2024/II/Ges/9 Transparenz der Kosten in Pflegeeinrichtungen herstellen

Status:
Nicht Abgestimmt

Der SPD Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den SPD Bundesparteitag beschließen:

Der SPD Bundesvorstand und die SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

1. die Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen verpflichtet werden, die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Kosten transparent zu machen,
2. die Kosten für die Unterkunft nach den im Wohnraum-Mietrecht geltenden Grundsätzen gedeckelt werden; dies gilt insbesondere für die Investitions- und Modernisierungskosten,
3. und die Personalkosten in voller (Tarif-)Höhe von den Pflegekassen zu tragen sind.

Begründung:

Mit der Einführung der Sozialen Pflegeversicherung 1995 sollten Pflegebedürftige, die da-mals am Rande der Gesellschaft lebten, in die Mitte der Solidargemeinschaft geholt werden. Insbesondere denjenigen, die auf Grund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung angewiesen sind, sollte ein Leben in Würde ermög-licht werden. Ziel war es, sie nur noch mit den Kosten der häuslichen Ersparnis zu belasten. Der im Bundestag erzielte Kompromiss sah daher ausdrücklich vor, dass die Finanzierung der Investitionskosten den Bundesländern obliegt. Mit diesem Konzept verband sich die Hoff-nung, dass eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nicht mehr einen totalen sozialen Abstieg zur Folge hat.
Heute ist die Furcht, im Alter so pflegebedürftig zu sein, dass eine stationäre Unterbringung in einem Heim erforderlich ist, wieder besonders groß und zudem ein Tabu-Thema. Grund-sätzlich wir davon ausgegangen, dass das eigene Einkommen in diesem Fall bei weitem nicht ausreicht, um den Eigenanteil bezahlen zu können, und es besteht die Angst, Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. So kommen finanzielle Abhängigkeit und eine besonders schwere gesundheitliche Beeinträchtigung zusammen.
Grund für die hohen Kosten ist nicht nur, dass die Bundesländer den Kommunen keine aus-reichenden Finanzmittel für die Übernahme der Investitionskosten zur Verfügung stellen. Auch sind die Pflegekassen nicht verpflichtet, die vollen Tariflöhne der Pflegefachkräfte voll zu übernehmen. Vor allem hat es der Gesetzgeber aber bisher versäumt festzulegen, welche Kosten auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden dürfen. Im Gegenteil, weder die Pflege-bedürftigen selbst noch ihre Angehörigen haben das Recht zu erfahren, wofür die zu entrich-tenden Eigenanteile verwandt werden.
Derzeit können Pflegeheimbetreiber Entgelte verlangen für die Kosten für Pflege und Be-treuung, die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Investitionskosten, Ausbildungskosten und gegebenenfalls Kosten für Zusatzleistungen.
Bislang sind die Pflegeheimbetreiber nicht verpflichtet, die Eigenanteile transparent zu ma-chen, so dass nicht kontrolliert werden kann, ob die geforderten Entgelte gerechtfertigt sind.
Es ist eine gesellschaftliche Verpflichtung, pflegebedürftige Menschen, die auf ein Pflege-heim angewiesen sind, auch im Alter ein Leben in Würde zu ermöglichen und sie so zu stel-len, als wenn sie noch in der eigenen Wohnung leben würden. Daher müssen die Kosten für Unterkunft und Investitionen sich an den im Wohnraum-Mietrecht entwickelten Grundsätzen orientieren und die Entgelte offengelegt werden.

Überweisungs-PDF: