2024/II/Wahl/36 Strafrechtliche Aufarbeitung von Steuerbetrügereien (Cum-Ex und Cum-Cum)

Status:
Nicht Abgestimmt

Antrag auf Ergänzung des Regierungsprogramms im Teil Justiz hinter Zeile 41 auf S. 52:
Insbesondere die Verfolgung von Steuerbetrug und Wirtschaftskriminalität in besonders schweren Fällen soll durch eine verbesserte personelle und sachliche Ausstattung der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft noch effektiver werden.

Der Parteitag möge beschließen:
Bei der Bundesanwaltschaft ist eine zentrale Spezialabteilung einzurichten, die in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt durch Hausdurchsuchungen bei den Depotbanken zunächst die Unterlagen zu den Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften der
Jahre 2013 bis 2016 sicherstellt und anschließend die Unterlagen für die Folgejahre.

Begründung:

Mit dem Bürokratieentlasstungsgesetz wurde fatalerweise die Aufbewahrungsfrist von Buchungsunterlagen für Unternehmen von 10 auf 8 Jahre reduziert.
Es gilt eine Sonderregelung für Personen oder Gesellschaften, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Für diese tritt die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen erst mit einer Verzögerung von einem Jahr in Kraft.

Über viele Jahre haben Kriminelle sich zusammengetan, und den Betrug am Staat zu ihrem Geschäftsmodell erhoben. Es handelt sich dabei um gut ausgebildete und durchaus vermögende Menschen, die sich selbst gern als “Leistungsträgerˮ bezeichnen oder meinen,
der Elite anzugehören. Die Funktionsweise der Modelle sind an anderer Stelle hinreichend dargestellt worden. Entscheidend ist, dass Depotbanken gegen Provision in Steuerbescheinigungen Dividendenzahlungen und die Abführung von Kapitalertragssteuern zur Erstattung bestätigt haben, die nicht gezahlt worden waren.

Die einzelnen Bescheinigungen betrugen häufig zwei- bis dreistellige Millionenbeträge. Der angehäufte Gesamtschaden aus Cum-Ex-Geschäften beträgt nach aktuellen Berechnungen der Universität Mannheim € 10 Milliarden und aus den Cum-Cum-Geschäften € 28 Milliarden. – Erst Mitte 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass diese Transaktionen als Steuerhinterziehung strafbar sind. Auf diese Weise ist sehr viel Zeit vergangen, die den Behörden nun fehlt, so dass die Gefahr besteht, das sein großer Teil der Beute für den Staat verloren ist.

Bisher wurden die Ermittlungen und Anklageerhebungen federführend durch die Staatsanwaltschaft in Köln durchgeführt. Leider hat die leitende Oberstaatsanwältin durch den Landesfinanzminister keine Unterstützung sondern eher eine Behinderung in ihrer Ermittlungstätigkeit erfahren, so dass sie den Dienst in diesem Jahr quittiert hat. Deshalb ist die Neuaufstellung, die unabhängig von politischer Einflußnahme arbeitet, dringend erforderlich. Es ist sicherlich von Nutzen, sich in dieser Angelegenheit die Beratung der ehemaligen Oberstaatsanwälting einzuholen, die sich der NGO Finanzwende e.V. angeschlossen hat.

Überweisungs-PDF: