2024/II/Ges/7 Psychotherapeutische Versorgung sichern - Weiterbildungsplätze schaffen!

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag möge beschließen, dass sich auf allen Ebenen für eine schnelle Lösung des jetzigen Engpasses für psychotherapeutische Weiterbildungsplätze nach dem neuen Psychotherapeutengesetz eingesetzt wird. Eine ausreichende Anzahl von Weiterbildungsplätzen muss bundesweit geschaffen werden, damit möglichst viele Absolventinnen der entsprechenden Studiengänge für die Behandlung von psychischen Erkrankungen qualifiziert werden können. Die SPD Hamburg möge sich auch auf Landesebene für mehr psychotherapeutische Weiterbildungsplätze, insbesondere an staatlichen oder staatlich geförderten Krankenhäusern einsetzen. Des Weiteren möge die SPD Hamburg den Antrag an den Bundesparteitag weiterleiten.

Begründung:

Das Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG), verabschiedet im Jahr 2019, verfolgt unter anderem die Zielsetzung eine bessere und finanziell fundiertere Ausbildung für Psychotherapeutinnen zu gewährleisten. Ein neues Ausbildungssystem sieht vor, dass nach einem fünf-jährigem Grundstudium eine fünf-jährige Fachweiterbildung erfolgen soll.

Einer der zentralen Gründe für diese Reform sind die bisherigen prekären Verhältnisse in der Ausbildung zur Psychotherapeutin. Die Psychologinnen arbeiten als Auszubildende knapp 170 Stunden im Monat und erhalten dafür in etwa EUR 1.000 brutto. Grob überschlagen ist das weniger als die Hälfte vom jetzigen Mindestlohn für Absolventinnen von mindestens fünfjährigen Masterstudiengängen. Von dieser Ausbildungsvergütung müssen die Auszubildenden zusätzlich noch die Gebühren für ihr Ausbildungsinstitut finanzieren. Diese prekäre Ausbildungssituation führt in den meisten Fällen zu einer Diskriminierung von finanziell schlechter gestellten Absolventinnen, weil diese für ihre psychotherapeutische Ausbildung entweder hohe Schulden aufnehmen oder neben ihrer Vollzeittätigkeit jobben müssen um sich finanziell über Wasser zu halten. Die erhöhte psychische Belastung und das erhöhte Arbeitsaufkommen durch diese Umstände können sich wiederum negativ auf den Ausbildungserfolg auswirken. Chancengleichheit sieht anders aus.

Das neue Psychotherapeutengesetz soll nun dazu führen, dass Psychotherapeutinnen in Ausbildung nun finanziell besser vergütet werden und soll damit zu mehr Chancengerechtigkeit beitragen. Eine unterstützenswerte Angelegenheit, die aber für die Krankenhäuser und -Kassen zu finanziellen Mehraufwendungen führt.

Der finanzielle Anreiz, bevorzugt Psychotherapeutinnen in Ausbildung nach dem alten System zu beschäftigen ist daher sehr groß. Dies führt dazu, dass für die ab 2024 jährlich 3.000 Studierenden, welche die neuen Masterstudiengänge abschließen bundesweit lediglich etwa 20 Weiterbildungsplätze geschaffen wurden. Alle weiteren Ausbildungsplätze für Psychotherapeutinnen sind noch nach dem alten Ausbildungssystem, zu dem die Absolventinnen der neuen Masterstudiengänge keinen Zugang haben.

Die Belastungen die mit psychischen Erkrankungen für Betroffene, Freundinnen und weitere Angehörige einhergehen sind enorm. Zeitgleich stehen 3.000 Studierende, die einen entsprechenden Weiterbildungsweg einschlagen und leidende Menschen behandeln und therapieren wollen, vor einer Sackgasse. In Zeiten in denen in Deutschland etwa jede vierte Person die Kriterien einer psychischen Erkrankung erfüllt, in denen etwa 10 Millionen Menschen unter Depressionen leiden und in denen es eine chronische Unterversorgung der Bevölkerung mit Psychotherapieplätzen gibt, ist dieser Zustand untragbar. Die SPD sollte sich als sozialdemokratische und progressive Kraft für die Betroffenen von psychischen Erkrankungen und für die Studierenden einsetzen, welche diesen Menschen als Psychotherapeutinnen qualifiziert helfen möchten.

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