Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
I. Die SPD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats setzen sich dafür ein, dass ein konkreter Anspruch auf Schulbeförderung im gesamten Netzgebietes vom Hamburger Verkehrsverbandes (HVV) für Kinder mit Behinderungen – bei denen ein sonderpädagogischer Bedarf festgestellt ist – kodifiziert wird.
Dies beinhaltet:
1. Eine Ergänzung des Hamburgischen Schulgesetzes beispielsweise in der Verabschiedung eines § 12a (Schulbeförderungen für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf) HmbSG.
2. Ziffer 4.2.1. der Bestimmungen über Schulweghilfe für behinderte Schülerinnen und Schüler (Schulweghilfebestimmungen) soll geändert werden. Die Schulweghilfe soll innerhalb des im gesamten Netzgebietes vom Hamburger Verkehrsverbandes (HVV) zur Verfügung gestellt werden und nicht nur auf das Einzugsgebiet der Sonderschule beschränkt sein. Das Ermessen soll reduziert werden.
II. Die SPD-Fraktionen der Hamburgischen Bezirksversammlungen setzen sich dafür ein, dass die Listen der Einzugsbereiche für staatliche und staatlich anerkannte private Sonderschulen in Hamburg für die Gewährung von Schulweghilfe auf den Stand von 2024 aktualisiert und neu erstellt wird. Die Einzugsbiete müssen der demographischen Entwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg entsprechen.
Eltern von Kindern mit Behinderungen haben nicht nur Schwierigkeiten mit der Suche nach der passenden Schule für ihre Kinder, die auf besondere Betreuung und Förderung angewiesen sind. Für die betroffenen Eltern ist es ebenso schwierig ihre Kinder jeden Tag zur passenden Schule zu bringen, die im Unglücksfall mehrere Kilometer von dem eigenen Zuhause entfernt ist und man dazu noch kein Fahrzeug hat, mit dem man das Kind fahren kann. Ist man krankheitsbedingt nicht mobil oder hat man mit kompromisslosen Arbeitszeiten zu kämpfen, bedeutet dies für die Familie eine zusätzliche Belastung. Der Staat hat dafür die Möglichkeit einer Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit einem Schulbus bereitgestellt, sofern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden kann. Was in der Theorie großartig klingt, bleibt für viele Familien gleichwohl bloße Wunschvorstellung. Nach derzeitiger Rechtslage handelt es sich bei der Schulweghilfe zu Privatschulen grundsätzlich um eine freiwillige Leistung, welche im Rahmen des in den Schulwegbestimmungen festgelegten Ermessens bewilligt wird. Die Schulen machen es sich dadurch einfach und beschränken diese freiwillige Leistung gerne auf die jeweiligen Einzugsgebiete. Was rechtlich zwar zulässig ist, bringt viele Familien in Hamburg in Bedrängnis. Ob aufgrund fehlenden Personals, mangelnder Qualifikation oder schlicht Knappheit an Kapazitäten: die meisten Schulen reagieren verhalten auf Anfrage eines freien Schulplatzes für ein Kind mit Behinderungen, welches besondere Betreuung und eingehender Förderung bedarf. Wohnt die Familie nicht im Einzugsgebiet fällt im Regelfall eine Beförderung mit Schulbus – ganz gleich, ob ein Förderbedarf festgestellt ist – weg.
So orientiert sich beispielsweise die Bugenhagenschule in Alsterdorf kompromisslos an der Liste der Einzugsgebiete. Nach einem Austausch mit verärgerten Familien stellte sich heraus, dass die Liste der Einzugsgebiete noch mit der Schreibmaschine im Jahr 1996 erstellt wurde. Es sind mittlerweile 28 Jahre vergangen, seitdem die Liste erstellt wurde anhand derer Schulen wie die Bugenhagenschule bestimmen, wessen Familien man den Luxus bieten möchte Kinder mit Behinderungen zur Schule zu fahren und welche Familien sich eine andere Schule suchen können oder sich selbst eine Lösung einfallen lassen sollen. Die Geburtenrate im Jahr 1996 lag laut „Statista“ bei 16.594. Allein im Jahr 2016 lag sie schon bei 21.480 und mittlerweile leben über 2.000.000 Menschen in der Hansestadt. Trotz alternder Gesellschaft ist Hamburg also seit dem letzten Jahrhundert gewachsen und so hat sich auch die Bevölkerung vergrößert. Dass auf Grundlage veralteter Listen aus dem letzten Jahrhundert entschieden wird, wessen Kinder – die unverschuldet wegen angeborener Behinderungen, Krankheiten oder sonstigen Schicksalsschlägen auf Hilfe angewiesen sind – zur Schule gefahren werden sollen ist unzeitgemäß, unverhältnismäßig und widerspricht dem Gedanken der sozialen Gerechtigkeit. Dieser Missstand herrscht nun seit über zwei Jahrzehnten und sollte zugunsten der Familien von Kindern mit Behinderungen, die das verwundbarste Glied unserer Gesellschaft bilden und am meisten auf die Hilfe des Staates angewiesen sind, behoben werden.