2021/II/Umw/1 PV-Vergütungsrahmenbedingungen so gestalten, dass PV-Solardach-Ausbau nicht gebremst, sondern beschleunigt wird.

Status:
Annahme

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen und an den Bundesparteitag, die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion weiterleiten: 

Die vom CDU-Wirtschafts- und Energieminister Anfang 2019 durchgesetzte, dauerhafte und pauschale 20%ige Vergütungskürzung zusätzlich zur normalen Vergütungsdegression für ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Strommengen aus Photovoltaik-Anlagen (PV) bis zu einer Anlagengröße von 750 kWp wird die SPD im Falle einer Regierungsbeteiligung rückgängig machen, damit der dringend notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien auch wieder dort stattfindet, wo der überwiegende Teil des Sonnenstroms ins Netz eingespeist wird. Die 20%ige Sonderkürzung führt dazu, dass ein großer Teil der nutzbaren Dachflächen nicht für PV-Anlagen genutzt wird und zwar immer dann, wenn wenig Vor-Ort-Stromverbrauch stattfindet.

Begründung:

Es ist im Jahre 2021 noch viel klarer geworden, dass der Ausbau der Stromerzeugung aus Sonne und Wind viel stärker zunehmen muss, wenn die jüngst verschärften Klimaziele wirklich erreicht werden sollen. Das gilt sowohl für die weiter gehende Elektrifizierung von Wärmerzeugung und Mobilität als auch für die Dekarbonisierung der Schwerindustrie mittels erneuerbar-elektrisch hergestelltem Wasserstoff.

Dieser Ausbau wird jedoch derzeit auf Bundesebene gehemmt. Hamburg als Stadtstaat hat mit der Einführung einer Photovoltaik (PV)-Pflicht im Rahmen des Klimaschutzgesetzes einen Schritt zum Anstieg des PV-Zubaus im Stadtgebiet getan.

Darüber hinaus ist aus Hamburg ein Antrag bei der Bundes-SPD eingereicht worden, der gewerbesteuerliche Hemmnisse für Mieterstromprojekte beseitigen will. Auch dieses würde den Ausbau im Stadtgebiet fördern.

Als erhebliche dritte Maßnahme muss aber auch die Attraktivität von Investitionen in Wind- und Sonnenstromerzeugung gesteigert werden. Es ist erforderlich, dass die Vergütung der EE-Stromeinspeisung so gestaltet ist, dass sie zum Zubau ermutigt und nicht abschreckt.

Das Energie- und Wirtschaftsministerium unter Führung von CDU-Minister Altmeier hat Anfang 2019 in einer beispiellosen Hauruck-Aktion eine schlagartige und für alle EEG-PV-Anlagen geltende 20% – Kürzung durchgesetzt. Dies hat dazu geführt, dass keine PV-Anlagen mehr gebaut werden, die – anstelle der Stromeigennutzung – den selbst erzeugten Strom weitgehend ins öffentliche Stromnetz einspeisen.

Damit bleiben viele Dachflächen (z.B. im Logistikgewerbe mit niedrigem Vor-Ort-Stromverbrauch) für den Klimaschutz ungenutzt. Zudem werden keine PV-Freiflächen-Anlagen mehr im Segment bis 750 kWp gebaut, sofern nicht in unmittelbarer Nähe ein Stromgroßverbraucher den Strom im Rahmen eines Direktliefervertrages (PPA) abnimmt. Das ist aber nur in Ausnahmefällen möglich.

Für die in Absatz 1 genannten Ausbauerfordernisse ist die Altmeier-Kürzung von 20% eine schwere Hypothek und muss so schnell wie möglich 1:1 rückgängig gemacht werden.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen und an den Bundesparteitag, die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion weiterleiten:

PV-Vergütungsrahmenbedingungen so gestalten, dass PV-Solardach-Ausbau nicht gebremst, sondern beschleunigt wird.

Die Vergütungs- und Vermarktungs-Rahmenbedingungen für PV-Anlagen bis 750 kWp sollten zukünftig so weiterentwickelt werden, dass sich möglichst viele PV-Anlagen wirtschaftlich betreiben lassen unabhängig davon, ob ein größerer Teil des erzeugten Sonnenstroms am Ort der Entstehung verbraucht oder an Dritte geliefert werden kann oder ob der erzeugte Strom ins Netz eingespeist wird. In den meisten Situationen mit überwiegender oder vollständiger Netzeinspeisung rechnen sich nach der 20%igen pauschalen Vergütungssonderkürzung von Anfang 2019 solche Anlagen nicht mehr, was die für die Erreichung der Klimaziele notwendige und von der SPD gewollte Beschleunigung des PV-Ausbaus stark behindert.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: