2025/II/Org/11 Schutz der Demokratie - Offenlegung der Herkunft von hohen Parteispenden via Vereine

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag möge beschließen und an den Bundesparteitag weiterleiten:

Der SPD-Parteivorstand und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, eine Erweiterung des §25 Parteiengesetzes um eine Offenlegungspflicht zu etablieren, welche die Herkunft von hohen Spendensummen transparent macht, die von Vereinen mit Sitz in Deutschland an Parteien gespendet werden – auch, wenn die Vereinsspenden aus dem Vereinsvermögen stammen.

Begründung:

Derzeit ist es möglich, dass Parteien hohe Spendensummen von in Deutschland ansässigen, nicht gemeinnützigen Vereinen erhalten, ohne dass die Vereine die Herkunft des Geldes offenlegen müssen. Auf diese Weise können auch Gelder aus dem Ausland über Vereine in Deutschland als Parteispenden genutzt werden, wodurch das Verbot von Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland umgangen werden kann.
In jüngerer Vergangenheit war mehrfach zu beobachten, dass zum Zweck von Parteispenden Vereine gegründet wurden, die dann an eine (teils im Anschluss gegründete) Partei spendeten. Dadurch werden Parteispenden bzw. -finanzierungen intransparent. Einen Hinweis auf die Praxis der Parteienspenden aus dem Nicht-EU-Ausland lieferte u.a. eine ZDF-Investigativrecherche am Beispiel der Partei DAVA. Experten weisen wiederholt darauf hin, dass das ein Schlupfloch darstellt, das die Rechtssicherheit in der politischen Willensbildung unterminiert. Daher müssen Anreize minimiert werden, Vereine zum Zweck hoher Parteispenden unklarer Herkunft zu gründen bzw. zu nutzen.

Angesichts des wachsenden Drucks auf die Demokratie in Deutschland durch externe Beeinflussung und Destabilisierungsstrategien sollte diese Lücke im Gesetz geschlossen werden. Um eine unerwünschte Einflussnahme von außerhalb der EU auf deutsche Parteien zu verhindern, sollte das Parteispendengesetz dahingehend geändert werden, dass Vereine, die hohe Spendensummen an Parteien in Deutschland weiterleiten, künftig die Herkunft dieser Gelder offenlegen müssen, auch dann, wenn diese Spendensummen aus dem Vereinsvermögen getätigt werden.

Überweisungs-PDF: