimmt einen stetig wachsenden Anteil bei der Beschaffung, nicht nur von Konsumgütern, ein und schafft damit nicht nur Mehrwert, sondern auch eine Reihe von sozialen und ökologischen Nachteilen.

Zwischen den Jahren 2014 und 2018 erzielte der Onlinehandel ein Umsatzwachstum von 52%, während der Einzelhandel insgesamt nur 12% in dieser Zeit zulegte und nicht zuletzt gerade durch die Corona-Krise einen regelrechten Boom ausgelöst hat. Es ist davon auszugehen, dass der Onlinehandel auch weiterhin stärker an Bedeutung gewinnen wird.

Der Mehrwert für den Besteller liegt auf der Hand. Die Bestellung erfolgt bequem von Zuhause, man muss nicht den Weg zum nächsten Einzelhandel suchen und alles wird, oftmals kostenlos, nach Hause geliefert.

Dem Mehrwert für die Käufer stehen allerdings verheerende Auswirkungen auf der Beschäftigtenseite gegenüber, da die vermeintlich geringen Logistikkosten zu einem nicht unerheblichen Teil zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Logistik gehen. Fehlende Tarifverträge, schlechte Sozialversicherungslage, Dumpinglöhne, hohe Arbeitszeiten um nur einige wenige zu nennen. Laut Bundesregierung sind von ca. 8.000 Unternehmen im Kurier, Express- und Paket-Bereich (sog. KEP-Dienstleister) 80% als Subunternehmer aktiv (Handelsblatt, 25.09.2019).

Diese Zustände werden sich mit wachsendem Onlinehandel noch verschärfen. Daher ist es wichtig, dass dem Kunden mit der Ausweisung und in Rechnungstellung der Versandkosten die wesentlichen Informationen für eine bewusste und substantiierte Kaufentscheidung zur Verfügung gestellt werden. Dass diese Informationen für die Käufer eine Relevanz besitzen, weist eine Studie vom Forschungsinstitut Research Now nach. Diese ergab, dass viele Verbraucher den Bestellprozess abbrechen, wenn die Versandkosten in ihrer Wahrnehmung zu hoch sind.

Nicht zuletzt kann das informierte Einkaufen im Internet ein guter Schritt zum verantwortungsbewussten Konsum darstellen, insbesondere im Hinblick auf soziale und ökologische Nachhaltigkeit.

https://www.e-commerce-magazin.de/studie-hohe-versandkosten-und-lange-lieferzeit-verhindern-den-bestellabschluss/

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag Hamburg möge beschließen und über den Bundesparteitag an die SPD-Bundestagsfraktion weiterleiten:

Die SPD- Bundestagsfraktion wird aufgefordert ein Gesetz einzubringen, das den Verkäufer verpflichtet, die Lieferkosten (inkl. Retouren) für Waren aus dem Versandhandel auszuweisen und transparent zu machen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: