2021/II/Verk/6 Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in den U/S-Bahnen des HVV

Status:
Erledigt

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion sowie die Senator*innen der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zukünftig die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in den Bahnen der Hamburger Hochbahn AG und der S-Bahn Hamburg explizit, ganztägig und ohne das Lösen einer Zusatzkarte, erlaubt ist.

Begründung:

Durch das in Kürze erwartete Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, wird der Rahmen für die legale Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland gesteckt.

Im Sinne der Verordnung, werden hauptsächlich sogenannte E-Scooter, also Tretroller mit elektrischem Antrieb bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h, unter dem Begriff „Elektrokleinstfahrzeug“ verstanden.

Diese E-Scooter sind meist unwesentlich größer als übliche Tretroller, die schon heute jederzeit und ohne das Kaufen einer Zusatzkarte in den Bahnen mitgenommen werden dürfen.

Studien und Umfragen haben gezeigt, dass solche Verkehrsmittel vor allem zum Zurücklegen der „letzten Meile“, also dem Weg vom Startort zum Bahnhof oder vom Bahnhof zum Zielort, genutzt werden.

Um eine solche Nutzung zu ermöglichen, ist es unabdingbar, dass die Mitnahme in den Bahnen des ÖPNV gestattet ist. Die Verordnung findet dafür keine generelle Regelung, sondern stellt es den Nahverkehrsunternehmen frei, dies selbst zu tun.

Die Erlaubnis der Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen zahlt auf das strategische Ziel der Stadt Hamburg, den Anteil des Umweltverbunds an den zurückgelegten Strecken zu erhöhen, ein, da die Attraktivität des ÖPNV erhöht wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Zusammenklappbare E-Scooter werden im HVV wie Handgepäck, nicht zusammenklappbare wie Fahrräder behandelt, kostenlose Mitnahme ist bei beiden möglich. Wenn nicht zusammenklappbar, gelten dieselben angemessenen zeitlichen Einschränkungen wie bei Fahrrädern. Quelle: https://www.hvv.de/de/service/fragen-und-antworten/e-tretroller