2023/II/Verk/1 Mehr Verkehrssicherheit und Selbstständigkeit von Schüler*innen - Einrichtung von Schulstraßen und temporären Durchfahrtsverboten

Der Landesparteitag möge beschließen: Die Bürgerschaftsfraktion wird aufgefordert den Senat zu beauftragen sich auf Bundesebene für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Einrichtung von Schulstraßen einzusetzen. Die Einrichtung von Schulstraßen umfasst die Möglichkeit temporärer Durchfahrtsverbote für PKW sowie das Aufstellen von mobilen Sperren.

Begründung:

Als Gesellschaft wollen wir unsere Kinder zu einer aktiven und selbständigen Mobilität begleiten. Dies setzt voraus, dass sich unsere Kinder in einem entsprechend gestalteten öffentlichen Raum sicher bewegen können. Eine solche Gestaltung z.B. durch sichere Schulwege, ist schon seit einiger Zeit Thema in der zuständigen Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Denn Schüler*innen sind auf Ihrem Weg zur Schule sowohl zu Fuß, mit dem Roller als auch mit dem eigenen Fahrrad immer wieder prekären Verkehrssituationen ausgesetzt z.B. durch zu enge oder nicht ausreichend gesicherte Fuß- und Radwege sowie fehlenden Querungen vor Schulen.

Weiter ungeklärt ist die Frage: Wie umgehen mit Elterntaxis und Durchgangsverkehr vor Schulen? Die Bring- und Abholsituation ist von einer enormen Dichte an verschiedenen Verkehrsteilnehmern betroffen. Innerhalb eines kurzen Zeitraums fahren unzählige Autos vor der Schule ein und aus, drehen und wenden. Das ist für Kinder kaum zu überblicken.

Sowohl die niederländische Stadt Amsterdam aber auch die Städte Wien, Köln, Hannover und Berlin haben bereits erste Pilotprojekte zur Einrichtung von sogenannten Schulstraßen durchgeführt, bzw. diese bereits fest eingerichtet.

Durch die Einrichtung von Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsverboten für PKW verhindern wir die immer wieder massiv zu beobachtenden brenzligen Situationen durch Elterntaxis sowie den allgemeinen Autoverkehr vor Schulen und gestalten eine für die Schüler*innen stressfreie Verkehrssituation. Bei den sogenannten Schulstraßen handelt es sich um vorübergehende Sperrungen einer oder mehrerer Straßen im Umfeld einer Schule zu Beginn und am Ende des Schultages.

Manchmal gibt es Gründe, warum Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule begleiten. Zu diesem Zweck werden geeignet „Drop Off“ Bereiche eingerichtet. Von diesen aus können die Kinder dann selbstständig und gemeinsam mit Ihren Mitschüler*innen die letzten Meter bis zur Schule zurücklegen.

Die Gesetzgebung sieht bisher nur eine temporäre Einrichtung im Rahmen von Verkehrsversuchen vor. Daher sollte sich der Senat sich für die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene einsetzen.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag beschließen: Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert sich für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Einrichtung von Schulstraßen einzusetzen. Die Einrichtung von Schulstraßen umfasst die Möglichkeit temporärer Durchfahrtsverbote für PKW sowie das Aufstellen von mobilen Sperren.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: