2022/II/Ges/11 STI-Testungen in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen - kostenlose Vorsorge für alle ermöglichen!

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur anschließenden Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:

Die SPD und die SPD-Bundestagsfraktion setzen sich dafür ein,

  • dass die Kosten für Testungen auf sexuell übertragbare Krankheiten (STI) auch bei Symptomfreiheit zur Prävention von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Hierzu ist ein entsprechender Leistungsanspruch im SGB V zu normieren. Versicherte sollen mehrfach pro Jahr oder nach Risikokontakten Anspruch auf Testungen auf Vorliegen von gängigen STI haben.
  • zivilgesellschaftliche Projekte gefördert werden, die äquivalent zum “Hein & Fiete” Testungen auf STIs bei Frauen durchführen.

 

Begründung:

Die Zahl sexuell übertragbarer Krankheiten (STI, engl.  Sexually Transmitted Infections) nimmt deutschlandweit trotz hoher medizinischer und hygienischer Standards zu. So hat sich beispielsweise die Zahl der Syphilis-Infektionen seit dem Jahr 2001 vervierfacht (https://www.liebesleben.de/fuer-alle/sexuell-uebertragbare-infektionen/sti-verbreitung).

Unbehandelt können STIs schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen wie bleibende Organschäden oder Gebärmutterkrebs bei Frauen. In den meisten Fällen bleiben STIs jedoch unentdeckt und unbehandelt, weil keine oder nur sehr schwache Symptome auftreten.

Das Problem ist, dass die Kosten für Testungen auf STIs (Test auf eine STI bis zu 20€ (https://www.aidshilfe-karlsruhe.de/de/kosten)) in Arztpraxen oder bei einem Gesundheitsamt nur im Bedarfsfall, also bei Auftreten von Symptomen, von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. STI-Testungen bei Symptomfreiheit sind sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten müssen daher von den Personen selbst übernommen werden.

Hinzu kommt, dass nur 56% der bundesweit rund 400 Gesundheitsämter auf Syphilis und nur 27-28% auf Chlamydien und Gonokokken testen (Springer-Verlag, Sexuell übertragbare Infektionen in Deutschland, Bremer Et al).

„Juckt’s im Schritt? Lass dich testen!” Mit dieser Aufschrift wirbt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) für ein verantwortungsvolles Sexualleben.

Durch die fehlende Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherung wird es Menschen mit geringen Einkommen erschwert ein verantwortungsvolles Sexualleben zu führen. Aus sozialdemokratischer Sicht ist das ein untragbarer Zustand!

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur anschließenden Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:

Die SPD und die SPD-Bundestagsfraktion setzen sich dafür ein,

  • dass die Kosten für Testungen auf sexuell übertragbare Krankheiten (STI) auch bei Symptomfreiheit zur Prävention von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Hierzu ist ein entsprechender Leistungsanspruch im SGB V zu normieren. Versicherte sollen mehrfach pro Jahr oder nach Risikokontakten Anspruch auf Testungen auf Vorliegen von gängigen STI haben.
  • zivilgesellschaftliche Projekte gefördert werden, die äquivalent zum “Hein & Fiete” Testungen auf STIs bei Frauen durchführen.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: