Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen und an den Bundesparteitag der SPD weiterleiten:
Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das bloße Filmen von Polizeieinsätzen künftig weder mit Strafe noch mit Bußgeld bewehrt wird. Dafür ist insbesondere der § 201 StGB zu novellieren.
Häufig lässt sich vor Gericht der exakte Geschehensablauf nicht mehr rekonstruieren und es steht Aussage gegen Aussage. Dies ist nichts Neues und seit jeher eine Herausforderung gerichtlicher Arbeit. Die Lösung, die unser Prozessrecht dafür vorsieht, ist die richterliche Überzeugung und hier fängt es an, soziologisch interessant zu werden. Mittlerweile ist es wissenschaftlich evident, dass Richter*innen bestimmten Personengruppen ein höheres Vertrauen entgegenbringen als anderen: zum Beispiel Polizist*innen. So kommt es in unzähligen Fällen jedes Jahr in Deutschland dazu, dass Urteile mangels anderweitiger Beweismittel auf Aussagen von Polizist*innen gestützt werden. Besonders brisant wird das Ganze, wenn man den § 201 des Strafgesetzbuches (StGB) in die Betrachtung mit einbezieht. Nach der Auffassung einiger Staatsanwaltschaften und Gerichte soll dieser nämlich auch das Filmen von Polizeieinsätzen unter Strafe stellen. Absurd, wenn man bedenkt, dass andererseits die Polizeien der Länder und des Bundes immer weiter mit sog. Bodycams ausgestattet werden und dadurch die Möglichkeit, gleichwertiges Beweismaterial zu beschaffen, nochmals erheblich reduziert wird. Um hier zumindest annäherungsweise wieder ein Gleichgewicht herzustellen, muss es den von zumeist überraschenden und überfordernden Polizeieinsätzen Betroffenen erlaubt sein, durch videographische Aufzeichnung des Geschehens sie entlastendes Beweismaterial zu schaffen.
Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen und an den Bundesparteitag der SPD weiterleiten:
Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das bloße Filmen von Polizeieinsätzen künftig weder mit Strafe noch mit Bußgeld bewehrt wird.