2023/I/Innen/4 Stärkung des Schiedsrichterwesens als Ehrenamt im Sport

Status:
Annahme

Die SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an die Bürgerschaftsfraktion der SPD Hamburg folgende Maßnahme zur Förderung des Schiedsrichterwesens als ehrenamtliche Tätigkeit insbesondere im hamburgischen Sport beschließen:

Aufnahme der Schiedsrichterausbildung in den Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeiten im Sinne des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes (§1, Abs. 4)

Begründung:

Bildungsurlaub ist ein ursozialdemokratisches Instrument, um Arbeitnehmer*innen in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung zu fördern. Die Möglichkeit, sich in geprüften Kursen bei fortwährender Lohnzahlung weiterzubilden, ist ein hohes Gut. Anerkannt ist dabei, dass die persönliche Entwicklung auch im Ehrenamt stattfindet. Daher werden vorbereitende Maßnahmen zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit auch als Bildungsmaßnahme im Sinne des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes ermöglicht. So ist zum Beispiel die Weiterbildung zu einem*r Übungsleiter*in im Sport als Bildungsurlaub anerkannt. Welche vorbereitenden Maßnahmen für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit anerkannt werden können, legt der Hamburgische Senat in einer Rechtsverordnung fest. Die Ausbildung von Schiedsrichter*innen für den Sport ist jedoch nicht über diese Rechtsverordnung abgedeckt. Schiedsrichteranwärter*in müssen viel Freizeit für die Ausbildung zu einem*r Schiedsrichter*in aufbringen. Die SPD Hamburg soll sich für eine Stärkung des Schiedsrichterwesens und des Sports einsetzen, indem es die Schiedsrichterausbildung in die Rechtsverordnung des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes als vorbereitende Maßnahme zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit aufnimmt. Das Schiedsrichterwesen steht stark unter Druck: Es fehlt an Menschen, die diese Funktion ausüben wollen. Allein im Hamburger Handball Verband fehlen ca. 200 Schiedsrichter*innen. Neue Schiedsrichter*innen zu gewinnen, scheitert häufig an dem hohen Zeitaufwand für die Ausbildung als auch an dem zunehmend ruppigeren Verhalten von Spielern und Zuschauern gegenüber Schiedsrichter*innen. Zumindest beim Zeitaufwand kann über die Aufnahme der Schiedsrichterausbildung als Bildungsurlaub die Eintrittshürde in das Schiedsrichterwesen schnell und einfach gesenkt werden. Das persönliche Entwicklungspotential durch die Ausbildung und die Ausübung der Funktion eines*r Schiedsrichter*in ist sehr hoch. Regelbasierte Entscheidungsfindung und Durchsetzungsvermögen sind wichtige charakterliche Eigenschaften, die in der Schiedsrichterausbildung vermittelt werden und zu einer positiven Entwicklung von Arbeitnehmer*innen beitragen. Eine Aufnahme der Schiedsrichterausbildung hebt außerdem die Ungleichbehandlung der Ausbildung zu einem*r Übungsleiter*in gegenüber der Ausbildung zu einem*r Schiedsrichter*in auf. Beide Funktionen sind unerlässlich für den erfolgreichen Spielbetrieb.

 

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Die SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an die Bürgerschaftsfraktion der SPD Hamburg folgende Maßnahme zur Förderung des Schiedsrichterwesens als ehrenamtliche Tätigkeit insbesondere im hamburgischen Sport beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion wird aufgefordert zu prüfen, ob folgende Maßnahmen zur Förderung des Schiedsrichterwesens als ehrenamtliche Tätigkeit insbesondere im hamburgischen Sport umgesetzt werden können:

Aufnahme der Schiedsrichterausbildung in den Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeiten im Sinne des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes (§1, Abs. 4).

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: