2024/II/Arb/2 Schulische Ausbildungen sozialverträglich machen!

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD Bürgerschaftsfraktion möge sich dafür einsetzen, dass die Praxiszeit in der schulischen Ausbildung zum*zur sozialpädagogischen Assistent*in und zum*zur chemisch-technischen Assistent*in mit Mindestlohn vergütet wird. Außerdem soll während dem schulischen Teil der Ausbildung eine Vergütung, mindestens in Höhe der Mindestausbildungsvergütung gezahlt werden.

Begründung:

Aktuell werden schulische Ausbildungen zum SPA oder CTA nicht vergütet, obwohl die Auszubildenden in ihrer Schulzeit arbeiten (gängig sind 13 Wochenstunden). Diese Tatsache trägt dazu bei, dass für die Ausbildung eine sozioökonomische Hürde kreiert wird. Das Ausbildungs-BAföG fällt für diese schulischen Ausbildungen so enorm gering aus, dass es für viele Auszubildende zum Alltag gehört neben ihrer Ausbildung noch arbeiten zu gehen. Wir Jusos fordern auf Bundesebene schon jetzt Mindestlohn für Auszubildende, in Hamburg sollten wir auch nochmal den Extraschritt gehen und diese Forderung auf Auszubildende an Hamburger Berufsschulen ausweiten.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Die SPD Bürgerschaftsfraktion möge prüfen, inwieweit die Praxiszeit in der schulischen Ausbildung zum*zur sozialpädagogischen Assistent*in und zum*zur chemisch-technischen Assistent*in mit Mindestlohn vergütet werden kann. Außerdem soll geprüft werden, ob während dem schulischen Teil der Ausbildung eine Vergütung, mindestens in Höhe der Mindestausbildungsvergütung gezahlt werden kann.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: