Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den SPD Bundesparteitag beschließen:
1. Insofern die gebärfähige Person vor ihrem Tod einer solchen Untersuchung zugestimmt hat, müssen, insofern die notwendigen Kapazitäten bestehen, folgende Schritte erfolgen.
• Es ist zwingend festzustellen, ob die gebärfähige Person schwanger war oder in den letzten drei Monaten eine Entbindung oder Totgeburt hatte.
• Das Ergebnis ist in jedem Fall auf der Todesbescheinigung zu vermerken.
• Die gebärfähige Person kann auch angeben, ob das Ergebnis einer solchen Untersuchung auf der Totenbescheinigung stehen darf und den Angehörigen mitgeteilt werden darf oder geschwärzt werden muss, oder ob die Person möchte, dass die Daten lediglich in das zentrale Register übernommen werden dürfen. Wird dieses Feld nicht ausgefüllt, werden die Daten nur in das Register übernommen.
2. Ein zentrales Register für Deutschland wird unter medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien aufgebaut, um die Fälle von Müttersterblichkeit und die Hintergründe zu dokumentieren. Es werden nur für die Forschung relevante Daten erfasst und gespeichert.
Müttersterblichkeit ist in Deutschland kein Problem. Zumindest, wenn man der Statistik vertrauen will, die auf Zahlen beruht, die höchstwahrscheinlich falsch sind. Das liegt daran, dass die Felder auf der Todesbescheinigung, in welchen die Schwangerschaft oder auch die mögliche Schwangerschaft vermerkt werden sollen, selten ausgefüllt werden.
Man könnte meinen, dies wäre zum einen kein Problem. Doch das wäre ein Fehlschluss. Alle Daten, die man eben aus diesen Fällen schließen könnte, bleiben so unbeachtet und das Wissen, wie man nun weitere Todesfälle, die in Verbindung mit Schwangerschaften und den Nachwirkungen stehen, wird so nie entstehen können, da man diese Daten eben nicht hat. Somit sorgt das simple Ignorieren einer Angabe dafür, dass weitere Leben gerettet werden könnten.
Um dies zu verhindern, soll, insofern die Person vor ihrem Tod zugestimmt hat, untersucht werden, ob eine Schwangerschaft bei der verstorbenen Person vorlag oder vor einiger Zeit vorlag, da auch das noch Einflüsse auf die Prozesse und damit auf den körperlichen Zustand haben kann. Dieses Ergebnis muss dann auf der Todesbescheinigung festgehalten werden, was so in noch größerer Zahl erreicht werden kann, als es bisher der Fall ist.
Zudem soll, wie es schon lange von wissenschaftlicher Seite gefordert wird, eine Datenbank für diese Fälle erstellt werden, in der die relevanten Informationen für eine weitergehende wissenschaftliche Nutzung gespeichert werden. Diese können dann dafür sorgen, dass viele verschiedene Forschungsgruppen einfach auf die Inhalte zugreifen können, um die Ursachen und bessere Lösungen für dieses Problem zu finden. Daten, die hierfür nicht zwingend notwendig sind und sensible persönliche Informationen, sollen selbstverständlich nicht vermerkt werden oder wenn, dann nur ausreichend anonymisiert. Ebenso wird verboten, dass der Familie das Ergebnis mitgeteilt wird. Auch auf der Todesbescheinigung, die den Angehörigen ausgegeben werden darf, muss unkenntlich gemacht werden, welches Ergebnis eine Untersuchung zutage gefördert hat oder ob überhaupt eine solche Untersuchung durchgeführt wurde.