2021/I/Umw/11 Schaffung von Rahmenbedingungen zur Herstellung und zum Vertrieb von synthetisch hergestelltem Fleisch

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag beschließen: 

Wir fordern, dass die Herstellung und der Vertrieb synthetischen Fleisches – auch als In-vitro-Fleisch bekannt – in Deutschland erlaubt und klar geregelt wird.

Synthetisch hergestelltes Fleisch muss dabei klar gekennzeichnet werden und die gleichen hygienischen Standards wie herkömmliche Fleischprodukte erfüllen.

Zur Kennzeichnung soll eine eindeutige, gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung (Z. B. das Akronym SyMe Synthetic Meat = deutsch »Synthetisches Fleisch«) dienen und auf Verpackungen sowie Lieferscheinen und sonstigen Nachweisen des In-vitro-Fleisches sichtbar abgedruckt werden.

Ebenso muss – wie bei jedem anderen Fleischprodukt auch – der Ursprungsort (Labor) und Chargennummer vermerkt werden.

Begründung:

Der Fleischkonsum der Menschen in Deutschland ist immens. Die Produktion dieses herkömmlichen Fleisches hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt (CO2-/Methanausstoß, Wasserreserven, Urwaldabholzung zur Gewinnung von Weide- und Ackerflächen zur Ernährung der Tiere, Überfischung). Zusätzlich ist die Fleischproduktion – besonders im industriellen Maßstab – mit Tierquälerei und nicht tiergerechter Haltung verbunden. Tierseuchen, die immer wieder zu Massenschlachtungen geführt haben, gehören mit In-vitro-Fleisch ebenfalls der Vergangenheit an.

Im Bezug auf die Gesundheit der Bevölkerung kann synthetisches Fleisch durch die bessere Beeinflussbarkeit der gewünschten und unerwünschten Inhaltsstoffe (wie z. B. ungesunde Fette, Medikamentenrückstände oder Gifte) ebenfalls Vorteile bringen.

 

In-vitro-Fleisch kann helfen, die negativen Auswirkungen des herkömmlichen Fleisches zu bekämpfen. Deutschland sollte auf diesem Gebiet deshalb eine Vorreiterrolle einnehmen und Standards setzen.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Bundesparteitag möge beschließen: 

Wir fordern, dass die Herstellung und der Vertrieb synthetischen Fleisches – auch als In-vitro-Fleisch bekannt – in Deutschland erlaubt und klar geregelt wird.

Synthetisch hergestelltes Fleisch muss dabei klar gekennzeichnet werden und die gleichen hygienischen Standards wie herkömmliche Fleischprodukte erfüllen.

Zur Kennzeichnung soll eine eindeutige, gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung (Z. B. das Akronym SyMe Synthetic Meat = deutsch »Synthetisches Fleisch«) dienen und auf Verpackungen sowie Lieferscheinen und sonstigen Nachweisen des In-vitro-Fleisches sichtbar abgedruckt werden.

Ebenso muss – wie bei jedem anderen Fleischprodukt auch – der Ursprungsort (Labor) und Chargennummer vermerkt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: