2025/II/Umw/2 PV-Anlagen auf privatem Gartenland

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die Mitglieder der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates sind aufzufordern, zu prüfen, unter welchen Bedingungen PV-Anlagen auf privatem Gartenland aufgestellt und benutzt werden können und dementsprechend geeignete Maßnahmen einzuleiten. Insbesondere geht es dabei um Grundstücke in den Vier- und Marschlanden, die nicht mehr für die Landwirtschaft genutzt werden, wie z.B. am Horster Damm in Altengamme, wo Grundstücke bis zu 3500qm groß und 180m lang sind, aber nur bis zu 40m von der straßenseitigen Grundstücksgrenze entfernt zum Aufstellen von PV-Anlagen genutzt werden dürfen.

Begründung:

Die Stadt Hamburg will und muss ihren Beitrag zur Klimawende leisten. Auch der einzelne Bürger ist aufgefordert, daran mitzuwirken. In den Vier- und Marschlanden gibt es viele Grundstücke, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden und für die Eigentümer keinen weiteren Wert haben, da sie nicht bebaut werden dürfen. Die Eigentümer bezahlen hohe Grundsteuern, ohne aus dem Land Nutzen ziehen zu können.
Die Idee, auf diesen Grundstücken private PV- Anlagen zu errichten, sollte im Sinne der Klimawende, auf positive Resonanz stoßen. Leider stehen dieser Idee gemäß dem Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Abteilung Bauprüfung des Bezirksamtes Bergedorf jedoch baurechtliche Vorschriften im Wege: „Eine Installation einer Photovoltaik Freiflächenanlage im Innenbereich des Grundstücks, d.h. direkt anschließend an die vorhandenen Wohn- und Nebengebäude, bis ca. 40 m von der straßenseitigen Grundstücksgrenze gemessen ist bauordnungsrechtlich Verfahrensfrei nach § 60 HBauO Anlage 2 Nr. 2.1.2 mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m.
Im Außenbereich sind ausschließlich privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässig. Auch als sonstiges Vorhaben kann in diesem Einzelfall eine PV-Anlage nicht zugelassen werden, da sie den Darstellungen des Flächennutzungsplans (Flächen für die Landwirtschaft) widerspricht.“

Überweisungs-PDF: