2021/II/Bil/7 Toleranz, Aufklärung und Gendergerechtigkeit an Hamburgs Schulen weiter stärken.

Status:
Annahme

1. Die Förderung von Diversitätsbeauftragten an weiterführenden und berufsbildenden Schule zu stärken.
2. Schulen sollen Geschlechts- und Namenseinträge in die Schulverwaltungs-programme der BSB selbständig nach den Bedürfnissen betroffener Schüler*innen anpassen können.
3. Eine Nutzung gendergerechter Sprache (durch Berücksichtigung des dritten Personenstandes „divers“ durch Gendersternchen oder –Gap) als eine Ausdrucksoption wird ausdrücklich in Publikationen der Freien und Hanse-stadt Hamburg und auch insbesondere in Schulen erlaubt.
4. Die Schaffung einer Ombudsstelle, die auch für Fragen geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in der Behörde für Schule und Berufsbildung zuständig ist.

Begründung:

Toleranz, Aufklärung und Gendergerechtigkeit müssen auch weiterhin selbstverständliche Aspekte der Schulkultur sein. Bereits beim letzten Landesparteitag wurde beschlossen, dass der Senat aufgefordert wird, die Finanzierung des Aufklärungsprojekts „soorum“ langfristig sicherzustellen und den Stellenanteil bedarfsgerecht zu erweitern. Die inhaltliche Weiterentwicklung muss in enger Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut erfolgen.

Einige Schulen haben bereits Koordinationsstellen geschaffen, die das Thema Vielfalt deutlich in den Vordergrund rücken, diese soll zukünftig weiter gestärkt werden. Die Gendergerechte Sprache muss auch in den Sprachgebrauch der Hamburger Schulen Einzug finden. Sowohl in den Schulverwaltungsprogrammen, als auch in den Publikationen. Das System der Ombudsstellen hat sich in den vergangenen Jahren in Hamburg bewährt. Daher ist auch notwendig, für das Thema geschlechtlicher und sexueller Vielfalt eine entsprechende Stelle in der Behörde für Schule und Berufsbildung zu schaffen.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die sozialdemokratischen Senator:innen werden aufgefordert:

1. zu prüfen, ob an jeder Schule Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt werden können.
2. Die Schaffung einer Ombudsstelle oder vergleichbarer Angebote zu prüfen, die auch für Fragen geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in der Behörde für Schule und Berufsbildung zuständig ist.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: