Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, insbesondere die Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familien und Integration, sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen:
I. Das Pilotprojekt zur „SocialCard“ schnellstmöglich zu beenden und stattdessen eine diskriminierungsfreie Bezahlkarte einzuführen, die dem Vorbild der SocialCard in Hannover folgt.
II. Die erforderlichen landesrechtlichen bzw. verwaltungsinternen Regelungen zu treffen, um Bürokratie abzubauen und sicherzustellen, dass Leistungen nach dem AsylbLG diskriminierungsfrei ausgezahlt werden.
a. Ein Bezahlkarten-Modell zu implementieren, das eine gebührenfreie Nutzung ermöglicht und den gebührenfreien Bezug von Bargeld für
leistungsberechtigte Personen ohne Einschränkungen und im vollen Umfang gewährleistet. Dieses Bezahlkarten-Modell darf nicht der Überwachung und Einschränkung des Konsumverhaltens der Leistungsberechtigten dienen.
b. Andere Formen der Auszahlung für leistungsberechtigte Personen mit deren Zustimmung weiterhin ermöglicht.
Die Einführung eingeschränkter Bezahlkarten für Geflüchtete und die sie begleitende aktuelle Diskussion um die Bezahlkarte in Hamburg bedient die Rhetorik rechter Parteien und Politiker*innen. Anstatt um alternative Lösungen zu streiten, die zu tatsächlichem Bürokratieabbau führen würden und zugleich Diskriminierungsfreiheit und Chancengleichheit gewährleisten, wird der einfache Weg des Generalverdachts gewählt. Das Ziel der Digitalisierung der Zahlungsvorgänge darf nicht darauf beschränkt Initiativantrag der Jusos Hamburg für den Landesparteitag der SPD Hamburg am 9. März 2024 sein, rassistische Narrative zu befriedigen, sondern sollte vielmehr die Implementierung verbesserter, weniger fehleranfälliger Direktzahlungssysteme gemäß den Standards des 21. Jahrhunderts sein.
Das bestehende Pilotprojekt zur „SocialCard“ weist gravierende Mängel auf, die dringend behoben werden müssen und deutlich machen, dass das Hamburger Modell nicht den Anforderungen einer gerechten und diskriminierungsfreien Bezahlkarte entspricht. Mit der aktuellen Bezahlkarte können Nutzer*innen nur 50 Euro pro Monat in bar abheben, was insbesondere für vulnerable Gruppen wie Schulkinder und
Rentner*innen problematisch ist. Diese drastische Beschränkung des Bargeldabzugs führt zu finanziellen Einschränkungen derjenigen, die aufgrund persönlicher Umstände oder Präferenzen auf bar verfügbares Geld angewiesen sind.
Darüber hinaus kann die derzeitige Karte wahrscheinlich nicht in allen Geschäften und bei allen Dienstleistern benutzt werden und beschränkt die Verwendungsmöglichkeiten unnötig, was zu weiteren Einschränkungen der Nutzer*innen führen kann. Insbesondere
die gesellschaftliche Teilhabe steht dabei auf dem Spiel. Vor dem Hintergrund der jüngsten politischen Entwicklungen wird offensichtlich, dass wir
uns eine Bezahlkarte, die Diskriminierung und Ausschluss befähigt, nicht leisten können. Die Bezahlkarte darf keine Antwort auf das Säbelrasseln der Rechten sein und zur Ausgrenzung und Beschränkung von Schutzsuchenden instrumentalisiert werden.
Daher ist es unabdingbar, das bestehende Modell zu überdenken und stattdessen eine Bezahlkarte einzuführen, die den Grundsätzen von Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit entspricht.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen und eine diskriminierungsfreie Bezahlkarte einzuführen, muss das neue Modell folgende Elemente beinhalten:
• Uneingeschränkte Bargeldverfügbarkeit: Die Bezahlkarte muss es den Nutzer*innen ermöglichen, das volle Leistungsniveau in Form von Bargeld abzuheben.
• Breite Akzeptanzstellen und flexible Nutzungsmöglichkeiten: Die neue Bezahlkarte muss an allen Akzeptanzstellen verwendet werden können, die gängige Initiativantrag der Jusos Hamburg für den Landesparteitag der SPD Hamburg am 9. März 2024 Zahlungsmethoden anbieten, um eine problemlose und vielseitige Nutzung zu ermöglichen.
• Gebührenfreie Nutzung und Barabhebungen: Es ist entscheidend, dass die Nutzung der Bezahlkarte gebührenfrei ist und dass die Nutzer*innen jederzeit und ohne Einschränkungen Bargeld abheben können, um ihre finanziellen Mittel flexibel zu verwalten.
• Verstärkte Informations- und Aufklärungsmaßnahmen: Um sicherzustellen, dass alle Nutzer*innen über ihre Rechte und Möglichkeiten im Umgang mit der Bezahlkarte informiert sind, bedarf es einer gezielten Aufklärungskampagne, die auch sprachliche Barrieren berücksichtigt.
• Schutz vor Missbrauch und Diskriminierung: Die Einführung der Bezahlkarte sollte von klaren Richtlinien begleitet werden, die sicherstellen, dass die Verwendung der Karte zu keiner Diskriminierung führt und die Privatsphäre der Nutzer*innen schützt.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, insbesondere die Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familien und Integration, sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen:
- Nach Auswertung des Pilotprojekts zur „SocialCard“ sicherzustellen, dass Leistungen für Asylbewerber in Zukunft durch eine diskriminierungsfreie Bezahlkarte erbracht werden.
- Die erforderlichen landesrechtlichen bzw. verwaltungsinternen Regelungen zu treffen, um Bürokratie abzubauen und sicherzustellen, dass Leistungen nach dem AsylbLG diskriminierungsfrei ausgezahlt werden. Hierzu muss ein Bezahlkarten-Modell implementiert werden, das eine gebührenfreie Nutzung ermöglicht und den gebührenfreien Bezug von Bargeld für leistungsberechtigte Personen in dem für das praktische Leben in Hamburg erforderlichen Umfang gewährleistet. Dieses Bezahlkarten-Modell darf nicht der Überwachung und Einschränkung des Konsumverhaltens der Leistungsberechtigten dienen.