2022/II/Wi/Steu/9 Obergrenze für Bereitstellungszinsen der KfW und anderer darlehensgebender Finanzierungsinstitute – Bereitstellung darf nicht teurer sein als Finanzierung

Der Landesparteitag möge beschließen: Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird aufgefordert über die Hamburgische Investitions- und Förderbank sowie als Anteilseigner der KfW auf diese einzuwirken, dass Bereitstellungszinsen nicht über den aktuellen Marktzinsen bei alternativer Anlage vereinnahmt werden, maximal jedoch bis zur Höhe des vereinbarten Effektivzinses des die Bereitstellungszinsen begründenden Darlehens.

Der Landesparteitag möge beschließen und an den Bundesparteitag weiterleiten:

Die SPD setzt sich dafür ein, dass Bereitstellungszinsen nicht über den aktuellen Marktzinsen bei alternativer Anlage vereinnahmt werden, maximal jedoch bis zur Höhe des vereinbarten Effektivzinses des die Bereitstellungszinsen begründenden Darlehens. Dabei nutzt sie ihre Regierungsverantwortung im Bund als 80%ige Anteilseignerin der KfW sowie ihre Regierungsverantwortung in den Ländern als 20%ige Anteilseigner der KfW.

Analoge Regelungen sollen auch für alle anderen kreditgewährenden Institute angestrebt werden, unabhängig davon, ob sie in öffentlicher oder privater Hand sind.

Begründung:

Die KfW-Gruppe ist als Anstalt öffentlichen Rechts die weltweit größte nationale Förderbank sowie nach Bilanzsumme die drittgrößte Bank Deutschlands. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Das Kapital der KfW wird zu vier Fünfteln von der Bundesrepublik Deutschland und zu einem Fünftel von den Bundesländern gehalten.

Die KfW bietet im Bereich Bauen, Wohnen, Energiesparen ein breites Spektrum an Programmen, die zur Finanzierung von Investitionen in Wohnimmobilien dienen. Förderzwecke sind die Schaffung von Wohneigentum durch Wohneigentumsprogramme, die energetische Gebäudesanierung, das Modernisieren von Wohnraum, die Errichtung von sparsamen Neubauten, die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien sowie Photovoltaikanlagen.

In Hamburg werden die KfW-Darlehen über die IFB Hamburgische Investitions- und Förderbank (Anstalt öffentlichen Rechts) abgewickelt.

Vorsitzende des Verwaltungsrats der Hamburgischen Investitions- und Förderbank ist die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg.

Mit den zinsgünstigen Darlehen ist die KfW ein Motor für die Schaffung von Wohnraum. So liegen die Effektivzinsen zum Beispiel im Programm ‚Energieeffizientes Bauen (153)‘ bei 0,75%.

Dieser Zinssatz ist jedoch nur für den abgerufenen Darlehensbetrag gültig. Für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge gilt ein Zinssatz von 0,25% pro Monat, also ein Jahreszins von 3%. Während bis April 2018 noch eine bereitstellungszinsfreie Zeit von 12 Monaten galt, ist diese Zeit seitdem auf 6 Monate halbiert. Schon dies ist eine Schlechterstellung der Darlehensnehmer gewesen.

Zusätzlich ist mit 3% Jahreszins ein Zins vereinbart, der das Vierfache des effektiven Jahreszins von 0,75% im Jahr beträgt.

Der Bereitstellungszins soll die dem Institut entgehenden Zinsen kompensieren, da im Bereitstellungszeitraum keine Anlage am Kapitalmarkt erfolgen kann. In Zeiten, in denen jedoch der Zins derart niedrig ist, beziehungsweise sogar Strafzinsen für institutionelle Anleger vereinnahmt werden, ist dies nicht zu rechtfertigen.

In einfacher Sprache:

Wer ein Haus baut oder kauft, leiht sich bei einer Bank Geld. Das muss zurückgezahlt werden. Und man muss auch Zinsen bezahlen. Also zahlt man mehr zurück, als man bekommen hat.

Wer das Geld nicht innerhalb einer bestimmten Zeit ausgibt, muss auch dafür Zinsen bezahlen. Das Geld steht ja bei der Bank bereit. Es kann jederzeit genommen werden. Diese Zinsen nennt man Bereitstellungszinsen.

Hamburg hat eine eigene Förderbank. Das ist die IFB. Hier kann man Kredite der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau bekommen. Die KfW gehört Deutschland und den Bundesländern. Hier bekommt man günstige Kredite, umbauen und modernisieren zu können.

Jetzt sind die normalen Zinsen niedrig. Manche nur bei 0,75 % im Jahr. Aber der Bereitstellungszins beträgt 3 % im Jahr. Das ist viel zu viel.

Man muss das Geld in den ersten 6 Monaten nehmen. Danach muss man die Zinsen zahlen. Auch wenn man das Geld noch gar nicht genommen hat. Das war früher erst nach 12 Monaten. Früher waren die Bereitstellungszinsen auch viel niedriger als der normale Zins. Das hat sich geändert. Der normale Zins ist immer niedriger geworden. Die Bereitstellungszinsen sind aber gleich geblieben.

Hamburg soll das wieder ändern. Der Bereitstellungszins soll nicht höher sein, als der normale Zins. Bei allen Banken.

 

 

 

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen: Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird aufgefordert über die Hamburgische Investitions- und Förderbank sowie als Anteilseigner der KfW auf diese einzuwirken, dass Bereitstellungszinsen nicht über den aktuellen Marktzinsen bei alternativer Anlage vereinnahmt werden, maximal jedoch bis zur Höhe des vereinbarten Effektivzinses des die Bereitstellungszinsen begründenden Darlehens.

Der Landesparteitag möge beschließen und an den Bundesparteitag weiterleiten:

Die SPD setzt sich dafür ein, dass Bereitstellungszinsen nicht über den aktuellen Marktzinsen bei alternativer Anlage vereinnahmt werden, maximal jedoch bis zur Höhe des vereinbarten Effektivzinses des die Bereitstellungszinsen begründenden Darlehens. Dabei nutzt sie ihre Regierungsverantwortung im Bund als 80%ige Anteilseignerin der KfW sowie ihre Regierungsverantwortung in den Ländern als 20%ige Anteilseigner der KfW.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: