2023/I/Soz/3 Solide Finanzierung der öffentlichen Schuldnerberatung

Status:
Annahme

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird aufgefordert, das Modell zur Finanzierung der öffentlichen Schuldnerberatungsstellen zu ändern. Anstatt sie ausschließlich über Fallpauschalen zu regeln, soll zumindest ein wesentlicher Teil der Finanzierung über eine von Fallzahlen unabhängige Pauschalfinanzierung erfolgen. Damit soll den Schuldnerberatungsstellen mehr Planungssicherheit gewährt werden.

Begründung:

Etwa 10% der Hamburgerinnen und Hamburger sind von Überschuldung betroffen. Schuldnerberatungsstellen sind die zentrale Anlaufstelle für diese Menschen, die dem wirtschaftlichen Druck unserer Marktwirtschaft nicht standhalten können und Hilfe benötigen. In Deutschland ist die Bereitstellung dieser Hilfe nach den Sozialgesetzbüchern I, II und XII eine kommunale Aufgabe und Verpflichtung. Dieser kommt die Freie und Hansestadt Hamburg nach, indem sie verschiedene gemeinnützige Organisationen mit langjähriger Expertise damit beauftragt.

Die finanzielle Grundlage der Schuldnerberatungsstellen sind öffentliche Ausschreibungen, die Gelder für bis zu sieben Jahre bereitstellen. Mit dem Zuschlag wird eine bestimmte Geldsumme als Finanzierungstopf bereitgestellt. Die tatsächliche Auszahlung der Gelder aus diesem Topf erfolgt dann aber nach einem Fallpauschalensystem: Für jede beratene Person, unabhängig von der Anzahl der Beratungskontakte, erhält die Stelle eine pauschale Summe aus dem Topf. Durch die Höhe des im Finanzierungstopf bereitgestellten Geldes ist die Gesamtsumme über die Laufzeit nach oben hin gedeckelt.

Dieses Finanzierungsmodell ist nicht sachgerecht. Die Anzahl der Beratungsfälle und damit die finanzielle Ausstattung der Beratungsstellen unterliegt einer natürlichen Fluktuation. Diese flexible Mittelbereitstellung finanziert aber Strukturen, die dauerhaft sind: Expertise, Netzwerke, Räumlichkeiten. Weil nicht mit konkreten Beträgen geplant werden kann, entsteht eine Planungsunsicherheit, die der wichtigen Arbeit dieser Stellen nicht förderlich ist.

Eine in Teilen oder komplett pauschale Finanzierung des Systems wird der Arbeit der Schuldnerberatungsstellen dagegen gerecht. Die Änderung des Systems liegt in der Macht der Landesregierung.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:

Der Senat der Freien und Hansestadt wird aufgefordert zu prüfen, wie das Modell zur Finanzierung der öffentlichen Schuldnerberatung zu ändern ist. Anstatt sie ausschließlich über Fallpauschalen zu regeln, soll zumindest ein wesentlicher Teil der Finanzierung über eine von Fallzahlen unabhängige Pauschalfinanzierung erfolgen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: