2024/I/Wi/Steu/1 „Tax the rich - not the poor“ - Abschaffung der Gebühren bei Auszahlung des Arbeitslosengelds II/Bürgergeld und Kindergeld.

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag beschließen:

1) die Kosten, die durch die Postbank, Deutsche Bank und durch die Kassenautomaten des Arbeitsamtes erhoben werden, bei einer Auszahlung des Arbeitslosengelds II/Bürgergeld, sollen abgeschafft werden,
2) die Gebühren bei einer Auszahlung des Kindergelds sollen abgeschafft werden.

Begründung:

 

Personen, die sich entscheiden, ihr Arbeitslosengeld II auszahlen zu lassen, müssen eine Gebühr von 2,85 Euro an den Kassenautomaten des Arbeitsamtes zahlen. Nicht jedes Jobcenter verfügt über eine Kassenautomaten, sodass das Arbeitslosengeld II über ein Barcheck bei der Postbank/Deutschen Bank abgehoben werden kann. Über diese ZzV-Barchecks (Zahlungsanweisung zur Verrechnung) kann auch das Kindergeld bei einer Postbank/ Deutschen Bank Filiale ausgezahlt werden. Die Bank erhebt dabei eine Gebühr, die sich nach der Auszahlungssumme richtet. Bei der Auszahlung eines Betrags zwischen 250-500 Euro entsteht eine Gebühr von 5 Euro. Bei der Auszahlung des Maximalbetrages von 1.500 Euro werden 7,50 Euro als Bearbeitungsgebühr von der Bank einbehalten.

Die Erhebung einer Gebühr richtet sich gegen finanziell benachteiligte Personen und bereichert sich unter dem Deckmantel einer Bearbeitungsgebühr pauschal an Menschen, die auf jeden Euro angewiesen sind

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag beschließen:

1) die Kosten, die durch die Postbank, Deutsche Bank und durch die Kassenautomaten des Arbeitsamtes erhoben werden, bei einer Auszahlung des Arbeitslosengelds II/Bürgergeld, sollen abgeschafft werden,
2) die Gebühren bei einer Auszahlung des Kindergelds sollen abgeschafft werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: