Stadttauben sind Nachkommen domestizierter Tauben, die sich auf Grund Züchtung stetig vermehren und insbesondere wegen ihres Kots und Gurrens an vielen Stellen der Stadt als belastend empfunden werden. Teilweise mit erheblichen Kosten verbundene so genannte Vergrämungsmaßnahmen wie Netze, Spikes und Fütterungsverbote haben sich als erfolglos erwiesen.
Deshalb hat Hamburg begonnen, sich an dem von anderen Städten bereits erfolgreich praktizierten, tierschutzgerechten Konzept des Betreibens betreuter Taubenschläge zu orientieren. Indem in solchen Taubenschlägen artgerechtes Futter und Brutplätze vorgehalten werden, aus denen die Eier entfernt und durch Attrappen ersetzt werden, werden die Stadttaubenpopulation und der Aufenthalt der Tauben an anderen Stellen der Stadt sowie die Belastung durch Kot und Gurren reduziert. In den Bezirken Mitte und Altona sind Musterprojekte betreuter Taubenschläge entstanden.
Damit betreute Taubenschläge wirksam sind, müssen sie allerdings an den Orten, an denen große Taubenpopulationen leben, in einer diesen Populationen entsprechenden Zahl und Größe langfristig betrieben werden. Sonst leben weiter zu viele Stadttauben ohne Kontrolle ihrer Vermehrung auf der Straße. Bei zu geringem Angebot besteht zudem die Gefahr, dass die vorhandenen Taubenschläge überfüllt sind und nicht mehr angenommen werden.
Deshalb müssen die begonnenen Projekte in Mitte und Altona entsprechend der Größe der dortigen Stadttaubenpopulationen ausgeweitet werden. Zudem gibt es auch in anderen Bezirken problembelastete Bereiche, wo weitere Projekte des Errichtens und Betreibens von Taubenschlägen begonnen und betrieben werden sollten.
Deshalb möge der Landesparteitag der SPD beschließen:
In das Regierungsprogramm der Hamburger SPD für die Bürgerschaftswahl 2025 wird aufgenommen, dass SPD-Politiker*innen in Bürgerschaft, Senat und Bezirken sich dafür einzusetzen, dass
1. die begonnenen Projekte der Unterhaltung betreuter Taubenschläge in den Bezirken Mitte und Altona fortgeführt und entsprechend der dort vorhandenen Stadttaubenpopulationen ausgeweitet werden,
2. geprüft wird, wo in weiteren Bezirken Bedarf besteht, durch Einrichtung und Betrieb betreuter Taubenschläge die Stadttaubenpopulationen sowie die Belästigung und Verschmutzung durch Stadttauben zu vermindern,
3. erfahrene ehrenamtlich tätige Tierschützer*innen in die Erarbeitung von Taubenschlag-Konzepten einbezogen werden,
4. geprüft wird, ob und in welchem Umfang gewerbliche Unternehmen, denen betreute Taubenschläge langfristig in Gestalt von Ersparnissen für so genannte Vergrämungsmaßnahmen zu Gute kommen, an den Kosten für Taubenschläge beteiligt werden können,
5. geprüft wird, ob und in welchem Umfang Ausnahmen von dem in der Verordnung über das Verbot des Fütterns von verwilderten Tauben vom 1. April 2003 geregelten Verbot des Fütterns verwilderter Tauben auf öffentlichem Grund, etwa in Zusammenhang mit der Rettung von Tauben, vorgesehen werden können.