2024/I/Innen/1 Ohnehin schon angespannte Einsätze nicht noch zusätzlich eskalieren – Taser-Pilotprojekt bei der Hamburger Polizei beenden!

Status:
Erledigt

Der Landesparteitag der SPD-Hamburg möge beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und der Senator für Inneres werden aufgefordert, das 12-monatige Pilotprojekt rund um das Mitführen von sogenannten Tasern im Streifendienst nach Beendigung nicht auf den allgemeinen Streifendienst auszuweiten, sondern bei den besonders geschulten Unterstützungsstreifen für erschwerte Einsatzlagen und dem SEK zu belassen.

Begründung:

Bisher war die Nutzung von Elektroschockwaffen ausschließlich dem SEK (und einer Schutzstreife) vorbehalten. Seit kurzem läuft nun ein 12-monatiges Pilotprojekt, bei dem jeweils die Unterstützungsstreife für erschwerte Einsatzlagen (USE) mit den 50.000 Volt starken Elektroschockwaffen (Tasern) ausgestattet werden soll. Zur Einordnung: Ein normaler elektronischer Weidezaun führt 15.000 Volt.

Bei der USE handelt es sich um eine 2021 eingerichtete Spezialeinheit, die in Einsatzlagen unterstützen soll, „die aufgrund der polizeilichen Einsatzerfahrung oder durch ihren gegenwärtigen Verlauf eine erhöhte Gefährdung für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten oder Dritte erwarten lassen“. Die Ausweitung auf eine weitere „Taser-Einheit“ – gepaart mit der Tatsache, dass Taser immer häufiger im Einsatz auch tatsächlich angewendet werden– bedeutet das Fortschreiten eines Weges, auf dem wir schnellstmöglich wieder umkehren sollten.

Denn bei Tasern handelt es sich keinesfalls um ein nur kurzzeitig schmerzendes Mittel: Bei Vorerkrankungen wie Asthma oder Herzrhythmusstörungen, aber auch psychischen Erkrankungen oder Drogenkonsum drohen schwerwiegende gesundheitliche Folgen und im Extremfall auch der Tod der Betroffenen, wie uns kürzlich bei einem Einsatz der Polizei Dortmund geschehen. Für die eingesetzten Beamt*innen sind weder physische noch psychische Erkrankungen der Personen bei Nutzung der Elektroschockwaffen sichtbar, was bedeutet, dass mit jedem Einsatz auch das Risiko mitschwingt, die Betroffene tödlich oder zumindest folgenschwer zu verletzen.

Der eingeschlagene Weg ist daher falsch und sollte nicht fortgesetzt, sondern eingestellt werden. Das ergibt sich nicht nur aus der Achtung vor Gesundheit und Leben der Betroffenen, sondern auch aus dem Selbstverständnis der SPD als einer Partei der Bürger*innenrechte.

Überweisungs-PDF: