2022/II/Wi/Steu/6 Nachhaltige Ernährung muss sich jede:r leisten können - pflanzliche Ersatzprodukte steuerlich gleichstellen

Der SPD-Landesparteitag möge zur anschließenden Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, sich innerhalb des Bundestages dafür einzusetzen, dass für sog. “pflanzliche Ersatzprodukte” wie pflanzliche Milch- und Joghurtalternativen aus Samen, Nüssen, Getreide, Hülsenfrüchten oder Kokosnüssen, sowie sog. “Fleischersatzprodukte” oder “Käseersatzprodukte” aus nicht tierischem Ursprung zukünftig ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gelten. Dazu sollen diese in Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2, 12, 13 und 14) der Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände aufgenommen werden, wenn der oder die Hersteller:in belegen kann, dass diese umweltfreundlicher ist als das tierische Vergleichsprodukt.

 

Begründung:

In Deutschland sind Lebensmittel wie Hafermilch, Sojajoghurt oder veganer Käse oft teurer als ihre tierischen Alternativen. Auch wer sich in einem Café einen Kaffee mit Hafer- oder Sojamilch bestellt, zahlt oft einen deutlichen Aufpreis. Dieser Preisunterschied liegt nicht nur am Gewinnstreben der Unternehmen oder höheren Herstellungskosten, sondern auch daran, dass pflanzliche Ersatzprodukte in Deutschland als “verarbeitete Lebensmittel” gelten. Anders als Fleisch, Käse oder herkömmliche Kuhmilch werden sie daher mit 19 Prozent statt 7 Prozent besteuert.

Diese Bestimmung lässt nicht nur den Lebensmittelgrundbedarf von Menschen mit vegetarischer oder veganer Ernährung, sondern auch mit verschiedensten Lebensmittelunverträglichkeit außer Acht. Pflanzliche Alternativprodukte sind im Vergleich zu ihren tierischen Alternativen häufig ressourcen- und umweltschonender zu produzieren und haben eine bessere Klimabilanz. Die erhöhten Kosten für pflanzliche Ersatzprodukte sorgen nicht nur dafür, dass der Umstieg zu diesen teureren, aber klimafreundlicheren Produkten schwerer fällt, sondern auch, dass man sich eine entsprechende Ernährung in Deutschland leisten können muss.

Wir fordern daher die steuerliche Gleichstellung von pflanzlichen Ersatzprodukten, indem die entsprechenden Produkte auf die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aufgenommen werden.

 

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag möge zur anschließenden Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, sich innerhalb des Bundestages dafür einzusetzen, dass für sog. “pflanzliche Ersatzprodukte” wie pflanzliche Milch- und Joghurtalternativen aus Samen, Nüssen, Getreide, Hülsenfrüchten oder Kokosnüssen, sowie sog. “Fleischersatzprodukte” oder “Käseersatzprodukte” aus nicht tierischem Ursprung zukünftig ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gelten. Dazu sollen diese in Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2, 12, 13 und 14) der Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände aufgenommen werden, wenn der oder die Hersteller:in belegen kann, dass diese umweltfreundlicher ist als das tierische Vergleichsprodukt.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: