2023/I/Recht/2 Organisierte Kriminalität und internationalen Terrorismus durch effektiven Vermögenseinzug bekämpfen

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen und an den Bundesparteitag weiterleiten:

Die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus schnellstmöglich alle rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Einziehung von Vermögen, welches entweder vermutlich aus der organisierten Kriminalität oder dem internationalen Terrorismus stammt oder für dessen Finanzierung genutzt werden soll, nachhaltig zu verbessern.

Auch eine Beweislastumkehr ist zu prüfen, damit die Justiz schnell und wirksam handeln kann.

Begründung:

Im deutschen Strafrecht gibt es zwar Möglichkeiten zur Einziehung von Vermögen, diese haben sich jedoch in der Vergangenheit als zu schwerfällig für die deutsche Justiz unter heutigen Bedingungen erwiesen. Wie zunehmend festzustellen ist, finden kriminelle Handlungen immer mehr grenzüberschreitend innerhalb und außerhalb der EU statt. Die Vermögensherkunft ist dabei für die deutschen Ermittlungsbehörden – wenn überhaupt – schwierig zu klären.
Bei Verdacht auf terroristische Handlungen oder solche der organisierten Kriminalität soll es daher möglich sein, das mit diesen im Zusammenhang stehende Vermögen effektiv einzuziehen. Die Beweislast sollte dann, wie z.B. in Italien, bei dem von der Maßnahme Betroffenen liegen, um die rechtmäßige Herkunft nachzuweisen.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen und an den Bundesparteitag weiterleiten:

Die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus schnellstmöglich alle rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Einziehung von Vermögen, welches entweder aus der organisierten Kriminalität oder dem internationalen Terrorismus stammt oder für dessen Finanzierung genutzt werden soll, nachhaltig zu verbessern.

Auch eine Beweislastumkehr ist zu prüfen, damit die Justiz schnell und wirksam handeln kann.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: