2019/I/Verk/18 Praxistauglich machen: Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV)

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion im Bundestag und die Bundesminister*innen der SPD werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) folgenden Bedingungen genüge tut:

  1. Der Rahmen der zu regulierenden Fahrzeuge soll auch selbstbalancierende Fahrzeuge, wie z.B. Skate-und Hooverboards, umfassen.
  2. Die Verordnung soll derart ausgestaltet sein, dass die Mitnahme der Elektrokleinstfahrzeuge in öffentlichen Verkehrsmitteln generell zulässig ist.
Begründung:

Die Liste von Umständen, die eine Verkehrswende in deutschen Innenstädten notwendig macht wird immer länger. Auszugsweise sind dies unzumutbare Feinstaubelastung, Lärm, Stau und Parkplatzmangel.

Die Tage des mobilisierten Individualverkehrs wie wir ihn heute kennen sind gezählt – Alternativen sind gefragt.

Die Mehrheit der Verkehrsexperten ist sich einig, dass die Mobilität von morgen aus einem Mix unterschiedlicher Verkehrsmittel besteht. Eine Strecke wird dann mithilfe von öffentlichen Verkehrsmitteln, Car-Sharing-Autos, dem Fahrrad und sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen stattfinden.

Während die öffentlichen Verkehrsmittel und die Car-Sharing-Autos für das Zurücklegen von größeren Distanzen geeignet sind, dient das Fahrrad und Elektrokleinstfahrzeug für den Weg zum Bahnhof oder zur nächsten Einkaufsmöglichkeit, der sogenannten „letzten Meile“.

Um den Bürger*innen die größtmögliche Auswahl zu bieten, muss die Verordnung die Benutzung aller Marktüblichen Elektrokleinstfahrzeuge legalisieren, damit das individuell geeignete Fortbewegungsmittel gewählt werden kann.

Damit das Konzept des Verkehrsmixes im Alltag praktikabel ist, ist es unerlässlich, dass die Mitnahme der Elektokleinstfahzeugen in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt ist. Sonst kommt man zwar entspannt mit dem Elektrokleinstfahrzeug von der eigenen Wohnung zum Bahnhof, muss aber ohne weiterreisen. Die letzte Meile zum Zielort wird dann wieder zur Herausforderung.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion im Bundestag und die Bundesminister*innen der SPD werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) folgenden Bedingungen genüge tut:

  1. Der Rahmen der zu regulierenden Fahrzeuge soll auch selbstbalancierende Fahrzeuge, wie z.B. Skate-und Hooverboards, umfassen.
  2. Die Verordnung soll derart ausgestaltet sein, dass die Mitnahme der Elektrokleinstfahrzeuge in öffentlichen Verkehrsmitteln generell zulässig ist.
Beschluss-PDF: