2022/II/Recht/9 Paragraph 218 StGB streichen!

Status:
Zurückgezogen

Der Landesparteitag der SPD-Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:

Die SPD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft und der Senat, die Bundestagsfraktion und die Bundesregierung sind aufgerufen umgehend, eine Bundestags- und Bundesratsinitiative zur Streichung des § 218 StGB zu starten, um die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Regelung von Schwangerschaftskonflikten außerhalb der Strafgesetzgebung“ umzusetzen.

Begründung:

Im Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2021 und im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP wird eine „Regelung von Schwangerschaftskonflikten außerhalb der Strafgesetzgebung“ gefordert.

Nach Streichung des Informationsverbotsparagraphen 219a StGB ist auch die generelle Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen aufzuheben.

  1. Frauen müssen selbstbestimmt und ohne Angst vor Strafen über ihren Körper entscheiden können. Das menschliche Leben beginnt mit der Geburt. Außerhalb der Gebärmutter nicht lebensfähige Embryonen und Feten sind keine Personen, sondern Teil des weiblichen Körpers.
  2. In mit Deutschland vergleichbaren westlichen Ländern, in denen Schwangerschaftsabbrüche innerhalb bestimmter Fristen (z.B. Frankreich) oder auch ganz (z.B. Kanada) freigegeben sind, ist es nicht zu einem Anstieg der Fallzahlen bei Schwangerschaftsabbrüchen gekommen. Frauen entscheiden selbstbestimmt und verantwortungsbewusst, ob sie im Falle einer ungeplanten Schwangerschaft einen Abbruch benötigen, wenn sie sich aus unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage sehen, ein Kind auszutragen und aufzuziehen.
  1. Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der medizinischen Grundversorgung, die Kosten müssen (wie z.B. in Frankreich und Kanada) von den Krankenkassen übernommen werden, die derzeit in Deutschland argumentieren, dass sie die Kosten für eine strafbare Handlung (die nur in Ausnahmefällen straffrei bleibt) nicht übernehmen.
Überweisungs-PDF: