2024/I/Bil/6 Sprach- und Kulturmittlung (SKM) in Hamburger Schulen – Mehr Schein als Sein?

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen und an die Behörde für Schule und Bildung zur Kenntnis weiterleiten:

1. Die Senatorin für Schule und Berufsbildung wird aufgefordert, eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung der Entwicklung der im Jahr 2015 eingeführten aktiven Sprach- und Kulturmittler*innen in Hamburger Schulen sowie deren jeweilige Muttersprache und Einsatzorte durchzuführen.

2. Bei der Feststellung eines Mangels an aktiven Sprach- und Kulturmittler*innen in Hamburger Schulen wird der SPD geführte Senat weitergehend aufgefordert, Qualifikationsmaßnahmen und Praxiseinsätze zu fördern, worunter insbesondere die Verbesserung der finanziellen Voraussetzungen fällt.

Begründung:

Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung hat im Jahr 2015 im Rahmen der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung die Qualifizierungsmaßnahme „Sprach- und Kulturmittlung“ (SKM) eingeführt. Mit dieser Maßnahme sollen Menschen mit eigener Migrationsgeschichte im Rahmen einer 120-stündigen Schulung zu Mittler*innen zwischen der gemeinsamen Muttersprache mit den Geflüchteten und der deutschen Sprache und Kultur an Schulen ausgebildet werden. Sie können Eltern und Kinder an das deutsche Schulsystem, geltende Richtlinien und pädagogisches Handeln der Lehrkräfte heranführen und wesentlich zur Verständigung zwischen allen Beteiligten beitragen. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung selbst bezeichnet sie als „Brückenbauer im Bildungswesen“ (https://li.hamburg.de/contentblob/13781836/f621e1ce04fdfbdfd309f9835f38ebdf/data/pdf-skm-flyer.pdf). Jedoch ist aktuell nicht ersichtlich, wie viele Mittler*innen an welchen Hamburger Schulen eingesetzt werden und welche Muttersprache diese sprechen. Bei einer Anzahl von über 8000 geflüchteten Kindern, die im vergangenen Jahr an Hamburger Schulen aufgenommen wurden, wovon das Hamburger Abendblatt im November 2022 berichtete, wird die Wichtigkeit einer transparenten Übersicht eingesetzter Sprach- und Kulturmittler*innen zur Verbesserung der Situation Geflüchteter und effektiven Entlastung des Hamburger Schulsystems deutlich (https://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article236977381/schule-hamburg-unterricht-fuer-gefluechtete-system-stoesst-an-seine-grenzen.html).
Wenn ein Mangel an solchen Kräften festgestellt wird, gilt es, bei der Qualifizierung und folgenden Praxiseinsätzen nachzusteuern, wozu insbesondere die finanziellen Voraussetzungen optimiert werden können.
In d. R. werden geflüchtete Kinder und Jugendliche vor dem Besuch von Regelklassen in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) bzw. Basisklassen beschult, wobei das primäre Ziel das Erlernen der deutschen Sprache darstellt. Erwartungsgemäß ist die deutsche Sprache dem Großteil der geflüchteten Schüler*innen fremd, ebenso sind Englischkenntnisse keine Selbstverständlichkeit. Aufgrund des personellen Mangels, der durch die stetig wachsende Anzahl von Vorbereitungsklassen noch verschärft wird, kommen zu den schwierigen Bedingungen leider besonders für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen häufige Wechsel ihrer Lehrkräfte hinzu. Eine verlässliche und vertrauensvolle Konstante können also vor allem Sprach- und Kulturmittler*innen für die teils traumatisierten geflüchteten Kinder und Jugendlichen bieten, die sie bei Hürden im fremden Land unterstützen.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen und an die SPD-Bürgerschaftsfraktion und an die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats weiterleiten:

  1. Die Senatorin für Schule und Berufsbildung wird aufgefordert, eine Überprüfung der Entwicklung der im Jahr 2015 eingeführten aktiven Sprach- und Kulturmittler*innen in Hamburger Schulen sowie deren jeweilige Muttersprache und Einsatzorte durchzuführen.

2. Bei der Feststellung eines Mangels an aktiven Sprach- und Kulturmittler*innen in Hamburger Schulen wird der SPD geführte Senat und die SPD-Bürgerschaftsfraktion weitergehend aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Behebung dieses Mangels und zur qualitativen Weiterentwicklung der Sprach- und Kulturmittlung zu ergreifen und umzusetzen. Dazu kann auch die Verbesserung der finanziellen Voraussetzungen zählen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: