2024/II/Soz/1 Nur ,,Ja’’ heißt ,,Ja’’!

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages setzen sich dafür ein, dass der Paragraph 177 Strafgesetzbuch (StGB), Absatz 1 neu gefasst wird. Statt:
,,Wer gegen den erkennbaren Willen einer Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt […]’’, soll es künftig: ,,Wer ohne den erkennbaren Willen einer Person sexuelle Handlungen vornimmt an dieser […]’’ heißen. Durch diese Änderung soll die ,,Nein heißt Nein’’-Regelung durch die ,,Nur Ja heißt Ja’’-Regelung ersetzt werden.

Begründung:

! Triggerwarnung: sexualisierter Missbrauch, sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung
Unmittelbar vor, während und auch nach einer Vergewaltigung sowie im Zuge sexualisiertem Missbrauch erleben die meisten Opfer eine Schockstarre. Eine Person, die sich in einer Schockstarre befindet, fühlt sich oft betäubt und kann nur ein eingeschränktes Bewusstsein für ihre Umgebung haben. Alles, was sie dabei wahrnehmen können, ist das Leid, das sie über sich ergehen lassen müssen, bis es endet. Diese Schockstarre macht es für die betroffene Person nicht möglich, ,,Nein’’ zu sagen oder auf andere Art und Weiße den Wunsch gegen sexuelle Handlungen zu äußern. Nicht selten kommt es vor, dass das Opfer sich durch die Muskelstarre nicht bewegen kann, da sich die Muskeln im Körper anspannen und versteifen. Eine große Mehrheit der von Vergewaltigung betroffenen Frauen empfinden während der Tat große Angst, mitunter auch um ihr Leben. Dies ist der Gewalt- und Machtsituation geschuldet, auch, wenn keine Waffe durch die Täter*innen genutzt wird. Oft ist es Opfern nicht möglich ,,Nein’’ zu sagen, da sie sich bedroht und eingeschränkt in ihren Fähigkeiten fühlen und/oder sind. Das Fehlen der Einwilligung sowie die Nichtexistenz des ,,Neins’’ wird hierbei skrupellos von Täter*innen ausgenutzt. Viel zu oft ist es durch die patriarchalen Strukturen unserer Gesellschaft und durch die individuelle Sozialisation stark im eigenen Gedankengut internalisiert verankert, dass man als FLINTA* nicht ,,Nein’’ sagen sollte.
Die ,,Nur Ja heißt Ja’’-Regelung versichert, dass sexuelle Handlungen nur dann stattfinden dürfen, wenn alle Beteiligten freiwillig und eindeutig (verbal sowie auch non-verbal) ihr Einverständnis gegeben haben. Dadurch werden Menschen vor sexualisierter Gewalt, Nötigung und Missbrauch geschützt. Während bei der jetzigen ,,Nein heißt Nein’’-Regelung die Betroffene darlegen muss, weshalb sie nicht ,,Nein’’ sagte und/oder sich mit Händen und Füßen gegen die Tat wehrte, lässt die ,,Nur Ja heißt Ja’’-Regelung nicht zu, dass Victim-Blaming betrieben werden kann. Das Opfer muss sich also nicht länger selbst vor dem eigenen Umfeld und den Strafverfolgungsbehörden rechtfertigen.
Selbst die Expert*innengruppe des Europarats zur Überwachung der Istanbul-Konvention sind sich sicher: Die ,,Nein heißt Nein’’-Regelung verhindert die Strafverfolgung in Fällen, in denen Opfer passiv bleiben aber nicht in sexuelle Handlungen einwilligen! Den wichtigen Schritt der ,,Nur Ja heißt Ja’’-Regelung sind bereits 14 europäische Länder gegangen. Es ist längst Zeit nachzuziehen!

Überweisungs-PDF: