2022/II/Woh/1 Mietpreis-Schock verhindern - Temporäre Aussetzung von Mieterhöhungen von Indexmietverträgen

Der SPD-Landesparteitag möge zur anschließenden Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich innerhalb der Koalitionsfraktionen für eine Aussetzung der Mieterhöhungen nach § 557b BGB für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten einzusetzen.

 

Begründung:

Indexmieten sind Mietverträge, die jedes Jahr eine Mieterhöhung in Höhe des Verbraucherpreisindex (VPI) beinhalten. In Zeiten von geringem VPI sind diese Verträge wenig problematisch, aber da dieser Stand April 2022 bei 7,4% liegt, wird es für viele ein Problem werden. Zusätzlich zur Belastung durch sinkende Kaufkraft, droht vielen Mieter:innen eine weitere Belastung durch eine Erhöhung der Miete, während die schon sowieso geringen Gehälter noch nicht nennenswert gestiegen sind. Die Gefahr eines größeren Wohlstandverlustes bis hin zur Obdachlosigkeit, ist damit für den ökonomisch benachteiligten Teil der Bevölkerung sehr groß. Um dies zu umgehen, fordern wir eine temporäre Aussetzung der Mieterhöhung, damit die Bevölkerung Zeit hat ihre Gehälter dementsprechend anzupassen, um die steigende Miete bezahlen zu können. Die Gefahr für Vermieter:innen bei einer Aussetzung der Mieterhöhung ist relativ gering, da variable Kosten wie z.B. Lohnsteigerung von Hausmeistern über Nebenkosten abgerechnet werden und diese nicht von der Forderung betroffen sind.

 

Beschluss: so angenommen
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag möge zur anschließenden Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich innerhalb der Koalitionsfraktionen für eine Aussetzung der Mieterhöhungen nach § 557b BGB für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten einzusetzen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: